Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
a) Erklärung und Nachweis des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht alter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers/Freiberuflers ermöglichen.
b) Angabe, welche Teile des Auftrags evtl. als Unteraufträge weiter vergeben werden,
c) Erklärung des Bewerbers über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) sowie die Anzahl der technischen Fachkräfte und Führungskräfte in seinem Unternehmen und Angaben zur Anzahl von freien Mitarbeitern,
d) Erklärung des Bewerbers über die zur Erfüllung der erforderlichen Dienstleistung zur Verfügung stehende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung,
e) Nachweis über geeignete Referenzobjekte und die erbrachten wesentlichen Leistungen in den letzten 5 Jahren. Es werden nur erbrachte und abgeschlossene Leistungen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte beizufügen, mindestens eine Referenz sollte aus dem Bereich des Sporthallenbaus stammen.
Für den Fall, dass der Bewerber mehr als die geforderten drei Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche drei Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten drei eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen. In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
— Art der Baumaßnahme, Projektbezeichnung und Ort,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Ausführungszeitraum,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Vergabeart,
— Gebäudetyp und Nutzungsart,
— Projektgröße BGF,
— Netto-Baukosten KG 300-500 gem. DIN 276,
— Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.