Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben(Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe)zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):
a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Ingenieur/in) verfügen zur Erbringung der Leistung. Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV)
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweisevorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern; (§48 VgV)
c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs-und Lieferinteressen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
2. Nachweis dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweckgehören;
3. Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a). ), die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind;
e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft;
2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;
3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.
4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV).