Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschn. III.1.3) entsprechen oder von sonst ungeeigneten oder gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossenen Bewerbern eingereicht werden. Nachfordern von Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare Fachplanungsleistungen zur Tragwerksplanung seit 2010 gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 1 (Gewicht 40 %), Unterkriterien:
1.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. B der Bewerbungsunterlage (Gewicht 30 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1 Bearbeitung auch der LPh 1 (Gewicht 5 %);
1.3) zusätzl. zu 1.1 Bearbeitung auch der LPh 6 (Gewicht 5 %);
2) Berufsjahre und Berufszugehörigkeit des gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 2 benannten verantwortlichen Tragwerksplaners (Gewicht 10 %), Unterkriterien:
2.1) Berufsjahre als Ingenieur (Gewicht 4 %);
2.2) Berufsjahre als verantwortlicher Tragwerksplaner (Gewicht 4 %);
2.3) Dauer der Bürozugehörigkeit (Gewicht 2 %).
3) Persönl. Referenzen des verantwortlichen Tragwerksplaners über vergleichbare Fachplanungsleistungen zur Tragwerksplanung gem. Abschn. III.1.3 Ziff. 3 (Gewicht 40 %), Unterkriterien:
3.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. D der Bewerbungsunterlage (Gewicht 30 %);
3.2) zusätzl. zu 3.1 Bearbeitung auch der LPh 1 (Gewicht 5 %);
3.3) zusätzl. zu 3.1 Bearbeitung auch der LPh 6 (Gewicht 5 %);
4) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
4.1) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich Tragwerksplanung (Gewicht 7 %);
4.2) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %).