Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der erwähnten Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Bewerber. Dann werden 5 Bewerber ausgelost und eingeladen (soweit geeignet).
Wertung:
Wertung des Umsatzes:
— Objektplanung Gebäude: 10 Punkte ab 800 000 EUR netto; 5 Punkte für eine Mindesteignung von 400 000 EUR netto,
— Tragwerksplanung: 5 Punkte ab 400 000 EUR netto; 2,5 Punkte für eine Mindesteignung von 200 000 EUR netto,
— Technische Ausrüstung: 10 Punkte ab 600 000 EUR netto; 5 Punkte für eine Mindesteignung von 300 000 EUR netto
(Zwischenwerte werden interpoliert).
Wertung der Referenzen:
— Generalplanerleistungen:
Referenz mit Leistungen als Generalplaner (mindestens mit Leistungen der Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und TA – mind. mit Anl.-Gr. 1-5): 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
— Objektplanung Gebäude:
Referenz Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Altenpflege: 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
Referenz Bauen im Bestand: 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
grafischer Nachweis zur Bewertung der Architektursprache: maximal 10 Punkte für den Gesamteindruck der hierfür eingereichten Referenzen (max. 3). Der Gesamteindruck wird anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wie folgt bewertet: voll vergleichbar = maximal 10 Punkte, weitgehend vergleichbar = maximal 7 Punkte, teilweise vergleichbar = maximal 4 Punkte, wenig/nicht vergleichbar = 0 Punkte
Referenz öffentlicher Auftraggeber: 5 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
— Tragwerksplanung:
Referenz Bauen im Bestand: 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
Referenz öffentlicher Auftraggeber: 5 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
— Technische Ausrüstung:
Referenz Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, stationäre Altenpflege: 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz bei welcher in Summe die Anlagengruppen 1-5 vollständig bearbeitet wurden
Referenz öffentlicher Auftraggeber: 5 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
Wertungsfähigkeit:
Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale (siehe oben Pkt. 2.) nachvollziehbar erfüllt sind.
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Voraussetzungen:
— Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2010.
— Leistungsumfang: Bei mindestens 80 % erbrachtem Leistungsumfang gemäß HOAI-Grundleistung wird die Referenz gewertet.
— Größe: Bauwerkskosten mind. 6 000 000 EUR netto KG 300 + 400
Hinweise:
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 42 ff VgV, §122 GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten. Wenn Eignungsnachweise eingereicht werden, die die o. g. Mindestanforderungen nicht erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen.