Entscheidung |
11.09.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Staatliche und kommunale Bauten |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen / Tragwerksplanung / Bauleitung, Objektüberwachung / Generalplanerleistung / Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 1.500.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Auswärtiges Amt, Berlin (DE) |
Aufgabe |
Generalplanerleistungen zu Sanierung und Erweiterung Visastelle Botschaft Rabat, Marokko.
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Leistungsumfang | Das Auswärtige Amt beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Rechts-, Konsular- und Visa-Stelle der Deutschen Botschaft in Rabat, Marokko. Die Maßnahme soll Instandsetzungsbedarf, Personalaufwuchs und veränderte Sicherheitslage berücksichtigen und die Liegenschaft so weit ertüchtigen, dass diese bis zum Abschluss der derzeitig in Planung befindlichen neuen Kanzlei für ca. 10 Jahre weitergenutzt werden kann. Das Gebäude wurde um 1985 auf einem eingefriedeten Eckgrundstück in Stadtrandlage als freistehender Massivbau eingeschossig mit Teilunterkellerung errichtet. Ursprünglich als Villa genutzt dient das Gebäude seit 1997 als Visastelle der deutschen Botschaft. Die Baumaßnahme soll im laufenden Betrieb und abschnittsweise erfolgen. Planung und Ausführung sind so zu gestalten, dass der Betrieb möglichst durchgehend aufrechterhalten wird und die Beeinträchtigungen für Mitarbeiter und Besucher möglichst gering gehalten werden. Eine Bauleitung vor Ort durch den künftigen Auftragnehmer ist daher zwingend. Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Büro-/ Verwaltungsgebäude (Rechts-, Konsular- und Visa-Stelle) mit sicherheitsrelevanten Nutzungen; 2. Art der Maßnahme: Bauen im Bestand sowie Neubau (Außenwache); 3. Größe: rd. 500 m2 Nutzfläche (Hauptgebäude) zzgl. Nebengebäude; 4. geschätzte Baukosten (KGr 300-600 nach DIN 276): rd. 1 500 000 EUR netto (=brutto). Die beabsichtigte Beauftragung umfasst insbesondere folgende Leistungen: A. Generalplanerleistungen: insbesondere: a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowie c) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes. B. Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI §34 in Verbindung mit Anlage 10: Grundleistungen Leistungsphasen (LPh) 1-8, soweit erforderlich. C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 nach HOAI §53 (AGr 7: Dieseltank/-motor für Ersatzstromanlage): Grundleistungen LPh 1-8, soweit erforderlich. D. Objektplanung für Freianlagen gem. HOAI §39 in Verbindung mit Anlage 11: Grundleistungen LPh 1-8, soweit erforderlich. E. Tragwerksplanung gem. HOAI §51 in Verbindung mit Anlage 14: Grundleistungen LPh 1-6, soweit erforderlich. Neben Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen vergeben (s. Vertragsentwurf § 6.6), u. a. auch Leistungen für die Möblierung nach den spezifischen Vorgaben des Auftraggebers. Besonderheiten TK- und IT-Anlagen (AGr 5): Es werden nur die LPh 2 bis 5 beauftragt, die Ausführung erfolgt durch einen Rahmenvertragspartner des Auftraggebers. Die Leistungspflichten im Einzelnen sind den Vergabeunterlagen (hier: Vertragsentwurf) zu entnehmen. Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Angaben/Nachweise für die Leistungsbereiche A bis C zu erbringen. Die Fachplaner für die Leistungsbereiche D und E sind erst im Falle der Einladung zur Verhandlung/ Angebotsaufforderung zu benennen und durch den Generalplaner einzubinden. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Bestandsunterlagen (Lagepläne/Grundrisse, Machbarkeitsstudie u. ä.) werden im Falle der Einladung zur Verhandlung (nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung!) zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Voraussichtlicher Zeitrahmen: Beauftragung: August 2017; Baudurchführung: 7.2018 bis 7.2019; Projektabschluss: im Nachgang. |
Adresse des Bauherren | DE-10117 Berlin |
TED Dokumenten-Nr. | 148888-2017 |
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Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 077-148888
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auswaertiges-amt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Botschaft Rabat Sanierung Visastelle.
Generalplanerleistungen zu Sanierung und Erweiterung Visastelle Botschaft Rabat, Marokko.
