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  • DE-21037 Hamburg, DE-20539 Hamburg
  • 05/2018
  • Ergebnis
  • (ID 2-273395)

Masterplan für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder“ in Hamburg-Bergedorf


 
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    Entscheidung 24.05.2018 Entscheidung
    Verfahren Wettbewerblicher Dialog
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 6 - max. 8
    Tatsächliche Teilnehmer: 12
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 4
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr IBA Hamburg GmbH
    Betreuer büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB Stadtplaner PartG mbB, Hamburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Das Plangebiet Oberbillwerder liegt im Bezirk Bergedorf, unmittelbar an der S-Bahn-Station Allermöhe. Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist Teil des Kulturlandschaftsraums Billwerder. Angrenzend befinden sich drei Großwohnsiedlungen aus den 1960er, 1980er und 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts, ohne nennenswerte Anteile an Arbeitsstätten.
    Ziel der Masterplanung ist die Entwicklung eines attraktiven „Stadtteils im Grünen“, der sich durch lebendige Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie einem starken Alleinstellungsmerkmal auszeichnet. Das ca. 120 ha große Areal ist mit ca. 6 000 – 8 000 Wohneinheiten und bis zu 7 500 Arbeitsplätzen angemessen auszunutzen, Flächen sind nach Möglichkeit mehrfach zu codieren. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, dazu gehören ein multimodales Mobilitätskonzept sowie eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oberbillwerder-hamburg.de
    Leistungsumfang
    Mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV zur Entwicklung eines Masterplans für Oberbillwerder soll die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, auf einer landwirtschaftlichen Fläche in einem städtebaulich differenzierten Kontext und mit einer interessierten Anwohnerschaft einen Masterplan zu erstellen, gefunden werden. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1997 sind ca. 120 ha als Bauflächen wie folgt dargestellt: ca. 87 ha Wohnen, ca. 27 ha Gewerbe, ca. 6 ha gemischte Bauflächen. In Anlehnung daran werden Lösungsvorschläge für eine gestalterisch und stadträumlich überzeugende, robuste städtebaulich-freiraumplanerische Konfiguration erwartet. Ein vorläufiges Leistungsbild ist der Anlage 4 zu entnehmen.
    Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans erfolgt mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV. Die Entwicklung Oberbillwerders ist von herausragender Bedeutung, daher sind bereits im Vorfeld zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Maßnahmen der Beteiligung durchgeführt worden, wie z. B. Auftaktveranstaltung 12/16, Online-Beteiligung (siehe Anlage 2), Ideenwerkstatt 03/17 (siehe Anlage 3) und Informationsveranstaltung 06/17. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche.
    Diese Transparenz und Diskursfreudigkeit sollen auch weiterhin wegweisend sein. Um dies zu gewährleisten, wurde das Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs gewählt. Er eröffnet die Möglichkeit für Mitwirkungsformate unter Einbeziehung der teilnehmenden Planungsbüros (siehe Beschreibung der Formate in Anlage 6 und Terminkette Anlage 7). Die Teilnahme daran ist für alle am Wettbewerblichen Dialog teilnehmenden Büros verpflichtend. Die Anlagen sind Bestandteil der Auftragsunterlagen, einsehbar unter: http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/
    Die Auftraggeberin behält sich vor, gem. § 18 Abs. 5 VgV mit den ausgewählten Unternehmen verschiedene Aspekte des Auftrags mit allen Unternehmen in gleicher Weise zu erörtern.
    Für die öffentlichen Veranstaltungen setzt die Auftraggeberin gem. § 18 Abs. 5 VgV das Einverständnis der teilnehmenden Unternehmen voraus, ihre Lösungsvorschläge bzw. Teile davon zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die gegenseitige Kenntnisnahme der Lösungsvorschläge der teilnehmenden Unternehmen untereinander ist hier nicht ausgeschlossen.
    Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die Teilnehmer der 1. Dialogphase erhalten eine Aufwandsentschädigung von 30.000 Euro (netto), die Teilnehmer der 2. Dialogphase eine weitere Aufwandsentschädigung von 50 000 EUR (netto). Die Aufwandsentschädigungen gelten zugleich eventuelle Lizenzgebühren ab. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Wettbewerblichen Dialog bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Aufwandsentschädigung (1. und 2. Dialogphase) nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
    Der Wettbewerbliche Dialog wird gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen durchgeführt. Anhand der Zuschlagskriterien (siehe II.2.5 und Anlage 5) wird die Auftraggeberin in der 1. Dialogphase die Zahl der zu erörternden Lösungen auf max. 4 teilnehmende Bieter für die 2. Dialogphase verringern, voraussichtlich im Februar 2018 nach den öffentlichen Präsentationen in der 1. Dialogphase.
    Nach der öffentlichen Abschlusspräsentation im Mai 2018 wird der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Im Juni nimmt die Auftraggeberin anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor.
    Ausstellung Am 15. Juni wird der ausgewählte Entwurf öffentlich im Forum Gymnasium Allermöhe vorgestellt. Aus dem Siegerentwurf wird bis Ende 2018 der Masterplan Oberbillwerder entwickelt.
    Projektadresse DE-21037 Hamburg
    Adresse des Bauherren DE-20539 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 297309-2017
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    • Deutschland-Hamburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

