Zugelassen zum Wettbewerb sind professionelle Künstler/ -gruppen. Es ist ein Nachweis auf Professionalität zu führen mit einem Lebenslauf, einem Ausstellungsnachweis (mind. drei Ausstellungen eigener Kunstwerke an einem öffentlichen Ort) und/ oder den Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Kunst und/ oder Gestaltung (bei Künstlergruppen ist der Nachweis durch die einzelnen Mitglieder zu führen).
Der Auslober entscheidet anhand von drei eingereichten Referenzprojekten auf der Grundlage der beigefügten Referenzblätter sowie anhand der Angaben in der Vita und dem Ausstellungsverzeichnis mithilfe eines Punktesystems (bis zu 100 Punkte, je Referenz) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Fotos der fertig gestellten Kunstwerke aufweisen, insbesondere des unter c genannten Kriteriums.
Folgende Kriterien werden zugrunde gelegt:
a. Gesamtbild der künstlerischen Qualität (künstlerische Handschrift, Qualität),
b. Erfahrung in der Gestaltung und Ausführung (realisierte Projekte),
c. Vergleichbarkeit der eingereichten Kunstwerke in Bezug zur räumlichen Situation (Innenraum/ umgrenzter Außenraum).
Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden 5 Stufen in folgender Abstufung (max. 100 Punkte je Referenz) zu erwarten ist:
— Kein Beitrag zum Wettbewerb = 0 Punkte,
— Ein ausreichender Beitrag zum Wettbewerb = 25 Punkte,
— Ein befriedigender Beitrag zum Wettbewerb = 50 Punkte,
— Ein guter Beitrag zum Wettbewerb = 75 Punkte,
— Ein sehr guter Beitrag zum Wettbewerb = 100 Punkte.
Die Bewertung / Zuordnung erfolgt über ein Auswahlgremium, deren Vertreter durch fachkundige Berater unterstützt werden.
Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach. Für den fristgerechten Eingang ist der Bewerber verantwortlich.
Die Eignung entsprechend § 42 ff. VgV ist durch das vollständig ausgefüllte und von dem/den Kunstschaffenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichneten Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von geforderten Referenzen nachzuweisen.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
2. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträge nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354;
4. Darstellung nach § 46 VgV von mind. 3 Referenzen mit folgenden Angaben: wie (oben) unter III.1.10 genannt.