Berlin.
Das Auswärtige Amt beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Rechts-, Konsular- und Visa-Stelle der Deutschen Botschaft in Rabat, Marokko. Die Maßnahme soll Instandsetzungsbedarf, Personalaufwuchs und veränderte Sicherheitslage berücksichtigen und die Liegenschaft so weit ertüchtigen, dass diese bis zum Abschluss der derzeitig in Planung befindlichen neuen Kanzlei für ca. 10 Jahre weitergenutzt werden kann. Das Gebäude wurde um 1985 auf einem eingefriedeten Eckgrundstück in Stadtrandlage als freistehender Massivbau eingeschossig mit Teilunterkellerung errichtet. Ursprünglich als Villa genutzt dient das Gebäude seit 1997 als Visastelle der deutschen Botschaft.
Die Baumaßnahme soll im laufenden Betrieb und abschnittsweise erfolgen. Planung und Ausführung sind so zu gestalten, dass der Betrieb möglichst durchgehend aufrechterhalten wird und die Beeinträchtigungen für Mitarbeiter und Besucher möglichst gering gehalten werden. Eine Bauleitung vor Ort durch den künftigen Auftragnehmer ist daher zwingend.
Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Büro-/ Verwaltungsgebäude (Rechts-, Konsular- und Visa-Stelle) mit sicherheitsrelevanten Nutzungen; 2. Art der Maßnahme: Bauen im Bestand sowie Neubau (Außenwache); 3. Größe: rd. 500 m2 Nutzfläche (Hauptgebäude) zzgl. Nebengebäude; 4. geschätzte Baukosten (KGr 300-600 nach DIN 276): rd. 1 500 000 EUR netto (=brutto).
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
A. Generalplanerleistungen: insbesondere: a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowie c) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes.
B. Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI §34 in Verbindung mit Anlage 10: Grundleistungen Leistungsphasen (LPh) 1-8, soweit erforderlich.
C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 nach HOAI §53 (AGr 7: Dieseltank/-motor für Ersatzstromanlage): Grundleistungen LPh 1-8, soweit erforderlich.
D. Objektplanung für Freianlagen gem. HOAI §39 in Verbindung mit Anlage 11: Grundleistungen LPh 1-8, soweit erforderlich.
E. Tragwerksplanung gem. HOAI §51 in Verbindung mit Anlage 14: Grundleistungen LPh 1-6, soweit erforderlich.
Neben Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen vergeben (s. Vertragsentwurf § 6.6), u. a. auch Leistungen für die Möblierung nach den spezifischen Vorgaben des Auftraggebers.
Besonderheiten TK- und IT-Anlagen (AGr 5): Es werden nur die LPh 2 bis 5 beauftragt, die Ausführung erfolgt durch einen Rahmenvertragspartner des Auftraggebers.
Die Leistungspflichten im Einzelnen sind den Vergabeunterlagen (hier: Vertragsentwurf) zu entnehmen.
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind Angaben/Nachweise für die Leistungsbereiche A bis C zu erbringen. Die Fachplaner für die Leistungsbereiche D und E sind erst im Falle der Einladung zur Verhandlung/ Angebotsaufforderung zu benennen und durch den Generalplaner einzubinden.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Bestandsunterlagen (Lagepläne/Grundrisse, Machbarkeitsstudie u. ä.) werden im Falle der Einladung zur Verhandlung (nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung!) zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: Beauftragung: August 2017; Baudurchführung: 7.2018 bis 7.2019; Projektabschluss: im Nachgang.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1 530 Punkte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 19,61 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 80,39 %.
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Stufe 1 bis Aufstellung der Bauunterlage (Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung und Technischen Ausrüstung) beauftragt; LPh 4 nur im Bedarfsfall. Weitere Fachplaner-/Gutachter-/Beraterleistungen werden, soweit erforderlich, analog beauftragt. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln (ggf. in Teilen) oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(2) Vergabe Besonderer Leistungen in den Leistungsbildern A bis E gem. Ziff. II.2.4, sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich.
