Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 7 Teilnehmer zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1 – 10) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere ist das Bewerbungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung (Eigenerklärung) aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig.
Das Format der Bewerbungsunterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Bei postalischer Versendung liegt das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang bei den Teilnahmeinteressierten. Es gilt der Eingangsvermerk der Vergabestelle, nicht der Poststempel. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Elektronisch übermittelte Bewerbungen sind unzulässig.
Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Eignungskriterien gemäß Matrix (Anlage A.1 – A.2) sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich die Auftraggeberin vor, diese gemäß § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung sind:
Anlage 1: Bewerbungsformular, ggf. mit der Eigenerklärung über die Mitglieder einer Bietergemeinschaft,
Anlage 2: Anlagenverzeichnis,
Anlage 3: Nachweis der beruflichen Befähigung gemäß § 43 (1) VgV,
Anlage 4: Eigenerklärung über Ausführungs- u. Lieferinteressen gemäß § 48 VgV / Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen gemäß § 47 VgV,
Anlage 5: Eigenerklärung gemäß § 48 VgV, dass keine Ausschlussgründe bestehen,
Anlage 6: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) 3. VgV,
Anlage 7: Nachweis der Berufszulassung und -Ausübungsberechtigung gemäß § 46 (3) 6. VgV,
Anlage 8: Eigenerklärung über das vergleichbare Mittel des Vollzeitäquivalents der Beschäftigten der letzten 3 Kalenderjahre gemäß § 46 (3) 2. und 8. VgV,
Anlage 9: Eigenerklärung über das vergleichbare Mittel der Gesamtumsätze der letzten 3 Kalenderjahre gemäß § 45 (2) VgV,
Anlage 10: Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 (3) 1. VgV,
Anhand der Anlagen 1–10 des Bewerbungsformulars werden die benannten Eignungskriterien geprüft und mögliche Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse ggf. festgestellt. Der Bewerbungskennzettel ist zu benutzen. Unterlagen und Angaben, die über den oben genannten Umfang hinausgehen, werden für die Auswahl nicht berücksichtigt. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend.
Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 210 Punkte. Detaillierte Angaben zum Bewerbungsverfahren sind dem Bewerberformular und den Anlagen A.1-A.2 zu entnehmen. Folgende Unterlagen werden den Bewerbern als Information zur Verfügung gestellt. Sie sind für die Bewerbung nicht einzureichen:
Anlagen A.1-A.2 – Eignungsmatrix;
Anlage B.1 – Lageplan Wettbewerbsgebiet;
Anlage C.1 – C.3 – Informationen zum Verfahren.
Im Teilnahmewettbewerb werden 7 Teilnehmer mit den höchsten Gesamtbewertungspunktzahlen ausgewählt und aufgefordert, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, behält sich die Ausloberin vor gem. §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.