1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, aufgeführt werden, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachgewiesen wird (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers sowie des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens verfügen. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben der Personen des Planers und des Bauüberwachers über jeweils 2 Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung von vergleichbaren Ingenieur- und Freianlagenplanungen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens drei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Die Referenzen müssen vergleichbare Ingenieur- und Freianlagenplanungen mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben.
Mindestens eine Referenz muss die Planung und Umsetzung einer Planung im Wasserbau, Leistungsphasen 5-6 und 8 betreffen, deren anrechenbare Baukosten mindestens 500 000 EUR betragen hat. Der Abschluss der Leistungsphase 8, alternativ die Inbetriebnahme muss nach dem 1.1.2012 erfolgt sein.
Mindestens eine Referenz muss die Planung und Umsetzung einer Bach- oder Flussbrücke, Leistungsphasen 5-6 und 8 betreffen, deren anrechenbar Baukosten mindestens 200 000 EUR betragen haben. Der Abschluss der Leistungsphase 8, alternativ die Inbetriebnahme muss nach dem 1.1.2012 erfolgt sein.
Mindestens eine Referenz muss die Planung und Umsetzung von Bach- oder Flussuferbefestigungen betreffen, Leistungsphasen 5-6 und 8, deren anrechenbar Baukosten mindestens 100 000 EUR betragen haben. Der Abschluss der Leistungsphase 8, alternativ die Inbetriebnahme muss nach dem 1.1.2012 erfolgt sein.
Weitere Referenzen, die die Umsetzung einer Freianlagenplanung, Leistungsphasen 5-6 und 8 betreffen und deren anrechenbare Baukosten mindestens 500 000 EUR betragen haben, sind nicht zwingend, aber wünschenswert. Der Abschluss der Leistungsphase 8, alternativ die Inbetriebnahme muss nach dem 1.1.2012 erfolgt sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischenden Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebersmitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die angeforderten Auskünfte sind schriftlich einzureichen.