Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates in dem der Bewerber tätig ist.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt.
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und § 124 bestehen.
f) ausgefüllte und unterzeichnete Anlage "Beschreibung der Anlagen zum Honorarangebot", die Anlage "Beschreibung der Anlagen zum Honorarangebot" ist als Download beziehbar unter www.lmbv-einkauf.de (siehe Punkt VI.3 dieser Auftragsbekanntmachung).
Mitglieder von Bietergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ausnahme bildet die Anlage "Beschreibung der Anlagen zum Honorarangebot, der nur vom bevollmächtigten Vertreter auszufüllen ist. Für Bietergemeinschaften gilt die Bedingung gesamtschuldnerischer Haftung durch alle Teile der Bietergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen.
Bedient sich der Bieter gemäß VgV § 47 zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit anderer Unternehmer(Nachunternehmer) hat er durch eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer nachzuweisen, dass ihm die Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind auch von diesen Unternehmen dem Angebot beizufügen.
Für die Erstellung der Angebote werden den Bietern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.