Insgesamt werden 25 Teilnehmer*innen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugelassen, die durch ein Bewerbungsverfahren ermittel werden. Davon werden 5 Büros zur Teilnahme aufgefordert, 3 weitere werden als Büros nach vereinfachten Kriterien ausgewählt (junges Büro). Die übrigen 17 Teilnehmer*innen sollen durch erweiterte Kriterien ermittel werden (erfahrenes Büro). Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind Landschaftsarchitkt*innen.
Natürliche Personen müssen am Tage der Auslobung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in berechtigt sein. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach §2 und §4 des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) gewährleistet ist.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Formale Kriterien der Teilnahme: vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Angaben zur Teilnehmer*in (Büroname, Adresse, Ansprechpartner*in, E-Mail, Internetseite, Telefon, Jahr der Bürogründung), Eignung gemäß GWB § 122, Zulassungsnachweis (Name des Kammermitglieds, zuständige Landeskammer, Kammernummer, angehängter Nachweis), Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von min. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögenssschäden und vollständig ausgefüllte*s Referenzformular*e. Dabei gilt als junges Büro, wenn eine Kammermitgliedschaft innerhalb der letzten 5 Jahre erstmals erfolgt ist (1.1.2012 oder jünger).
Inhalt Referenzformular 1 (auszufüllen von allen Landschaftsarchitekturbüros): Angaben eines vergleichbaren Projekts mit Projektname, Ort, Bearbeitungszeitraum, bearbeitete Leistungsphasen; Ansprechpartner Bauherr.
Für junge Büros gilt: Umfang der Leistungsphasen 2 – 5, nach HOAI § 39,
für erfahrene Büros gilt: Umfang der Leistungsphasen 2 – 8, nach HOAI § 39
Inhalt Referenzformular 2 (auszufüllen nur von erfahrenen Landschaftsarchitekturbüros): Angaben eines Projekts im historischen Kontext mit Projektname, Ort, Bearbeitungszeitraum, bearbeitete Leistungsphasen; Ansprechpartner Bauherr)
Inhaltliche Kriterien für junge Landschaftsarchitekturbüros (mit Darstellung ihrer Wichtung):
Qualität des vergleichbaren Referenzprojektes (grafischer Nachweis), maximal 5 Punkte mit einfacher Wertung
Inhaltliche Kriterien für erfahrene Landschaftsarchitekturbüros (mit Darstellung ihrer Wichtung):
Qualität des vergleichbaren Referenzprojektes (grafischer Nachweis), maximal 5 Punkte mit einfacher Wertung
Qualität des Referenzprojektes im historischen Kontext (grafischer Nachweis), maximal 5 Punkte mit einfacher Wertung
Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium mit Teilnehmer*innen des Garten- und Friedhofsamtes und des Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamtes. Die Wichtung der Kriterien erfolgt wie oben angeführt. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums kann pro Bewerbung maximal 10 Punkte für erfahrene Landschaftsarchitekturbüros und 5 Punkte für junge Landschaftsarchitekturbüros vergeben.
Ausgewählt werden 17 Teilnehmer*innen der Kategorie „erfahrene Landschaftsarchitekturbüros“ mit den höchsten Punktzahlen und 3 Teilnehm*innen der Kategorie „junge Landschaftsarchitekturbüros“ mit den höchsten Punktzahlen. Der Auslober behält sich vor, bei gleicher Punktzahl zu losen.