Wichtige Hinweise:
1. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an MjEyallmW1VWWTRfWV9ZIlhZ bis spätestens 6
Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.e-vergabe-dienst.de bis 5 Kalendertage vor Ablauf der
Teilnahmefrist veröffentlicht.
2. Informationspflicht des Bewerbers
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben
genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit
ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen
Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des
Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist
per E-Mail an MjE5Y1JfVE5PUi1YUlhSG1FS mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall
muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten
werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den
entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem
Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist
vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen,
dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw.
Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag
unverändert aufrechterhalten werden soll.
3. Abgabe der Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei
Kellerer und Kellerer, Franziskanerstr. 26, 81669 München
einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.
4. Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer
Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie
eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder
gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln.
Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils ein Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
auszufüllen.