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  • DE-81371 München
  • 10/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-270017)

Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Objektplanung und /-überwachung gem. § 33 HOAI (Elisabethmarkt LP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9).


 
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    Entscheidung 17.10.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Groß- und Einzelhandel / Landschaft und Freiraum / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Kommunalreferat, Markthallen München, München (DE)
    Betreuer pm5 Projektmanagement GmbH, München (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Objektplanung und /-überwachung gem. § 33 HOAI (Elisabethmarkt LP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9) für die Restrukturierung Markt am Elisabethplatz, München.
    Für den Markt am Elisabethplatz sind die LP 2 bis LP 5 nach HAOI zu erbringen. Im Zuge der LP 2 ist die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2. UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HOAI. Die Realisierungsphasen der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt.
    Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis LP 9 nach HOAI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes zum Juni 2019 steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
    Leistungsumfang
    Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche die Untersuchung der Bestandssituation und Erarbeitung von Zukunftskonzepten für den Markt am Elisabethplatz zur Aufgabe hatte. Als Basis diente eine vorangegangene Studie, durchgeführt vom TÜV Rheinland, die am Markt Defizite indentifizierte, welche zum Anlass genommen wurden, grundsätzlich zukunftssichernde Maßnahmen für den Markt zu entwickeln. Die festgestellten Defizite gehen von baulichen Mängeln an vielen Marktständen, fehlenden Lagerflächen für die Händler und eine unzureichende Organisation der Müllsammlung, nicht ausreichenden Flächen innerhalb der Marktstände für das Angebotssortiment, bis zu nicht ausreichender Ausstattung des Marktes mit Sanitäreinrichtungen für das Personal und hygienischen Defiziten auf Grund der vorgenannten Punkte.
    Südlich angrenzend an den Markt soll auf dem ehemaligen Stadtwerke-Grundstück ein wichtiges Wohnbauprojekt von der Stadtsparkasse München (SSKM) realisiert werden, was in erheblichem Umfang bezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Unter Berücksichtigung der geplanten, nachbarschaftlichen Bebauung und basierend auf der Grundlagenermittlung und nach Ermittlung des Nutzerbedarfs, wird im Ergebnis ein vollständiger Neubau des Markts am Elisabethplatz vorgeschlagen (Variante 2 der Machbarkeitsstudie, Seite 38ff). Ein Vorplanungsbescheid über die Umsetzung liegt mit Aktenzeichen 602-1.7-2016-17220-22 vom 29.3.2017 bereits vor. Während der Bauzeit wird ein Interimsmarkt errichtet um den fortwährenden Betrieb der ansässigen Händlerinnen und Händler zu gewährleisten. Aus planerischen Erwägungen heraus (z. B. Ver- / Entsorgung, Anlieferung) und nach Abstimmungen auf Arbeitsebene mit der Branddirektion und dem Baureferat-Gartenbau sowie mit dem Bezirksausschuss wurde als Interimsstandort der öffentliche Bereich am Elisabethplatz (in Fortführung der Arcisstraße) zwischen der Grünanlage und der Berufsschule als einzig sinnvoll möglicher Standort ausgewählt. Die Realisierbarkeit des Standorts
    wurde mit dem Vorplanungsbescheid 602-1.7-2016-18005-22 vom 29.3.2017 beschieden, womit die Planung weiterzuführen ist.
    Zur Überprüfung der Unterbringung von ca. 50 Anwohnerstellplätzen wurde grundrissgleich zum ersten Untergeschoss ein zweites Untergeschoss dargestellt. Demnach könnten in einem zweiten Untergeschoss unter der Marktfläche circa 47 Stellplätze realisiert werden. Das zweite Untergeschoss würde dann ebenfalls von der Tiefgarage der SSKM her angefahren werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten aufgrund des Grundwasserflurabstands von ca. 3,50 m gerechnet werden muss. Das zweite Untergeschoss wäre komplett im Grundwasser gegründet. Dieser Sachverhalt trifft natürlich auch für das zweite Untergeschoss des Neubaus der SSKM zu. In diesem Zuge hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 5.4.2017 beschlossen, dass ein zweites Untergeschoss für Anwohnerstellplätze weiterhin untersucht wird und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Somit ist im Zuge der LP 2 die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2. UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HAOI. Die Realisierungsphase der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis zur LP 9 nach HAOI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.
    Adresse des Bauherren DE-81371 München
    TED Dokumenten-Nr. 249619-2017
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      Deutschland-München: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2017/S 123-249619

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Kommunalreferat, Markthallen München
      Schäftlarnstr. 10
      München
      81371
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Kommunalreferat, Markthallen München
      E-Mail: MjE2YGJfWlVbZF9iV1FeWWNRZFlfXh1cXV0wXWVVXlNYVV4eVFU=
      NUTS-Code: DE212

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.markthallen-muenchen.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:  https://1drv.ms/f/s%21Ams8vypooQe2gilq4T50wrInA4YC
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      pm5 Projektmanagement GmbH
      Josephspitalstr. 9
      München
      80331
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): pm5 Projektmanagement GmbH
      E-Mail: MTNTTEM9bWoqMithYg==
      Fax: +49 892429375-29
      NUTS-Code: DE212

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.pm-5.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      pm5 Projektmanagement GmbH
      Josephspitalstr. 9
      München
      80331
      Deutschland
      E-Mail: MTZQSUA6amcnLyheXw==
      Fax: +49 892429375-29
      NUTS-Code: DE212

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.pm-5.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Objektplanung und /-überwachung gem. § 33 HOAI (Elisabethmarkt LP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9).

