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  • DE-36043 Fulda
  • 03.08.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-272304)

K 151 - Grundhafte Erneuerung zw. Felsberg / Altenbrunslar u. Guxhagen / Ellenberg


 
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    Bewerbungsschluss 03.08.2017, 10:30 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Bauleitung, Objektüberwachung / Sicherheits-/ Gesundheitsschutz
    Auslober/Bauherr Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Fulda, Fulda (DE)
    Aufgabe
    Gegenstand dieses Auftrages sind folgende Planungsleistungen:
    Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Leistungsphasen 6 bis 8 (jeweils anteilig) und Besondere Leistungen
    Besondere Leistungen beinhalten:
    - Örtliche Bauüberwachung
    - Erstellung Bestandspläne nach Durchführung der Baumaßnahme für die Gesamtstrecke
    inkl. der erforderlichen Vermessungsarbeiten und Verkehrssicherung
    - SiGeKo-Leistungen für die Planungsphase
    - SiGeKo-Leistungen für die Bauphase

    B.2 Beschreibung der Baumaßnahme
    Im Zuge der Kreisstraße 151 im Schwalm-Eder-Kreis ist zwischen den Ortslagen Felsberg/ Altenbrunslar und Guxhagen/ Ellenberg auf einer Streckenlänge von etwa 1.962 m (ca. NK 4822 032 nach NK 4822 040 / km 0,612 bis km 2,574) aufgrund des schadhaften Fahrbahnzustandes eine grundhafte Erneuerung (Bau im Bestand) mit beidseitiger Bankettbefestigung vorgesehen.
    Die grundhafte Erneuerung der K 151 ist gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als förderfähige Maßnahme des Schwalm-Eder-Kreises beim KC VIF Nord, Hessen Mobil, angemeldet. Auf die gültigen Förderrichtlinien gemäß Hessen Mobil- Handbuch wird verwiesen.
    Gemäß vorläufiger Kostenschätzung sind die Kosten mit ca. 1.900.000,00 € (brutto) beziffert.

    Der o.g. Streckenabschnitt der K 151, der als zwischengemeindliche Verbindung fungiert, verbleibt aufgrund der topografischen und nutzungsrechtlichen Zwangspunkte weitgehend in der bisherigen Lage- und Höhengeometrie.

    Die vorhandene Fahrbahn ist im Mittel ca. 5,00 m breit (variiert), somit - wie auch die Bankette - zu schmal, und deren Tragfähigkeit ist aufgrund des vorhandenen Unterbaumaterials unterdimensioniert. Infolge der diversen Fahrbahnunebenheiten (Spurrinnen/ Randverdrückungen) ist eine kontrollierte Entwässerung unmöglich. Bei der Fahrbahnoberfläche dieses Streckenabschnittes handelt es sich um eine teerpechhaltige Asphaltschicht, die erhebliche Bauschäden aufweist. Diese resultieren aus dem o.g. mangelhaften Unterbau des Straßenoberbaus und dem Wurzelwerk der partiell zu dicht am Straßenrand befindlichen Bäume. Infolgedessen zeigen sich im gesamten Fahrbahnbereich deutliche Längs- und Querrisse.

    Für die grundhafte Erneuerung der K 151 ist ein bituminös gebundener Oberbau gemäß RStO 12 vorgesehen. Die Erd- bzw. Ausbaumassen sollen in Abhängigkeit der Einstufungen gemäß LAGA, Stellungnahme E 116/17 'Untersuchung von Bankett- und Bodenmaterial' (Hessen Mobil) vom 31.05.2017, ordnungsgemäß durch die Baufirma, die den Zuschlag erhält, entsorgt werden.

    Für den neuen Oberbau wurde nach RStO 12 die Belastungsklasse Bk 1,8 gewählt.
    Gemäß Vermerk (Projekt-Nr.: 17739-1-BF/17) 'Vorschlag zur Straßensanierung' (Hessen Mobil) vom 03.07.2017 sollen Teilbereiche als "Vollgebundener Oberbau" bzw. "Tiefeinbau mit Bodenaustausch" hergestellt werden.
    Für die in Anlehnung an die RStO 12, Tafel 4, Zeile 1, als "Vollgebundener Oberbau" zu sanierenden Abschnitte gilt:
    - ca. 10 cm Teerschotter-Konstruktion aufnehmen
    - ca. 10 cm Frostschutz 0/32 einbauen als Planumsausgleich bzw. Planumsverbesse-rung
    - ca. 30 cm Asphaltkonstruktion aufbringen, 4-schichtig

