Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bewerbergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt.
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und § 124 bestehen.
f) ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen, der Bewerbungsbogen ist als Download beziehbar unter www.funke-mb.de -> Button „Downloads Vergabeverfahren“.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ausnahme bildet der Bewerbungsbogen, der nur vom bevollmächtigten Vertreter auszufüllen ist. Für Bewerbergemeinschaften gilt die Bedingung gesamtschuldnerischer Haftung durch alle Teile der Bewerbergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit der Bewerbung zwingend einzureichen.
Bedient sich der Bewerber gemäß VgV §47 zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit anderer Unternehmer (Nachunternehmer) hat er durch eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer nachzuweisen, dass ihm die Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind auch von diesen Unternehmen dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und die Erstellung der Angebote werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.