Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BfEE 06/2017 Energiemonitoring und Informationsaustausch.
Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt BfEE 06/2017 Energiemonitoring
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Erstellung einer Studie zum Thema „Energiemonitoring und Informationsaustausch bei Geräten und Anlagen der Gebäudetechnik zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Optimierung der Sektorkopplung und der Bereitstellung von Flexibilität“. Die Studie ist grundsätzlich als Desktop-Recherche konzipiert. Die Erhebung neuer Daten ist nicht vorgesehen.
Hinzu kommt die Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Workshops zur Präsentation der vorläufigen Ergebnisse für politische Entscheidungsträger, Verbände und relevante Stakeholder. Außerdem umfasst der Auftrag die Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Kick-Off-Meetings, sieben Projektsteuerungstreffen sowie eine Abschlusspräsentation und die laufende enge Abstimmung mit dem Auftraggeber.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
In diesem Vorhaben wird untersucht, wie Informationen aus Zählern und Messtechnik über den aktuellen Energieverbrauch bzw. die tatsächlich realisierte Energieeffizienz, sowie der Austausch und die Nutzung dieser Informationen genutzt werden können, um die Energieeffizienz gebäudetechnischer Geräte und Anlagen individuell und im Zusammenspiel als intelligente Systeme im Betrieb zu steigern und den Energieverbrauch zu senken: Hierzu sollen der Stand der Technik und der bestehende Ordnungsrahmen aufbereitet werden. Dabei soll untersucht werden, welche Informationen über den energetischen Zustand gebäudetechnischer Geräte und Anlagen gewonnen und wie diese aufbereitet, dargestellt und an Betreiber und Nutzer weiter kommuniziert werden sollten – unter Einbeziehung technischer sowie sozialer bzw. psychologischer Aspekte. Zudem soll untersucht werden, wie die gewonnenen Informationen zwischen Geräten und Anlagen ausgetauscht und für diese durch Steuerungstechnik nutzbar gemacht werden können. Ziel des Vorhabens ist es, Handlungsoptionen zur Unterstützung der Entwicklung sogenannter intelligenter Geräte, Anlagen und Systemlösungen herzuleiten.
Der Auftrag umfasst insgesamt sechs Arbeitspakete, deren voraussichtlicher Umfang in Projektmonaten angegeben wird:
In Arbeitspaket 1 (7 Projektmonate) sollen die sozialen und psychologischen Wirkmechanismen von Informationen aus Zählern und Messtechnik dargestellt und systematisch aufbereitet werden. Im Anschluss sind Techniken, Lösungen und Lösungsansätze zu recherchieren, die durch Messung von Energiekennwerten, Aufbereitung und Kommunikation der gewonnenen Informationen sowie der Nutzung der Informationen, Steuerungen der Energieeffizienz oder Senkung des Energieverbrauchs bewirken. Schließlich ist der relevante rechtliche und ökonomische Rahmen darzustellen, durch den die beschriebenen Techniken reguliert, gehemmt oder gefördert werden.
In Arbeitspaket 2 (2,5 Projektmonate) sollen auf Basis der Erkenntnisse aus Arbeitspaket 1 Handlungsvorschläge für die Bundespolitik abgeleitet werden.
In Arbeitspaket 3 (2 Projektmonate) soll abgeschätzt werden, welche Einsparpotenziale an Primär- und Endenergieverbrauch sowie Treibhausgasemissionen denkbar oder realisierbar sind (technisches und bis 2030 umsetzbares Potenzial).
In Arbeitspaket 4 (1 Projektmonat) ist die Übertragbarkeit der bisherigen Ergebnisse auf andere Bereiche zu prüfen.
In Arbeitspaket 5 (1,5 Projektmonate) ist Kapazität für Ad-hoc-Zuarbeiten oder Recherchen zu ergänzenden Themengebieten vorzusehen.
Das Arbeitsgebiet 6 (3 Projektmonate) umfasst die regelmässige enge Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Organisation eines Kick-Off-Meeting, 7 Projektsteuerungstreffen, eine Abschlusspräsentation sowie einen Workshop.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der öffentliche Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind. Hierzu sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
— Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Unternehmens bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
— Eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass keiner der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegt. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabe-verfahren führen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach § 48 Abs. 4 -6 VgV nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen einzureichen:
— Eigenklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
— Lage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2017
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/05/2017
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe- Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2017