    Für die gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, als "Bauweise mit Asphaltkonstruktion und Frost-schutzschicht" zu sanierenden Abschnitte gilt:
    - ca. 16 cm Teerschotter-Konstruktion aufnehmen
    - ca. 44 cm Unterbau aufnehmen, gemäß LAGA-Einstufung > Z 2
    - ca. 40 cm Restlagen des Unterbaus aufnehmen, gemäß LAGA-Einstufung > Z 2
    - ca. 40 cm Bodenaustauschmaterial 0/100 einbauen
    - Planum herstellen
    - ca. 40 cm Frostschutzschicht 0/32 einbauen
    - ca. 20 cm Asphaltkonstruktion aufbringen, 3-schichtig


    Aufgrund des reduzierten Querschnittes (SQ) wird die zusätzliche Versiegelung auf ein Minimum begrenzt. Baumfällungen u.a. im angrenzenden Forst können auf das Nötigste beschränkt werden, da der Bau weitestgehend in den Bestandsgrenzen abgewickelt wird.

    Der Streckenausbau wird in einem Bauabschnitt unter Vollsperrung durchgeführt. Der Anliegerverkehr soll durch geeignete Provisorien aufrechterhalten werden.
    Die Bauzeit ist mit ca. sieben Monaten veranschlagt.
    Vor Baubeginn ist vorgesehen, eine Bürgerversammlung durchzuführen.

    Für die Maßnahme ist keine Baurechtsschaffung seitens Hessen Mobil erforderlich. Die Fachabteilung (Hessen Mobil) wird die erstellten GVFG-Unterlagen bis voraussichtlich Ende 10/2017 an das KC VIF Nord übergeben, da die grundhafte Erneuerung der K 151 gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als förderfähige Maßnahme des Schwalm-Eder-Kreises beim KC VIF Nord, Hessen Mobil, angemeldet ist.
    Adresse des Bauherren DE-36043 Fulda

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 269/12075
      Aktenzeichen: 9j-2017-00337-BA10.02.1Ro
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
      Straße:Schillerstraße 8
      Stadt/Ort:36043 Fulda
      Land:Deutschland (DE)
      Zu Hdn. von :Heike Glatter / Rajka Merz (Q 11.9)
      Telefon:+49 661 49953-214 / -213
      Fax:+49 661 49953-103
      E-Mail:MTRkYWVnYSpjaF1wcGFuPGlrXmVoKmRhb29haipgYTchLixuXWZnXQ==MjE3HVxUYWkvXF5RWFsdV1RiYlRdHVNU
      digitale Adresse(URL): http://www.mobil.hessen.de
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: K 151 - Grundhafte Erneuerung zw. Felsberg / Altenbrunslar u. Guxhagen / Ellenberg
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 03.08.2017 10:30 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Gegenstand dieses Auftrages sind folgende Planungsleistungen:
      Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Leistungsphasen 6 bis 8 (jeweils anteilig) und Besondere Leistungen 
      Besondere Leistungen beinhalten:
      - Örtliche Bauüberwachung
      - Erstellung Bestandspläne nach Durchführung der Baumaßnahme für die Gesamtstrecke 
      inkl. der erforderlichen Vermessungsarbeiten und Verkehrssicherung
      - SiGeKo-Leistungen für die Planungsphase
      - SiGeKo-Leistungen für die Bauphase

      B.2 Beschreibung der Baumaßnahme 
      Im Zuge der Kreisstraße 151 im Schwalm-Eder-Kreis ist zwischen den Ortslagen Felsberg/ Altenbrunslar und Guxhagen/ Ellenberg auf einer Streckenlänge von etwa 1.962 m (ca. NK 4822 032 nach NK 4822 040 / km 0,612 bis km 2,574) aufgrund des schadhaften Fahrbahnzustandes eine grundhafte Erneuerung (Bau im Bestand) mit beidseitiger Bankettbefestigung vorgesehen.
      Die grundhafte Erneuerung der K 151 ist gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als förderfähige Maßnahme des Schwalm-Eder-Kreises beim KC VIF Nord, Hessen Mobil, angemeldet. Auf die gültigen Förderrichtlinien gemäß Hessen Mobil- Handbuch wird verwiesen.
      Gemäß vorläufiger Kostenschätzung sind die Kosten mit ca. 1.900.000,00 € (brutto) beziffert.

