Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen,
— nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen,
— nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG i. V. m. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches des Sozialgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
— nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG i. V. m. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen,
— nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG i. V. m. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist,
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige
*
Zusätzliche Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter MTRyYW5jXV5hb3BhaGhhPG5hY2Fqb15xbmMqYGE= zu stellen.
*
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos in der nationalen Vergabebekanntmachung zum Download auf www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, unter MjEwbFtoXVdYW2lqW2JiWzZoW11bZGlYa2hdJFpb mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.