Teilnahmeberechtigt sind Architekten, vorlageberechtigte Ingenieure und auswärtige Berufsangehörige mit gleichwertiger Qualifikation, die als Mitglieder in die Liste der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind oder in ihrem Herkunftsland unter dieser Berufsbezeichnung zugelassen sind. Die Einbindung eines Stadtplaners wird empfohlen.
Die endgültige Auswahl über die Teilnahme der Bewerber obliegt einem Auswahlgremium von 3 Personen, darunter mindestens 1 Architekten/innen oder vergleichbarer Qualifikation.
Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungsbedingungen erfüllen, entscheidet das Los unter Aufsicht eines Standesbeamten.
Für die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer weisen die Bewerber anhand von Referenzen Erfahrungen in Bezug auf vergleichbare Aufgabenstellungen nach.
Jeder Bewerber hat mit dem Bewerbungsbogen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen. Gewertet werden nur Anträge, mit vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen (Anlage 3).
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
a) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (§ 44 VgV),
b) für juristische Personen: Handelsregisterauszug,
c) Referenzen,
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender und/oder fakultativer Ausschlussgründe (§§123 und 124 GWB),
e) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV (gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre mind. 250 TEUR; Berufshaftpflicht mind. 1 500 000 EUR Personenschäden und 1 000 000 EUR Sachschäden).
Die Darstellung der Referenzen erfolgt einzeln auf maximal 1 DIN-A4 (einseitig, farbig/sw) je geforderter Referenz einschließlich folgender Angaben:
Bezeichnung, Bauherr (öffentl. / privat), Verfasser (= Bewerber, Mitglied), Realisierungszeitraum, Fertigstellung, Baukosten, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen Referenzobjekte sind erarbeitete Entwürfe, Wettbewerbsbeiträge oder realisierte Vorhaben.
Folgende Kriterien sind durch die Referenzprojekte der Architekten zu erfüllen:
· 3 Referenzen der letzten 10 Jahre für Hochbauprojekte aus dem Bereich
Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen mit den Leistungsphasen 2–8 im Sinne
der HOAI 2013. Davon mind. ein Vorhaben öffentlicher Auftraggeber, mind. ein realisiertes
Vorhaben und insbesondere Vorhaben bei denen vorhandene Bestandsbebauung umgenutzt
wurde unter Angabe der Baukosten (KG 300/400 bzw. KG 500), wobei mind. 1 Projekt den
geschätzten Baukosten des Wettbewerbsobjekts entsprechen sollte (1 700 000 EUR). Die Nutzung
von Fördermitteln ist anzugeben.
· 1 Referenz aus den letzten 10 Jahren für städtebauliche Entwürfe im Sinne der HOAI Anlage
3, Leistungsphase 1. Das Leistungsbild städtebaulicher Entwurf umfasst die ganzheitliche
Konzeption und Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente einer räumlichen
Entwicklung, insbesondere in ihrer baulich-räumlichen, gestalterischen und funktionalen
Dimension.
— Auf den Entwürfen, Wettbewerbsbeiträgen oder realisierten Vorhaben muss jeweils erkennbar sein, welches Büro oder welche Bürogemeinschaft Autor des jeweils dargestellten Projektes ist.
— Wurden bei Entwürfen, Wettbewerbsbeiträgen oder realisierten Vorhaben nur Teilleistungen oder einzelne Leitungsphasen erbracht, ist dies zu vermerken.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bewertung:
Die Einhaltung der formalen Kriterien bei den eingereichten Arbeiten ist Voraussetzung für eine Beurteilung nach folgenden inhaltlichen Aspekten der Arbeiten:
— Vergleichbarkeit der Arbeiten zur Aufgabenstellung (Schulen/ Bildungseinrichtungen),
— Bauen im Bestand unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung wie Barrierefreiheit und Energieeffizienz,
— Einhaltung des Kostenrahmens,
— Preise, Anerkennungen und Auszeichnungen von Arbeiten,
— Aussagefähigkeit, Verständlichkeit, Qualität der eingereichten Unterlagen,
— Erfahrungen beim Umgang mit öffentlichen Förderungen.