Eignungskriterien an den Auftragnehmer:
— Der Auftragnehmer muss eine gültige Genehmigung gemäß § 15 StrlSchV besitzen. Eine Kopie dieser Genehmigung muss bei der Angebotsabgabe mit vorgelegt werden,
— Der Auftragnehmer muss im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sein,
— § 123 Absatz 4 und in § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf das Unternehmen nicht zutreffen,
— Erklärung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
— Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung,
— Angaben zum Tarifvertrag.
Eignungskriterien an das Personal
Das Personal muss:
— zum Auftragsbeginn Arbeitnehmer des Bieters,
— strahlenexponiertes Personal der Kategorie A,
— im Besitz eines gültigen Strahlenpasses,
— im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie II (AtZüV) gem. §12 b AtG,
— atemschutztauglich (Nachweis für die erforderliche Untersuchung für den Einsatz mindestens unter Atemschutz nach G26.2),
— im Besitz einer Ausbildung zur Strahlenschutzfachkraft IHK oder PSI,
— im Besitz eines S3-Kenntniserwerbs im Strahlenschutz für „sonst tätige Personen“,
sein.
Da teilweise auf Baugerüsten bzw. in Zwangshaltung gearbeitet wird, ist eine Höhentauglichkeit und körperliche Fitness der Mitarbeiter erforderlich.
Zudem ist eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen.
Bitte legen Sie den Unterlagen einen Lebenslauf des Einsatzpersonals hinzu.