Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
— Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten,
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,
— Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt.
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen.
Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen.
Die Referenzen werden in Bezug auf folgende Eignungskriterien durch ein Auswahlgremium bewertet:
Referenzkategorie 1 (Objektplanung): Erfahrung in der Planung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität, z. B. eine Sportgebäude, Mehrzweckhalle, Hallenschwimmbad in vergleichbarer Größenordnung (mindestens 1 000 m2 BGF) Mindestens ein Projekt (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat, in Verbindung mit dem Nachweis von Realisierungserfahrung Lph 5-8 – ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
Referenzkategorie 2 (TGA). Erfahrung in der Planung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität, z. B. eine Sportgebäude, Mehrzweckhalle, Hallenschwimmbad in vergleichbarer Größenordnung (mindestens 1 000 m2 BGF) Mindestens ein Projekt (Lph 2-8).
Bewertung der Projektreferenzen:
Die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe wird insbesondere hinsichtlich einer vergleichbaren Komplexität nach folgendem Wertungsschema beurteilt:
1. Referenzkategorie 1 und 2: Vergleichbarkeit der Aufgabe, Wichtung je 25 %
Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 3 Punkte,
— teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 2 Punkte,
— in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 1 Punkt.
2. Referenzkategorie 1: Gestalterische Qualität, Materialien, Details, Wichtung 50 %
Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte,
— überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
— überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt.
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie unabhängigen Beratern (Architektur und TA) zusammen. Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.