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Objektplanung und /-überwachung gem. § 33 HOAI (Elisabethmarkt LP 2-5 und Interimsmarkt LP 2-9) für die Restrukturierung Markt am Elisabethplatz, München.

      Für den Markt am Elisabethplatz sind die LP 2 bis LP 5 nach HAOI zu erbringen. Im Zuge der LP 2 ist die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2. UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HOAI. Die Realisierungsphasen der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt.

      Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis LP 9 nach HOAI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes zum Juni 2019 steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE212
      Hauptort der Ausführung:

       

      Elisabethmarkt 80796 München.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, welche die Untersuchung der Bestandssituation und Erarbeitung von Zukunftskonzepten für den Markt am Elisabethplatz zur Aufgabe hatte. Als Basis diente eine vorangegangene Studie, durchgeführt vom TÜV Rheinland, die am Markt Defizite indentifizierte, welche zum Anlass genommen wurden, grundsätzlich zukunftssichernde Maßnahmen für den Markt zu entwickeln. Die festgestellten Defizite gehen von baulichen Mängeln an vielen Marktständen, fehlenden Lagerflächen für die Händler und eine unzureichende Organisation der Müllsammlung, nicht ausreichenden Flächen innerhalb der Marktstände für das Angebotssortiment, bis zu nicht ausreichender Ausstattung des Marktes mit Sanitäreinrichtungen für das Personal und hygienischen Defiziten auf Grund der vorgenannten Punkte.

      Südlich angrenzend an den Markt soll auf dem ehemaligen Stadtwerke-Grundstück ein wichtiges Wohnbauprojekt von der Stadtsparkasse München (SSKM) realisiert werden, was in erheblichem Umfang bezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Unter Berücksichtigung der geplanten, nachbarschaftlichen Bebauung und basierend auf der Grundlagenermittlung und nach Ermittlung des Nutzerbedarfs, wird im Ergebnis ein vollständiger Neubau des Markts am Elisabethplatz vorgeschlagen (Variante 2 der Machbarkeitsstudie, Seite 38ff). Ein Vorplanungsbescheid über die Umsetzung liegt mit Aktenzeichen 602-1.7-2016-17220-22 vom 29.3.2017 bereits vor. Während der Bauzeit wird ein Interimsmarkt errichtet um den fortwährenden Betrieb der ansässigen Händlerinnen und Händler zu gewährleisten. Aus planerischen Erwägungen heraus (z. B. Ver- / Entsorgung, Anlieferung) und nach Abstimmungen auf Arbeitsebene mit der Branddirektion und dem Baureferat-Gartenbau sowie mit dem Bezirksausschuss wurde als Interimsstandort der öffentliche Bereich am Elisabethplatz (in Fortführung der Arcisstraße) zwischen der Grünanlage und der Berufsschule als einzig sinnvoll möglicher Standort ausgewählt. Die Realisierbarkeit des Standorts

      wurde mit dem Vorplanungsbescheid 602-1.7-2016-18005-22 vom 29.3.2017 beschieden, womit die Planung weiterzuführen ist.

      Zur Überprüfung der Unterbringung von ca. 50 Anwohnerstellplätzen wurde grundrissgleich zum ersten Untergeschoss ein zweites Untergeschoss dargestellt. Demnach könnten in einem zweiten Untergeschoss unter der Marktfläche circa 47 Stellplätze realisiert werden. Das zweite Untergeschoss würde dann ebenfalls von der Tiefgarage der SSKM her angefahren werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass mit erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten aufgrund des Grundwasserflurabstands von ca. 3,50 m gerechnet werden muss. Das zweite Untergeschoss wäre komplett im Grundwasser gegründet. Dieser Sachverhalt trifft natürlich auch für das zweite Untergeschoss des Neubaus der SSKM zu. In diesem Zuge hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 5.4.2017 beschlossen, dass ein zweites Untergeschoss für Anwohnerstellplätze weiterhin untersucht wird und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Somit ist im Zuge der LP 2 die Situation mittels Entscheidungsvorlage mit und ohne Tiefgarage im 2. UG darzustellen und eine abschließende Entscheidung einzuholen. Die dann endständig beschlossene Variante ist Bestandteil für die weiterführende Planung des Elisabethmarktes bis LP 5 nach HAOI. Die Realisierungsphase der LP 6-9 werden durch einen anderen Träger (SSKM) umgesetzt. Parallel ist die Interimslösung (Interimsmarkt in Modulbauweise) zu Planen und Auszuführen für die LP 2 bis zur LP 9 nach HAOI. Die fristgerechte Fertigstellung des Interimsmarktes steht in direktem Zusammenhang mit dem Baubeginn und somit des Erfolges des Marktes am Elisabethplatz.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 25
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Die Eignungskriterien sind Teil der Bewerbungsunterlagen und stehen für jeden Bewerber frei zum Download bereit. Siehe auch Abschnitt III.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Die Laufzeit des Vertrages umfasst nicht den Gewährleistungszeitraum.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben

