Der Wettbewerb ist als nichtoffener Wettbewerb nach VgV und RPW 2013 ausgelobt. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf maximal 10 beschränkt. Davon wurden von der Ausloberin vorab drei Teilnehmer benannt.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Generalplaner mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen und Referenzen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie dem Nachweis nachfolgend genannten Referenzprojekte: Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerbergemeinschaften, die für die Fachdisziplin Landschaftsarchitektur mindestens eine mit der Aufgabenstellung vergleichbare realisierte Planung eines Gewässers im städtischen Zusammenhang mindestens der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI aus den letzten zehn Jahren und für die Fachdisziplin Wasserbau mindestens eine mit der Aufgabenstellung vergleichbare Planung eines realisierten Gewässerumbaus mindestens der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI aus den letzten zehn Jahren.
Der Bewerber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er Verfasser der angegebenen Referenz ist.
Ist nach Überprüfung der Auswahlkriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, behält sich die Ausloberin das Recht vor, die Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis spätestens 25. August 2017 um 16:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des unter der Internetadresse http://www.pesch-partner.deabrufbaren Bewerbungsformulars nebst der ergänzenden Erklärungen und Nachweise zu erfolgen.
Das Formblatt ist an der gekennzeichneten Stelle im Original zu unterschreiben. Die geforderten Nachweise sind, soweit nicht explizit im Original gefordert, der Bewerbung in Kopie, darüber hinaus nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, beizulegen.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Die Bewerbung muss bestehen aus
— dem Bewerbungsformular mit Originalunterschriften,
— den Nachweisen über die Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. für Fachingenieure Befähigungsnachweis,
— der Kopien der Bescheinigungen der Berufshaftpflichtversicherungen.
Bewerbungen sind in Papierform auf Kosten des Bewerbers einzureichen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Falsche Angaben oder nicht im Original geleistete Unterschriften haben den Ausschluss zur Folge.