      Der o.g. Streckenabschnitt der K 151, der als zwischengemeindliche Verbindung fungiert, verbleibt aufgrund der topografischen und nutzungsrechtlichen Zwangspunkte weitgehend in der bisherigen Lage- und Höhengeometrie.

      Die vorhandene Fahrbahn ist im Mittel ca. 5,00 m breit (variiert), somit - wie auch die Bankette - zu schmal, und deren Tragfähigkeit ist aufgrund des vorhandenen Unterbaumaterials unterdimensioniert. Infolge der diversen Fahrbahnunebenheiten (Spurrinnen/ Randverdrückungen) ist eine kontrollierte Entwässerung unmöglich. Bei der Fahrbahnoberfläche dieses Streckenabschnittes handelt es sich um eine teerpechhaltige Asphaltschicht, die erhebliche Bauschäden aufweist. Diese resultieren aus dem o.g. mangelhaften Unterbau des Straßenoberbaus und dem Wurzelwerk der partiell zu dicht am Straßenrand befindlichen Bäume. Infolgedessen zeigen sich im gesamten Fahrbahnbereich deutliche Längs- und Querrisse.

      Für die grundhafte Erneuerung der K 151 ist ein bituminös gebundener Oberbau gemäß RStO 12 vorgesehen. Die Erd- bzw. Ausbaumassen sollen in Abhängigkeit der Einstufungen gemäß LAGA, Stellungnahme E 116/17 'Untersuchung von Bankett- und Bodenmaterial' (Hessen Mobil) vom 31.05.2017, ordnungsgemäß durch die Baufirma, die den Zuschlag erhält, entsorgt werden.

      Für den neuen Oberbau wurde nach RStO 12 die Belastungsklasse Bk 1,8 gewählt.
      Gemäß Vermerk (Projekt-Nr.: 17739-1-BF/17) 'Vorschlag zur Straßensanierung' (Hessen Mobil) vom 03.07.2017 sollen Teilbereiche als "Vollgebundener Oberbau" bzw. "Tiefeinbau mit Bodenaustausch" hergestellt werden.
      Für die in Anlehnung an die RStO 12, Tafel 4, Zeile 1, als "Vollgebundener Oberbau" zu sanierenden Abschnitte gilt:
      - ca. 10 cm Teerschotter-Konstruktion aufnehmen
      - ca. 10 cm Frostschutz 0/32 einbauen als Planumsausgleich bzw. Planumsverbesse-rung
      - ca. 30 cm Asphaltkonstruktion aufbringen, 4-schichtig

      Für die gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, als "Bauweise mit Asphaltkonstruktion und Frost-schutzschicht" zu sanierenden Abschnitte gilt:
      - ca. 16 cm Teerschotter-Konstruktion aufnehmen
      - ca. 44 cm Unterbau aufnehmen, gemäß LAGA-Einstufung > Z 2
      - ca. 40 cm Restlagen des Unterbaus aufnehmen, gemäß LAGA-Einstufung > Z 2
      - ca. 40 cm Bodenaustauschmaterial 0/100 einbauen
      - Planum herstellen
      - ca. 40 cm Frostschutzschicht 0/32 einbauen
      - ca. 20 cm Asphaltkonstruktion aufbringen, 3-schichtig


      Aufgrund des reduzierten Querschnittes (SQ) wird die zusätzliche Versiegelung auf ein Minimum begrenzt. Baumfällungen u.a. im angrenzenden Forst können auf das Nötigste beschränkt werden, da der Bau weitestgehend in den Bestandsgrenzen abgewickelt wird.

      Der Streckenausbau wird in einem Bauabschnitt unter Vollsperrung durchgeführt. Der Anliegerverkehr soll durch geeignete Provisorien aufrechterhalten werden.
      Die Bauzeit ist mit ca. sieben Monaten veranschlagt.
      Vor Baubeginn ist vorgesehen, eine Bürgerversammlung durchzuführen.

      Für die Maßnahme ist keine Baurechtsschaffung seitens Hessen Mobil erforderlich. Die Fachabteilung (Hessen Mobil) wird die erstellten GVFG-Unterlagen bis voraussichtlich Ende 10/2017 an das KC VIF Nord übergeben, da die grundhafte Erneuerung der K 151 gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als förderfähige Maßnahme des Schwalm-Eder-Kreises beim KC VIF Nord, Hessen Mobil, angemeldet ist.
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      Ergänzende Gegenstände:
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : 
      NUTS-Code : DE735 Schwalm-Eder-Kreis
           