(3) Weitere zur Erzielung des Gesamterfolgs erforderliche Leistungen, z. B: Leistungen zum Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17; Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) entsprechend HOAI Anlage 1 Ziff. 1.2; Leistungen für Schadstoffuntersuchung/-sanierung. Auf das Erfordernis solcher Leistungen ist der Auftraggeber spätestens im Ergebnis der Leistungsphase 1 schriftlich hinzuweisen. Soweit der Generalplaner die Planungsleistungen nicht selbst erbringt, schließt er Fachplanungsverträge auf Basis des Generalplanervertrages (Vergütung wird selbständig vereinbart).
Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) – wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
(a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt,
(b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen,
(c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt,
(d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen,
(e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Pkt. 6) gem. Ziff. III.2.1,
(f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV sowie Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 und im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55, Anlagengruppen 1 bis 5 i.S. HOAI §53.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen, die auch in Marokko gültig ist. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Für eine Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Keine.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2015, 2014) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden, aufgeschlüsselt in:
a. Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2013 §34 insgesamt / mit größer/gleich 5 Jahren Berufserfahrung / ggf. mit Erfahrung in der Planung von Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bewerbers,
b. Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2013 §55 insgesamt / mit größer/gleich 5 Jahren Berufserfahrung gesamt sowie in Anlagengruppen 1-3 und in den Anlagengruppen 4-5 i.S. HOAI 2013 §53 / ggf. mit Erfahrung in der Planung von Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bewerbers.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziff. II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind mind. 2 und max. 4 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort/Auftraggeber;
— öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103;
— Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern: Name des Auftragnehmers;
— Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 i.S. HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
— Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) netto;
— Bearbeitete Bruttogrundfläche BGF;
— Art der Baumaßnahme (Bauen im Bestand (überwiegend Umbau- und/oder Modernisierungs- bzw. Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 §2) / Andere);
— Gebäudetypologie (überwiegend Büro-/Verwaltungsnutzung / Andere);
— Leistungsumfang (Bearbeitete Leistungsphasen i.S. HOAI 2013 §34 und §55 (AGr 1-5 i.S. HOAI 2013 §53);
— Honorarzone(n) i.S. HOAI 2013 §35/§56.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem Angaben zu folgenden Leistungen/ Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend):
Generalplanung: Bearbeitung in der Funktion als Generalplaner mit Beauftragung von drei oder mehr Leistungsbereichen (mind. Objektplanung und Technische Ausrüstung sowie ein zusätzlicher Leistungsbereich).
Im Bereich Objektplanung: Planung und/oder Realisierung bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch, Sabotage o. ä.; Planung und/oder Realisierung innenräumliche Gestaltung inkl. konstruktiver mit dem Bauwerk festverbundener Einbauten; Planung und/oder Realisierung Schadstoffsanierung; abschnittsweise Realisierung bei laufendem Betrieb; Planung außerhalb des Heimatlandes des Auftragnehmers; Realisierung außerhalb des Heimatlandes des Auftragnehmers.
Im Bereich Technische Ausrüstung: Klimatechnik in tropischer, subtropischer oder äquatorialer Zone; bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch, Sabotage o. ä.; Einbruchmeldeanlagen; Brandmelde- und/oder Feuerlöschanlagen; Notstrom-/Netzersatzanlagen; Wirtschaftlichkeitsberechnungen; Betriebskostenberechnung.
Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1) Anzahl der festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2013 §34 insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt, davon mind. 1 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
(2) Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Technische Ausrüstung i.S. HOAI 2013 §55 insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 2 Jahr im Durchschnitt, davon mind. 1 mit Berufserfahrung ≥ 5 Jahre in den AGr 1-3 sowie mind. 1 mit Berufserfahrung ≥ 5 Jahre in den AGr 4 und 5 i.S. HOAI 2013 §55.
(3) Referenzprojekte: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Es dürfen nur Referenzprojekte benannt werden (Teilnahmeantrag Pkt. 5), die folgende Bedingungen erfüllen: Bauwerkskosten (Summe KGr 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 500 000 EUR netto, Leistungsphase 8 i.S. HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 5 Jahren (im Zeitraum 5.2012 bis 4.2017).
