24.06.2017|Projekt-ID 157215|Meldungsnummer 973663|Ausschreibungen
Ausschreibung
Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
LU 24.06.2017
Publikationsdatum Simap: 24.06.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Luzern, vertreten durch Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit Tiefbauamt (TBA)
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt der Stadt Luzern, zu Hdn. von Stefan Huonder, Industriestrasse 6, 6005 Luzern, Schweiz, Telefon: +41 41 208 86 85, E-Mail: MjEyZ2hZWlViIlxpY2JYWWY0Z2hVWGhgaW5ZZmIiV1w=
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
04.07.2017
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis 14.07.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 04.07.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
Datum: 14.08.2017 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Angebot ist im Doppel in Papierform unterzeichnet und einfach in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend.
Eingang bei der ausschreibenden Stelle (nicht der Poststempel).
Aufschrift:
Stichwort: Generalplaner Baselstrasse Luzern - Bitte nicht öffnen!
Projekt-Nr..:I71010.01
1.5 Datum der Offertöffnung:
16.08.2017
1.6 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart
Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
Generalplanerleistungen Baselstrasse Luzern
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
I71010.01
2.4 Aufteilung in Lose?
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
Notwendige Generalplanerleistungen, für das Projekt ʺBaselstrasse Luzernʺ als Generalplaner in den Projektphasen 31 (TP Oberflächengestaltung) - 32 – 53, Abschluss gemäss SIA-Ordnungen 102 (2014), 103 (2014), 105 (2014) und 106 (2007):
-Strassenbau, einschliesslich Entwässerung, SIA 103
-Werkleitungsbau, SIA 103
-Geotechnik, inkl. erdmechanische Nachweise im Bau- und Endzustand, SIA 106
-Verkehrsplanung, inkl. Verkehrstechnik, SIA 103
-Vermessung, SIA 103
-Landschaftsarchitektur / Gestaltung, SIA 102, 105
Die Leistungen sind grundsätzlich gemäss den betroffenen SIA Ordnungen und gemäss Leistungsbeschrieb in den Angebotsunterlagen für Planerleistungen zu offerieren.
Der Generalplaner ist in allen Phasen zuständig für die Gesamt- und Fachkoordination.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
Stadt Luzern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäss Vertra
2.9 Optionen
Nein
2.10 Zuschlagskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?
Nein
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
2.13 Ausführungstermin
Beginn 02.10.2017
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
Aufträge werden nur an Anbietende vergeben, die gewährleisten:
-dass sie allen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung von Abgaben, Steuern und Sozialleistungen, nachkommen,
-dass sie die massgebenden schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die einschlägigen Bedingungen der Gesamtarbeitsverträge einhalten,
-dass sie für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten.
3.3 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen werden innert 60 Tagen nach Erhalt bezahlt. Der Beauftragte hat Anspruch auf Akontozahlungen von 97% der erbrachten Leistungen. Nach Abgabe der Pläne der ausgeführten Bauwerke werden die restlichen 3% bezahlt.
Die Rechnungsstellung sowie die Rapportierung haben monatlich zu erfolgen.
3.4 Einzubeziehende Kosten
Honorarkosten inkl. sämtlicher Nebenkosten
3.5 Bietergemeinschaft
Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen.
3.6 Subunternehmer
Es steht den Anbietern frei, für Spezialaufgaben weitere ausgewiesene Spezialisten als Subunternehmer beizuziehen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
Der Wechsel von Subunternehmern zwischen Einreichung der Offerte und dem Vertragsabschluss ist nicht zugelassen. Der Wechsel von Subunternehmen nach Vertragsabschluss ist nur mit Zustimmung der Bauherrschaft zulässig.
3.7 Eignungskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 26.06.2017 bis 14.08.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über www.simap.ch abgegeben
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
keine
4.3 Verhandlungen
keine
4.6 Offizielles Publikationsorgan
Kantonsblatt des Kantons Luzern
4.7 Rechtsmittelbelehrung
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht (früher Verwaltungsgericht) Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46
6002 Luzern, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur
1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur
Service demandeur/Entité adjudicatrice: Tiefbauamt der Stadt Luzern
Service organisateur/Entité organisatrice: Tiefbauamt der Stadt Luzern, à l'attention de Stefan Huonder, Industriestrasse 6, 6005 Luzern, Suisse, Téléphone: +41 41 208 86 86, E-mail: MTRvcGFiXWoqZHFramBhbjxvcF1gcGhxdmFuaipfZA==
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres
sous www.simap.ch