Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der beim Bewerber Beschäftigten und Anzahl seiner Führungskräfte in den drei Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) ersichtlich ist, gegliedert in:
a) Führungskräfte/Büroinhaber,
b) Architekten/Ingenieure,
c) Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie,
d) sonstige Mitarbeiter.
2.) Erfahrungsnachweis in Form einer Referenzliste der wesentlichen, in den drei Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), abgeschlossenen Planungsleistungen in den Bereichen Bahnübergänge sowie Oberbau und Ingenieurbauwerke. Im Rahmen der Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
a) Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
b) kurze Beschreibung des Projekts,
c) Projektbearbeitungszeitraum,
d) Projektkosten gegliedert in der ersten Ebene nach DIN 276-2008,
e) Angabe der erbrachten und abgerechneten Leistungen,
f) Bestätigte Referenzschreiben der Auftraggeber bzw. mindestens einfache Erklärung des Bewerbers sofern eine Bescheinigung eines privaten Referenzauftraggebers nicht erhältlich ist.
3.) Benennung des vorgesehenen Projektleiters für den Auftragsfall. Bezüglich der benannten Person ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation wie folgt zu dokumentieren:
a) Nachweis der Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in den Bereichen Planung und Umsetzung von Bahnübergängen, Oberbau und Ingenieurbauwerken von Schienenstrecken
c) Die Qualifikation „Bauüberwacher Bahn“ ist nachzuweisen.
4.) Benennung des stellvertretenden Projektleiters für den Auftragsfall.Bezüglich der benannten Person ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation wie folgt zu dokumentieren:
a) Nachweis der Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in den Bereichen Planung und Umsetzung von Bahnübergängen, Oberbau und Ingenieurbauwerken von Schienenstrecken.