Neben den 6 bereits gesetzten Bewerbern (siehe IV.1.7) werden weitere 9 Teilnehmer durch vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Voraussetzung für die Teilnahme sind nachfolgende Unterlagen, die fristgerecht und vollständig bei dem Zentralen Vergabemanagement der Stadt Münster eingereicht werden müssen! Es wird darauf hingewiesen, dass über die geforderten Unterlagen hinaus keine weiteren Anlagen gewünscht werden:
— Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 521 EU);
— unterzeichnetes Formblatt mit
a) Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft(Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt, und dass die Bewerberin oder der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zu ihrem oder seinem nachträglichen Ausschluss und ggf. dem seiner Arbeit führen und
b) Erklärung, dass der Teilnehmer im Falle der Auslosung am Wettbewerbsverfahren verbindlich teilnehmen wird.
— Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist). Als Stichtag gilt der Tag dieser Bekanntmachung.
Bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich:
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters;
— Erklärung der Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Wenn mehr als 9 Bewerbungen die Kriterien erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Planungswettbewerb zugelassenen Bewerbungen aus. Zusätzlich werden 4 Nachrücker ausgelost, die für den Fall einer nicht nachgewiesenen Teilnahmeberechtigung oder einer Absage eines Teilnehmers nachnominiert werden können.
Die Zulassung der Bewerbung gilt ausschließlich für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb gem. den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im anschließenden Verhandlungsverfahren statt.
Dabei werden folgende Eignungskriterien zugrunde gelegt:
— Nachweis der Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden oder eine entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall (eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend),
— Nachweis eines realisierten Projektes (Bearbeitung der Leistungsphasen 1 – 9, Honorarzone III), das inden vergangenen 5 Jahren mit einer Bausumme der Kostengruppen 300 und 400 von insgesamt netto 2.000.0000,00 EUR fertiggestellt wurde.
Die Preisträger haben die Möglichkeit gem. § 47 (Abs. 1) VgV für die wirtschaftliche, finanzielle, sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Architekturbüros per Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen.
Eine Projektbeschreibung für das Verfahren ist den Unterlagen beigefügt.
Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.