Für die mind. 2 und max. 4 zu benennenden Referenzprojekte, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
— mindestens ein Referenzprojekt, das einen öffentlichen Auftrag i.S. GWB §103 darstellt und für das Objektplanungsleistungen i.S. HOAI 2013 §34 erbracht wurden;
— mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276) ≥ 1 000 000 EUR netto;
— mindestens 2 Referenzprojekte, die der Kategorie Bauen im Bestand – hier: überwiegend Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 §2 – zuzuordnen sind und für die Objektplanungsleistungen i.S. HOAI 2013 §34 erbracht wurden;
— mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (Objektplanung) durchgängig erbracht wurden;
— mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone i.S. HOAI 2013 §35 größer/gleich 3;
— durch die Summe der Referenzprojekte (mind. 2 und max. 4) müssen die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §55 in den Anlagengruppen 1 bis 5 im Sinne HOAI 2013 §53 mindestens je einmal abgedeckt sein.
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (max. 4) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. ein Mitglied je Leistungsbereich die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
(4) Im Falle der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen zur Vorlage bauaufsichtlicher Genehmigungsplanungen im Marokko berechtigten Architekt bzw. Ingenieur zu benennen, der die Aufgaben des Auftragnehmers vor Ort in der Planungs- und Bauphase wahrnimmt.
(1) Ort der Leistung: Berlin und Rabat in der Bauphase: Die örtliche Präsenz in Berlin in der Planungszeit ist gem. Erfordernis sicherzustellen; die personelle Kontinuität vor Ort ist sicherzustellen. Eine kontinuierliche Bauleitung durch den Auftragnehmer ist zwingend.
(2) Technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse, soweit am Standort möglich, u. a. RBBau und BauO-NRW (im Einzelnen s. Vertragsentwurf).
(3) HOAI 2013: Grundleistungen werden – ungeachtet ob und inwieweit die HOAI als zwingendes Preisrecht anwendbar ist – nach den Mindestsätzen vergütet: §§35, 39 sowie ggf. 52: HZ 3; §56: HZ 2.
(4) Zuschlag für Bauen im Ausland / Umbauzuschlag sind auf je max. 30 % begrenzt.
(5) Auslandreisen werden nach BRKG in Verbindung mit der ARV erstattet; Kosten für innerdeutsche Reisen werden nicht erstattet.
(6) Vertrag inkl. Anlagen; Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt das deutsche Recht.
(7) BGB; GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen /Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Form-blätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung / Erklärungen des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (http:// www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben (Papierform) bzw. das Dokument zu signieren (elektronischer Antrag, s. a. Hinweise auf http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Ausschreibungen/Uebersicht_node.html) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch (http:// www.evergabe-online.de) oder in Papierform einzureichen. Bei Einreichung in Papierform ist die Bewerbung in 2-facher Ausfertigung (Original plus Kopie) in 2 fensterlosen verschlossenen Umschlägen einzureichen. Der äußere Umschlag trägt folgende Anschrift: Auswärtiges Amt, Post- und Kurierstelle für Referat 118-2, Kurstraße 36, 10117 Berlin und ist wie folgt zu kennzeichnen: „Vorzulegen direkt bei 118-2 in Berlin – Teilnahmewettbewerb VV-118-2017-0063RABA – nicht vor dem 22.5.2017, 13:00 Uhr öffnen.“ Öffnungszeiten Kurierstelle: Mo-Do. 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Fr. von 8:00 bis 14:45 Uhr.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblättern [s. o.], Zuschlagskriterien, Vertragsentwurf) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen wer-den. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(3) Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage – unter der Projektbezeichnung „Teilnahmewettbewerb VV-118-2017-0063RABA – Rückfragen“ an die in Ziff. I.3 genannten Adresse (MTIvLzYrMD5fc3F1X2NwcmdlY3ErX2tyLGJj) erhältlich. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
(4) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Bei der Bewertung des Honorarangebotes kommt die gewichtete Richtwertmethode mit Median der UfAB zur Anwendung. Der Auftraggeber kann hierbei die tatsächliche effektive Gewichtung nicht im Voraus angeben, sondern lediglich die Wertigkeitsfaktoren (Qualitätskriterien 80 % / Preis 20 %). Sofern die gebildeten Kennzahlen für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) der führenden Angebote absolut identisch sind, soll der Zuschlag auf das preisgünstigste Angebot erteilt werden.
(5) Die Aufftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Internet-Adresse:https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Ausschreibung veröffentlicht | 20.04.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 19.09.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 19.09.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-262858 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 425 |
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