Neben 5 geladenen Teilnehmern wird die Auswahl weiterer max. 7 Teilnehmer angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
Mindestanforderungen:
Vollständig ausgefüllter und vom/den Büroinhaber/n, dem/den Geschäftsführer/n und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter/n rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen mit:
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §123 und §124 vorliegen;
— Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1);
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV;
— Eigenerklärung des Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes;
— im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt);
— in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis der Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung
— bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen ist zudem ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Referenzprojekte:
Nachweis von genau 1 unter eigenem Namen geplanten Referenzprojekt mit Zuordnung Neubau i.S. HOAI 2013 §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI 2013 § 34 in den letzten 5 Jahren (05/2012-04/2017) hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich durch den Bewerber/ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft durchgehend erbracht worden ist und dass der Honorarzone III im Sinne HOAI 2013 §35 zuzuordnen ist.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt (3) Referenzprojekt und Kriterien) mit den geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss das Referenzprojekt nicht von jedem Mitglied sondern von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgewiesen werden. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Alle Mindestkriterien müssen durch das eine Referenzprojekt erfüllt sein.