Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgenden Funktionen werden gefordert:
— Fachbereichsleitung Straßenverkehrsanlage;
— BÜB Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau;
— BÜB Leit- und Sicherungstechnik;
— BÜB Elektrotechnik (für 50 Hz Anlagen);
— BÜB Telekommunikation.
Zusätzlich sind Mitarbeiter für folgende Zusatzqualifikationen nachzuweisen:
— BÜB mit der Zusatzqualifikation „Schweißüberwacher“;
— BÜB mit der Zusatzqualifikation „SiGeKo“;
— BÜB mit der Zusatzqualifikation „Sicherungsüberwacher“.
— § 46 (3) 1 VgV; Aufgabenfeld Straßenverkehrsanlage:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
— Bau einer Straßenbrücke;
— Bau einer Straße
sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
— § 46 (3) 1 VgV; Aufgabenfeld Schienenverkehrsanlage:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind nachstehende gültige Präqualifikationen vorzulegen:
— Planung von baulichen Anlagen;
— Planung elektronischer Anlagen;
— Bauüberwachung.
Die geforderten PQ-Nachweise der Warengruppen sind der Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen.
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte für das Aufgabenfeld Straßenverkehrsanlage zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Des Weiteren hat der Bewerber zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 1 VgV) für das Aufgabenfeld Schienenverkehrsanlage die Eignung anhand von gültigen Präqualifikationen nachzuweisen. Sofern Leistungen von einem Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, so sind die Präqualifikationen des vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Fachbereichsleiter, Straßenverkehrsanlage:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis von je einem vergleichbaren Referenzprojekt. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß den zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen genügen.
Verantwortlicher Mitarbeiter BÜB Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis eines zertifizierten Mitarbeiters BÜB Oberbau / konstruktiver Ingenieurbau.
Verantwortlicher Mitarbeiter BÜB Leit- und Sicherungstechnik:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis eines zertifizierten Mitarbeiters BÜB Leit- und Sicherungstechnik.
Verantwortlicher Mitarbeiter BÜB Elektrotechnik (für 50 Hz Anlagen):
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis eines zertifizierten Mitarbeiters BÜB Elektrotechnik (für 50 Hz Anlagen).
Verantwortlicher Mitarbeiter BÜB Telekommunikation:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis eines zertifizierten Mitarbeiters BÜB Telekommunikation.
Verantwortlicher Mitarbeiter BÜB mit der Zusatzqualifikation Schweißüberwacher:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis eines zertifizierten Mitarbeiters BÜB mit der Zusatzqualifikation Schweißüberwacher.
Verantwortlicher Mitarbeiter BÜB mit der Zusatzqualifikation SiGeKo:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis eines zertifizierten Mitarbeiters BÜB mit der Zusatzqualifikation SiGeKo.
Verantwortlicher Mitarbeiter BÜB mit der Zusatzqualifikation Sicherungsüberwacher:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre;
— Nachweis eines zertifizierten Mitarbeiters BÜB mit der Zusatzqualifikation Sicherungsüberwacher.
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Aufgabenfeld Straßenverkehrsanlage:
— Nachweise von je mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich „Bau einer Straßenbrücke“, „Bau einer Straße“, das in den letzten 3 Jahre erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß den zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen genügen.
Aufgabenfeld Schienenverkehrsanlage:
— Nachweis der in der Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung definierten PQ-Nachweise für nachstehende Aufgabenfelder:
Planung von baulichen Anlagen
— PQ für die Warengruppe Verkehrsanlage (Fahrbahn);
— PQ für die Warengruppe Verkehrsanlage (Bahnübergänge);
— PQ für die Warengruppe Verkehrsanlage (Bahnsteige).
Planung elektronischer Anlagen:
— PQ für die Warengruppe Planung von elektrischen Energieanlagen;
— PQ für die Warengruppe Planung elektrischer Weichenheizanlagen.
Bauüberwachung
— PQ für die Warengruppe BÜB Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau;
— PQ für die Warengruppe Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik und Telekommunikation).
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.