Eignungkriterien gemäß II.2.9) der Bekanntmachung.
Es werden gemäß § 46 VgV folgende Eigenerklärungen gefordert und gemäß Kriterienkatalog bewertet:
— Qualitätssicherungsmaßnahmen (Zertifizierung nach EN ISO 9000ff. oder gleichwertige Maßnahmen);
— Technische Ausstattung (geeignete Software; u. a. Microsoft Office (Word, Excel, PowerPoint), GIS (shp-Kompatibel), Ausschreibungssoftware (GAEB-Kompatibel), CAD (dxf-kompatibel);
— Angaben zum für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Projektteam inkl. Lebensläufe sowie Studien- und Ausbildungsnachweise;
— Angaben zu den Erfahrungsbereichen des Projektteams mit Eigenerklärungen (z. B. Projektreferenzen) oder Nachweisen (z. B. Zertifikate, Schulungsnachweise).
Teilnahmeanträge werden nur gewertet, wenn aus nachstehendem Katalog der Erfahrungsbereiche folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Erfahrungsbereiche Nr. 1 und 2 müssen zwingend durch die Hauptprojektbearbeiter / Projektleitung abgedeckt werden.
Die Erfahrungsbereiche Nr. 20 bis 22 müssen zwingend durch das Projektteam abgedeckt werden. (Bewertung: 20 Punkte je Erfahrungsbereich für Nr. 1 und 2, 10 Punkte je Erfahrungsbereich für Nr. 3 bis 19, 5 Punkte je Erfahrungsbereich für Nr. 20 bis 22)
Ein Hauptprojektbearbeiter / Projektleiter muss mindestens 80 Punkte erreichen.
Ein weiterer Hauptprojektbearbeiter / Projektleiter muss mindestens 50 Punkte erreichen.
Von den Erfahrungsbereichen Nr. 3 bis 19 müssen mindestens 7 Bereiche abgedeckt werden, davon 4 Bereiche aus den Nr. 3 – 9.
Zum Erfüllen der Mindestanforderungen können die Nachweise auch durch weitere Mitarbeiter, jedoch maximal insgesamt 6 Personen, erbracht werden.
Katalog der Erfahrungsbereiche:
1 Projektleitung / Projektmanagement / Projektsteuerung für Projekt mit Altlastenbezug mit gemanagtem Projektvolumen von > 500 000 EUR, bei Bauprojekten > 2 000 000), einer Projektdauer von mindestens 2 Jahren und mindestens 3 unmittelbaren Projektbeteiligten (AG, zuständige Behörden, beauftragte Maßnahmenträger).
2 Erarbeitung Gutachten zur Beurteilung der Gewässerchemie von Oberflächenwasserkörpern mit maßgeblichem WRRL Bezug, z. B: Einstufung Oberflächenwasserkörper, Entwicklung Maßnahmenpläne, wasserrechtliche Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag WRRL zu Planungsvorhaben.
3 Oberflächenwassermonitoring.
4 Gewässerklassifizierung gemäß WRRL
chemisch/physikalisch.
5 Gewässerklassifizierung gemäß WRRL ökologisch/(mikro-) biologisch.
6 Ökotoxikologische Bewertung von Grund- und Oberflächenwasser.
7 Quellenermittlung von Schadstoffen in Oberflächenwasser und Sedimenten.
8 Hydromorphologie / Kartierung Gewässerstruktur.
9 Quantitative Hydrologie (Abflussverhalten, klass. Einzugsgebiete, Bilanzräume, Nd-Abfluss Beziehung).
10 Bewertungen mit abgesenkten Umweltqualitätszielen.
11 Konzeption, Begleitung und Auswertung von Sedimentkartierungen (qualitative u. quantitative, chemische Erfassung).
12 Auswirkungen von Sedimentbelastungen auf Biozönose.
13 Identifikation und Bewertung von Sedimentumlagerungen sowie deren Auswirkungen.
14 Ermittlung von gelösten und sedimentgebundenen Schadstofffrachten in Oberflächengewässern.
15 Modellgestütze Berechnung von Sedimentbewegungen.
16 Gerinnemodellierung.
17 Wasserbau.
18 Hochwasserschutz.
19 Gewässerrenaturierung / Gewässersanierung.
20 Vergabeverfahren / Vergaberecht.
21 BGR 128 / DGUV 101-004.
22 Arbeitssicherheit.