      (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/ Eignungsleihe)

      zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):

      a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer

      über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Architetk) verfügen zur Erbringung der Leistung.

      Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV).

      b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls

      entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise

      vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weitere Nachweise zu Eigenerklärungen

      nachzufordern; (§48 VgV).

      c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs-

      und Lieferinteressen;

      d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:

      1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;

      2. Nachweis dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck

      gehören;

      3. Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a). ), die für die Erbringung der Leistung als

      verantwortlich vorgesehen sind;

      e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:

      1. Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft;

      2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter;

      3. Darstellung welches Mitglied welche Leistung erbringen wird.

      4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

      f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV).

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      1.) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende

      Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§45 VgV).

      2.) Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer

      Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:

      Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von – für Personen- und Sachschäden: EUR

      2 000 000 für Vermögensschäden: EUR 1 000 000 bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer

      oder Kreditinstitut. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o. g.

      Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist

      (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer

      Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g.Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des

      Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach

      die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom

      Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.

      1.) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben,

      so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für

      noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen

      abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag

      einzureichen.

      2.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen

      in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen

      eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die

      für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine

      entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten.

      Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.

      Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      — Angaben zu den Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre des Büros des

      Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;

      — Name, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters, welcher für die

      Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich ist, gemäß § 46 Abs. 3

      Nr. 2 und Nr. 6 VgV;

      — Erklärung über die Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß §

      46 Abs. 3. Nr. 10 VgV und § 47 VgV;

      — Angaben zu Referenzprojekten aus denen die Erfahrung des Bieters bei

      Projekten vergleichbarer Größe und Art hervorgeht gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1

      VgV;

      Es werden 2 Referenzen gefordert für ein Gebäudeensemble mit kleinteiligen, autarken in sich abgeschlossenen Einheiten und eine Referenz für ein Gebäude mit Schwerpunkt Mischnutzung und Integration heterogener Nutzungseinheiten.

      Details siehe Eignungskriterien aus Bewerbungsunterlagen (Link aus I.3).

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Referenzzeitraum: Ab 1.1.2007 bis Ende Teilnahmefrist:

      Referenzschreiben sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Eine Auftraggeberbestätigung ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen andernfalls erfolgt keine Bewertung

      der Referenzen.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      A) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Architekt tragen (Mitglied in der Architektenkammer),

      b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      Siehe Auftragsunterlagen.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 26/07/2017
      Ortszeit: 14:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 08/08/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2017
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Fragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu richten und werden über

      den o. g. Link (siehe Punkt I.3) zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen die nach dem 21.7.2017, 12:00 Uhr,

      eingehen werden keine Auskünfte mehr erteilt. Es wird ausdrücklich darauf

      hingewiesen, dass Bewerber verpflichtet sind, sich bis sechs Kalendertage vor

      Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter I.3) genannten Internetseite zu

      informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den

      Vergabeunterlagen ergeben haben. Es kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Schlusstermin der Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6

      Kalendertage zu ändern. In einem solchen Fall wird unverzüglich auf der o. g. Internetseite informiert.

      Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem

      Teilnahmeantrag in Papierform in einem verschlossenen Umschlag gekennzeichnet mit dem übermittelten

      Rücksendeaufkleber abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie

      Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen) oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann

      die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen. Das

      Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die

      Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge,

      wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche

      bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht im Verfahren bzw. der Bewertung

      berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von

      jedem Mitglied gesondert zu erbringen.

      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von

      Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem

      Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.

      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven

      Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die

      Auswahlunter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstr. 39
      München
      80583
      Deutschland
      Telefon: +49 8921762411
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5jZVVUUlFpVWJeMGJVVx1fUh5SUWlVYl4eVFU=
      Fax: +49 8921762847

      Internet-Adresse:http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

      in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem

      Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 (GWB).

      Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens

      bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

      Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

      Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

      Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3

      Nr. 4 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI-4.1)
      München
      Deutschland

      Internet-Adresse:http://www.regierung-oberbayern.de

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26/06/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 30.06.2017
Ergebnis veröffentlicht 10.11.2017
Zuletzt aktualisiert 20.01.2020
Wettbewerbs-ID 2-270017 Status Kostenpflichtig
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