          Zeitraum der Ausführung :
          Vorbehaltlich des GVFG-Bewilligungsbescheides und der Witterungsverhältnisse soll mit dem Bau voraussichtlich ab 03. April 2018 begonnen werden.
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: Die nachfolgend genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit erforderlich:

      a.) Firmenkurzprofil mit Angaben zum Leistungsspektrum

      b.) Vorlage von maximal 3 vergleichbaren Referenzprojekten, die innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden.

      c.) Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind.

      d.) Bescheinigung über die Berufshaftpflichtversicherung, gefordert werden folgende Deckungssummen: 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. 
      Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.

      e.) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
      - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), 
      - wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), 
      - wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), 
      - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
      Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

      f.) Erklärung, dass gegen mich/uns kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

      g.) Erklärung, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

      h.) Erklärung, dass ich/wir die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben.

      i.) Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist. 

      j.) Der Bewerber sowie die anderen Unternehmen (Nachunternehmer) und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen anderen Unternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der anderen Unternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen.

      Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

      Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Nachunternehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

      Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor folgende Unterlagen zu fordern (gilt auch für die Nachunternehmer):
      - Je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
      - Bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung.
      - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. 

      Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Kriterium A:
      Firmenprofil der sich bewerbenden Organisationseinheit.
      Das Kriterium A wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
      - 5 Punkte: bestmögliche Übereinstimmung 
      - 0 Punkte: keine Übereinstimmung
      Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
      Übereinstimmung des Firmenprofils hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung.

      Kriterium B:
      Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
      Das Kriterium B wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
      Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
      - Anzahl der wertbaren Referenzprojekte
      und insbesondere
      - Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung.
      Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
      8.   Zuschlagskriterien
      Preis
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5
      Anzahl gesetzte Bieter 0
      10.   Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
      Straße:Schillerstraße 8
      Stadt/Ort:36043 Fulda
      Land:Deutschland (DE)
      Zu Hdn. von :Sonja Kuchenbrod
      Telefon:+49 661 49953-274
      Fax:+49 661 49953-108
      E-Mail:MjEyZ2NiXlUiX2lXXFliVmZjWDRhY1ZdYCJcWWdnWWIiWFk=
      digitale Adresse(URL): http://www.mobil.hessen.de
      11.   Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung:Es werden nur die unter Punkt 12 genannten Unterlagen digital zur Verfügung gestellt.
      Stadt/Ort:36043 
      12.   Sonstige Angaben: Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren noch den gemeinschaftlichen Vergaberichtlinien. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.

      Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auf Grund der Interessenbekundung nicht.

      Interessierte, die innerhalb von 8 Wochen nach der Abgabefrist keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurden nicht berücksichtigt. Eine gesonderte Information der Vergabestelle, dass die Interessenbekundung nicht angenommen wurde, ergeht nicht an die Interessierten.

      Der Auftraggeber stellt für die Teilnahme an dem Interessenbekungsverfahren den Bewerbern kostenfrei folgende Unterlagen zur Verfügung:
      - Vordruck Teilnahmeantrag Interessenbekundungsverfahren
      - Vordruck Eigenerklärung Eignung
      - Vordruck Erklärung Bewerbergemeinschaft
      - Vordruck Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
      - Vordruck HE - Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)
      - Umschlagaufkleber

      Die Vordrucke und Unterlagen sind der Bekanntmachung in digitaler Form angehängt. 
      Weitere Unterlagen stellt der Auftraggeber nicht zur Verfügung.

      Falls Sie bereit sind, an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt 5 genannten Termin an die unter Punkt 1 genannte Adresse einzusenden oder dort abzugeben.
      Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten Umschlagaufkleber zu versehen. 

      Es gelten die nachstehenden Bewerbungsbedingungen:

      1. Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

      2. Es sind ausschließlich die von der Vergabestellen vorgegebenen Vordrucke zu verwenden und einzureichen. Die Vordrucke sind an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Bewerbungen werden ausgeschlossen.

      3. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bewerbung wird ausgeschlossen.

      4. Eine Bewerbung, die die Mindeststandards nicht erfüllen, wird ausgeschlossen.

      5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß dem Vordruck Erklärung Bewerbergemeinschaft abzugeben,
      - in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
      - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,

      6. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

      7. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seiner Bewerbung die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben.

      Bitte bei Abgabe des Teilnahmeantrages auch die Nachweise der Qualifikationen der Koordinatoren (gemäß RAB 30) beifügen.
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 19.07.2017
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.07.2017
Zuletzt aktualisiert 19.07.2017
Wettbewerbs-ID 2-272304 Status Kostenpflichtig
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