Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalplaner für die Objektplanung (HOAI § 34), Freianlagen (HOAI § 39), Technische Gebäudeausrüstung (HOAI § 55), Tragwerksplanung (HOAI § 51), einschließlich Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Raumvermessung. Die Leistungsphasen 1 – 9 sind in den Bereichen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen sowie Tragwerksplanung bis mindestens einschließlich Leistungsphase 5 zu erfüllen. Der Generalplaner koordiniert als Architekt die ihm unterstützenden Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung, Freiananlagen und angeschlossene Fachleute in allen Leistungsphasen.
Der AG beabsichtigt folgende Stufen der Beauftragung des Projekts an den Generalplaner:
1. Stufe: Leistungsphase 1 – 3 der aktuellen HOAI in den Bereichen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen und Tragwerksplanung;
2.Stufe: Leistungsphase 4 der aktuellen HOAI in den Bereichen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen und Tragwerksplanung;
3.Stufe: Leistungsphase 5 – 7 der aktuellen HOAI in den Bereichen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen sowie Tragwerksplanung;
4.Stufe: Leistungsphase 8 der aktuellen HOAI in den Bereichen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Freianlagen;
5.Stufe: Leistungsphase 9 der aktuellen HOAI in den Bereichen Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Freianlagen.
Ein Anspruch auf die Beauftragung einzelner oder aller Stufen des Projekts oder von Teilen davon besteht nicht. Der AG behält sich allein die Beauftragung der Stufen des Projekts vor.
Maßgeblich ist der Bebauungsplan der Stadt Oranienburg für das Areal nördlich der Walter-Bothe-Straße.
Das Areal ist zur Zeit eine unbebaute Freifläche, die aber sehr gut infrastruktumäßig erreichbar ist.
Wie in der „Kurze Beschreibung“ bereits erwähnt ist, sind im ersten Bauabschnitt ca. 75 Wohnungen auf ca. 5000 m2 in mehrern Häusern zu errichten. Die Geschosshöhe sind mindestens 3 Wohngeschosse und maximal 5 Wohngeschosse. Die Häuser mit 3 oder mehr Wohngebäuden sollen mit Aufzug errichtet werden.