Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Laborgebäudes am Klinikum Neuperlach.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 4-8 für den Neubau eines Laborgebäudes am Standort Klinikum Neuperlach. Die zu beplanende Fläche beläuft sich auf ca. 2 700 m² für die Labore klinische Chemie und Mikrobiologie. Leistungen der Leistungsphasen 1-3 wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren übergeben. Die Projektkosten (Kostengruppen 200-600) wurden mit 10 374 000 EUR brutto veranschlagt, ohne Ausstattung Labortechnik.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 400 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71200000
71400000
71500000
71240000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist eine stufenweise Beauftragung von Generalplanerleistungen in Form von:
— Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI);
— Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11);
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI);
— Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI); Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, ohne Labor- und Medizintechnik;
— Beratungsleistungen, Anlage 1 HOAI: Wärmeschutz, ENEV-Nachweis, Bauakustik (Schallschutz),Raumakustik, Vermessung, Brandschutz einschl. Brandschutzkonzept;
— SiGeKO-Leistungen, Baugrundbeurteilung, Verkehrsplanung (soweit erforderlich);
Die Leistungen werden stufenweise ab LPH 4 vergeben, maximal bis zu LPH 8 (Tragwerksplanung: LPH 6), bzw. – soweit keine Unterteilung in LPH geregelt ist – jeweils in korrespondierenden Leistungsschritten. Zusätzlich sind die Übernahme und Überprüfung sowie ggfs. Ergänzung der LPH 3 für alle Leistungsbilder zu erbringen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: Zunächst nur Beauftragung LPH 4 mit Überprüfung, Übernahme sowie ggfs. Ergänzung der Ergebnisse aus LPH 3. Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers zur Beauftragung weiterer Leistungsphasen (einzeln o. gemeinsam). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Angaben unter Ziff. II.2.14) Zusätzliche Angaben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Weitere Angaben zu II.2.11): Es besteht auch die Option des Auftraggebers, zusätzlich in den o. g. Leistungsbildern die LPH 3 bzw. – soweit keine Unterteilung in LPH geregelt ist – jeweils in korrespondierenden Leistungsschritten zu beauftragen, in diesem Fall mit Übernahme und Überprüfung der Ergebnisse aus LPH 2. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 08/06/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
09/06/2017
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Interessenbekundungen müssen innerhalb der unter IV.2.2) genannten Frist im verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Hinweis „Nicht öffnen – Interessenbekundung Generalplanung Laborbau Neuperlach“ gekennzeichnet ist, bei der unter I.3) genannten Stelle eingehen (Zugang; das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
wie IV.4.1
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2017