1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf dem unter l.3) genannten Downloadlink.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. lll.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. l.3) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter Ill. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124;
b) Erklärung nach § 3 Abs. 1 des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) in Verbindung mit der Mindestlohnverordnung (MiLoV) vom 15.11.2016;
c) Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2.3.1974 (BGBI. I S. 547);
d) Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2.3.1974 (BGBI. I S. 547) Nachunternehmer;
e) Erklärung zum Eigentumsübergang des Teilnahmeantrages/ der Angebotsunterlagen;
f) Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYEY40P.