Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen/Nachweise vom Bewerber mit der Bewerbung vorzulegen.
(3-1) Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen in der Bearbeitung aller 3 genannten Anlagengruppen (1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 4 Starkstromanlagen) in vergleichbaren Aufgabenstellungen. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die den Neubau oder Umbau/Sanierung der Technischen Ausrüstung der o. g. Anlagengruppen in Mehrfamilienhäusern oder Gebäudekomplexen betreffen und folgende weitere Rahmenbedingungen erfüllen:
— Gesamtnettogeschossfläche von mind. 900 m²,
— Gebäudeklasse IV,
— Mehrgeschossig (mind. >= 3 Geschosse)
Für den Nachweis der Erfahrungen zu (3-1) erfolgt eine Wertung mit 20 Punkten.
Können alle o. g. Anlagengruppen 1, 2 und 4 über eine einzige Referenz, die alle geforderten Rahmenbedingungen für die Vergleichbarkeit und Wertbarkeit erfüllt, nachgewiesen werden, erfolgt eine Wertung mit zusätzlich 5 Punkten. Maximal sind bei (3-1) 25 Punkte möglich.
(3-2) Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit Baumaßnahmen im laufenden Betrieb.
Wertbar sind Referenzen, bei denen in den Formblättern nachvollziehbar die besonderen Maßnahmen für die Umsetzung der Planung im laufenden Betrieb dargestellt wurden und mindestens 2 der 3 genannten Anlagengruppen bearbeitet wurden.
Gewertet werden maximal 4 Referenzen. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 20 Punkte möglich.
(3-3) Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber.
Wertbar sind Referenzen, bei denen in den Formblättern klar ersichtlich dargestellt wurde, dass es sich um Baumaßnahmen für öffentliche Auftraggeber handelte und mindestens 2 der 3 genannten Anlagengruppen bearbeitet wurden.
Gewertet werden maximal 4 Referenzen, Wertung mit je 2 Punkten. Max. 8 Punkte möglich.
(3-4) Nachweis des Bewerbers zu Erfahrungen mit komplexen Arbeitsgemeinschaften bzw. Projektteams.
Wertbar sind Referenzen, bei denen zur Arbeitsgemeinschaft bzw. zum Projektteam mindestens ein Architekt/Objektplaner gehörte und mindestens 2 der 3 genannten Anlagengruppen bearbeitet wurden.
Gewertet werden maximal 4 Referenzen, Wertung mit je 2 Punkten.
Max. 8 Punkte möglich.
Insgesamt sind zu den Kriterien (3-1) bis (3-4) maximal 61 Punkte möglich.
Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten sind in den Formblättern (siehe http://agsta.de/download/TGA-LeipzigerRing1-3.zip) einzutragen. Graphische Darstellungen (Planausschnitte, Ansichten, Fotos, o. ä.) zu den Referenzprojekten sind auf max. 1 DIN A4 Seite je Referenz zu beschränken. Darüber hinausgehendes Material (graphische Darstellungen, Broschüren, Pläne, u. ä.) sind nicht erwünscht. Die Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen sowie die genauen Vorgaben sind den Formblättern (http://agsta.de/download/TGA-LeipzigerRing1-3.zip) zu entnehmen.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (3-1) bis (3-4):
Die Vollständigkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben und deren Nachvollziehbarkeit ist Voraussetzung für die Wertbarkeit der Referenz. Voraussetzung ist ferner für alle abgefragten Referenzen, dass die Referenzprojekte in einem Zeitraum von 2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung bearbeitet wurden und dass entweder mindestens die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) oder mindestens die Leistungsphasen 5-8 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe und Objektüberwachung/Bauüberwachung) gemäß § 55 HOAI in diesem Zeitraum bearbeitet und abgeschlossen wurden. Für jede Referenz ist eine Bescheinigung des Auftraggebers über die fach- und sachgerechte sowie termingerechte Bearbeitung vorzulegen.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist anzugeben, welche Referenzen zu den unter (3-1) bis (3-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein.
Kriterium (3-1) stellt eine Mindestanforderung dar. Hier ist der Nachweis zu führen, dass der Bewerber über Erfahrungen in der Bearbeitung aller 3 genannten Anlagengruppen in vergleichbaren Aufgabenstellungen verfügt. Der Bewerber hat mittels Referenzen nachzuweisen, dass alle nachfolgend genannten 3 Anlagengruppen in vergleichbaren Aufgabenstellungen bearbeitet wurden. Nachzuweisen sind Referenzen zu den Anlagengruppen: 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 4 (Starkstromanlagen). Maßgeblich ist, dass für jede o. g. Anlagengruppe ein Nachweis erfolgt, dieser kann mit unterschiedlichen Referenzprojekten erbracht werden.
Eine Referenz kann auch zu mehreren Kriterien benannt werden, wenn die entsprechenden Parameter gegeben sind.