Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Der Bewerbungsbogen ist Teil der Beschaffungsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist 2-fach in Papierform vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und möglichst als lose Blattsammlung einzureichen.
Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet.
Die Bewerbung muss unter Verwendung des mitgelieferten Adressenaufklebers in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) angegebenen Kontaktstelle eingereicht werden.
Bewerber können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils ein Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Bewerbergemeinschaften sollen zusammen nur die im Bewerbungsbogen genannte, maximal zulässige Anzahl von Referenzprojekten angeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern, die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Angaben sind zu machen:
1. Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung,
2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristische Personen,
3. Erklärung, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. In diesem Fall ist mit der Bewerbung eine Verpflichtungserklärung des vorgesehenen Nachunternehmers vorzulegen.
4. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
5. Nachweis der beruflichen Befähigung des Büroinhabers gem. § 122 GWB,
6. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Teilnahmeantrag),
7. Erklärung zur Eignungsleihe (siehe Teilnahmeantrag).
Die Beantwortung von Fragen von Bewerbern erfolgt über eine Fragen- und Antwortliste, die über die unter I.3 genannte URL zugänglich ist.