Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschn. III.1.3) entsprechen oder von sonst ungeeigneten oder gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossenen Bewerbern eingereicht werden. Nachfordern von Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare Architektenleistungen seit 2010 gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 1 (Gewicht 30 %), Unterkriterien:
1.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. B der Bewerbungsunterlage (Gewicht 6 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1 Planung für Schulgebäude einer Grundschule (Gewicht 6 %);
1.3) zusätzl. zu 1.1 und 1.2 Neubau oder grundlegende Neugestaltung (Gewicht 6 %);
1.4) zusätzl. zu 1.1 Bearbeitung auch der LPhen 6+8, Bauabnahme ist erfolgt (Gewicht 6 %);
1.5) zusätzl. zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 6 %).
2) Referenzen des Büros über vergleichbare Freianlagenplanungsleistungen seit 2010 gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 2 (Gewicht 10 %), Unterkriterien:
2.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. C der Bewerbungsunterlage (Gewicht 2 %);
2.2) zusätzl. zu 2.1 Planung für Aufenthaltsflächen einer Grundschule (Gewicht 2 %);
2.3) zusätzl. zu 2.1 und 2.2 Neubau oder grundlegende Neugestaltung (Gewicht 2 %);
2.4) zusätzl. zu 2.1 Bearbeitung auch der LPhen 6+8, Bauabnahme ist erfolgt (Gewicht 2 %);
2.5) zusätzl. zu 2.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 2 %).
3) Berufsjahre und Berufszugehörigkeit des gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 3 benannten verantwortl. Architekten (Gewicht 10 %), Unterkriterien:
3.1) Berufsjahre als Architekt (Gewicht 6 %);
3.2) Dauer der Bürozugehörigkeit (Gewicht 4 %).
4) Persönl. Referenzen des verantwortl. Architekten über vergleichbare Architektenleistungen gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 4 (Gewicht 25 %), Unterkriterien:
4.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. E der Bewerbungsunterlage (Gewicht 5 %);
4.2) zusätzl. zu 4.1 Planung für Schulgebäude einer Grundschule (Gewicht 5 %);
4.3) zusätzl. zu 4.1 und 4.2 Neubau oder grundlegende Neugestaltung (Gewicht 5 %);
4.4) zusätzl. zu 4.1 Bearbeitung auch der LPhen 6+8, Bauabnahme ist erfolgt (Gewicht 5 %);
4.5) zusätzl. zu 4.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
5) Berufsjahre und Berufszugehörigkeit des gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 5 benannten verantwortl. Landschaftsarchitekten (Gewicht 4 %), Unterkriterien:
5.1) Berufsjahre als Landschaftsarchitekt (Gewicht 2,5 %);
5.2) Dauer der Bürozugehörigkeit (Gewicht 1,5 %).
6) Persönl. Referenzen des verantwortl. Landschaftsarchitekten über vergleichbare Freianlagenplanungsleistungen gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 6 (Gewicht 10 %), Unterkriterien:
6.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. G der Bewerbungsunterlage (Gewicht 2 %);
6.2) zusätzl. zu 6.1 Planung für Aufenthaltsflächen einer Grundschule (Gewicht 2 %);
6.3) zusätzl. zu 6.1 und 6.2 Neubau oder grundlegende Neugestaltung (Gewicht 2 %);
6.4) zusätzl. zu 6.1 Bearbeitung auch der LPhen 6+8, Bauabnahme ist erfolgt (Gewicht 2 %);
6.5) zusätzl. zu 6.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 2 %).
7) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 11 %) mit den Unterkriterien:
7.1) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich Gebäudeplanung (Gewicht 5 %);
7.2) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich Freianlagenplanung (Gewicht 2 %);
7.3) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 4 %).