      2017/S 144-297309

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      IBA Hamburg GmbH
      Am Zollhafen 12
      Hamburg
      20539
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
      E-Mail: MTJtYGNwYGdqanVjcGJjcD5qc2FmcmNwZl9sYnIsYmM=
      Fax: +49 40707080780
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.luchterhandt.de

      Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      büro luchterhandt
      Shanghaiallee 6
      Hamburg
      20457
      Deutschland
      E-Mail: MTJtYGNwYGdqanVjcGJjcD5qc2FmcmNwZl9sYnIsYmM=
      Fax: +49 40707080780
      NUTS-Code: DE60

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.luchterhandt.de

      Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: öffentliches Unternehmen
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Masterplan für den neuen Stadtteil „Oberbillwerder“ in Hamburg-Bergedorf.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71400000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Das Plangebiet Oberbillwerder liegt im Bezirk Bergedorf, unmittelbar an der S-Bahn-Station Allermöhe. Es wird landwirtschaftlich genutzt und ist Teil des Kulturlandschaftsraums Billwerder. Angrenzend befinden sich drei Großwohnsiedlungen aus den 1960er, 1980er und 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts, ohne nennenswerte Anteile an Arbeitsstätten.

      Ziel der Masterplanung ist die Entwicklung eines attraktiven „Stadtteils im Grünen“, der sich durch lebendige Vielfalt an Nutzungen, Wohnungsbautypologien und Arbeitsstätten sowie einem starken Alleinstellungsmerkmal auszeichnet. Das ca. 120 ha große Areal ist mit ca. 6 000 – 8 000 Wohneinheiten und bis zu 7 500 Arbeitsplätzen angemessen auszunutzen, Flächen sind nach Möglichkeit mehrfach zu codieren. Der Stadtteil soll nachhaltig und zukunftsfähig sein, dazu gehören ein multimodales Mobilitätskonzept sowie eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.oberbillwerder-hamburg.de

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 380 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE600
      Hauptort der Ausführung:

       

      Hamburg-Bergedorf, Deutschland.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV zur Entwicklung eines Masterplans für Oberbillwerder soll die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, auf einer landwirtschaftlichen Fläche in einem städtebaulich differenzierten Kontext und mit einer interessierten Anwohnerschaft einen Masterplan zu erstellen, gefunden werden. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1997 sind ca. 120 ha als Bauflächen wie folgt dargestellt: ca. 87 ha Wohnen, ca. 27 ha Gewerbe, ca. 6 ha gemischte Bauflächen. In Anlehnung daran werden Lösungsvorschläge für eine gestalterisch und stadträumlich überzeugende, robuste städtebaulich-freiraumplanerische Konfiguration erwartet. Ein vorläufiges Leistungsbild ist der Anlage 4 zu entnehmen.

      Die Vergabe zur Erstellung des Masterplans erfolgt mit dem Wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV. Die Entwicklung Oberbillwerders ist von herausragender Bedeutung, daher sind bereits im Vorfeld zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Maßnahmen der Beteiligung durchgeführt worden, wie z. B. Auftaktveranstaltung 12/16, Online-Beteiligung (siehe Anlage 2), Ideenwerkstatt 03/17 (siehe Anlage 3) und Informationsveranstaltung 06/17. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche.

      Diese Transparenz und Diskursfreudigkeit sollen auch weiterhin wegweisend sein. Um dies zu gewährleisten, wurde das Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs gewählt. Er eröffnet die Möglichkeit für Mitwirkungsformate unter Einbeziehung der teilnehmenden Planungsbüros (siehe Beschreibung der Formate in Anlage 6 und Terminkette Anlage 7). Die Teilnahme daran ist für alle am Wettbewerblichen Dialog teilnehmenden Büros verpflichtend. Die Anlagen sind Bestandteil der Auftragsunterlagen, einsehbar unter: http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5778/

      Die Auftraggeberin behält sich vor, gem. § 18 Abs. 5 VgV mit den ausgewählten Unternehmen verschiedene Aspekte des Auftrags mit allen Unternehmen in gleicher Weise zu erörtern.

      Für die öffentlichen Veranstaltungen setzt die Auftraggeberin gem. § 18 Abs. 5 VgV das Einverständnis der teilnehmenden Unternehmen voraus, ihre Lösungsvorschläge bzw. Teile davon zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die gegenseitige Kenntnisnahme der Lösungsvorschläge der teilnehmenden Unternehmen untereinander ist hier nicht ausgeschlossen.

      Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die Teilnehmer der 1. Dialogphase erhalten eine Aufwandsentschädigung von 30.000 Euro (netto), die Teilnehmer der 2. Dialogphase eine weitere Aufwandsentschädigung von 50 000 EUR (netto). Die Aufwandsentschädigungen gelten zugleich eventuelle Lizenzgebühren ab. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Wettbewerblichen Dialog bereits erbrachte Leistungen des Teilnehmers bis zur Höhe der Aufwandsentschädigung (1. und 2. Dialogphase) nicht erneut vergütet, sofern der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      Der Wettbewerbliche Dialog wird gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen durchgeführt. Anhand der Zuschlagskriterien (siehe II.2.5 und Anlage 5) wird die Auftraggeberin in der 1. Dialogphase die Zahl der zu erörternden Lösungen auf max. 4 teilnehmende Bieter für die 2. Dialogphase verringern, voraussichtlich im Februar 2018 nach den öffentlichen Präsentationen in der 1. Dialogphase.

      Nach der öffentlichen Abschlusspräsentation im Mai 2018 wird der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Im Juni nimmt die Auftraggeberin anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 380 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 9
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Beschreibung der Verlängerungen:

       

      Nach Erfordernis.

       

      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 6
      Höchstzahl: 8
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.

      Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog auffordert.

      Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien (gewertet werden die Projekte aus der

      Referenzliste, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 1.1.2007) erbracht wurden.

      — Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Entwurf eines städtebaulichen Masterplans / eines städtebaulichen Funktionsplans / eines städtebaulichen Rahmenplans, mit einer Fläche von mindestens 10 ha):

      1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)

      — Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (städtebaulicher Entwurf im städtischen Kontext auf unbebauter Fläche, mit einer Fläche von mindestens 10 ha, mit Schwerpunkt Wohnungsbau):

      1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)

      — Projekte vergleichbarer Planungsaufgabe (Entwurf eines freiraumplanerischen Konzepts mit einer Fläche von mindestens 10 ha):

      1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)

      — Projekte vergleichbarer Programmierung (Entwurf eines Konzeptes mit einer Mischung aus Wohnungsbau und Gewerbe, Schwerpunkt auf Wohnungsbau) und mit einer Plangebietsgröße von mindestens 10 ha:

      1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)

      — Erstellung eines räumlich zusammenhängenden Stadtentwicklungs- oder Stadterweiterungskonzepts mit einem Neubauanteil von 30 ha:

      1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte)

      — Wettbewerbserfolg Städtebau:

      Preis in einem städtebaulichen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,

      Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).

      — Wettbewerbserfolg Freiraum:

      Preis in einem freiraumplanerischen Wettbewerb: je Projekt 2 Punkte,

      Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung je Projekt 1 Punkt. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (maximal 6 Punkte).

      — Erfahrung mit Entwurfsprozessen im Dialog mit der Öffentlichkeit:

      1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte)

      Insgesamt sind 36 Punkte zu erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

      Die Bewerbung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

      Der Bewerber bestätigt die Richtigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen mit seiner Unterschrift. Im Falle einer Absage der ausgewählten Teilnehmer können bis zum Versand der Vergabeunterlagen zum Wettbewerblichen Dialog entsprechend Nachrücker durch die Auftraggeberin benannt werden.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister und ggf. in ein Handelsregister am Ort der Niederlassung des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen (Anlage 1) sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte

      oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligung derselben Personen, auch in unterschiedlichen Konstellationen, sind nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

      Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:

      B1 – Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit.

      B2 – Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB vorliegen. Nachweis durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Bescheinigung (max. 3 Monate alt). Alternativ: Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB und keine Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen.

      B3 – Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder ggf. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss aktuell und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs).

      B4 – A) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs.

      B4 – B) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 3 Monate alt) Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs.

      B5 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.

      C1 – Aktueller Nachweis (nicht älter als 3 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung.

      Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate (Nachweise der Versicherung nicht älter als 12 Monate) und müssen noch gültig sein.

      Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es

      übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.

      Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (unter Verwendung des dem Bewerbungsbogen anliegenden Adressaufklebers) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Angaben nachzufordern.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Zu C1: Die Deckungssummen müssen mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Alternativ kann eine Erklärung zur Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen beigefügt werden.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      D1 – Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den vergangenen 10 Jahren (Stichtag 1.1.2007) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) 1.VgV) des Stadtplanungs-/Architekturbüros bzw. des Landschaftsarchitekturbüros unter Angabe:

      — des Projektnamens,

      — des Ortes,

      — der Art des Verfahrens,

      — der Art des Plans/Entwurfs (Strukturplan, Masterplan, Funktionsplan etc.)

      — des Leistungszeitraumes,

      — der Größe des Projektgebiets in ha,

      — der Größe des Neubauanteils in ha,

      — der Verfahrensart (Dialog mit der Öffentlichkeit, Wettbewerbsart etc.)

      — des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners)

      — einer kurzen Skizzierung des Konzeptes in Text und Plan zur Plausibilisierung der Angaben (auf max. 2 DIN A4 Seiten oder 1 DIN A3 pro Projekt, als Anlage beizufügen),

      — eines Internetlinks für weitere Informationen über das Vorhaben und

      — ggf. Angabe einer Auszeichnung (Wettbewerbspreis, Anerkennung; Architekturpreis, Lobende Erwähnung)

      D2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1 der EU-Bekanntmachung. Bei der Bewerbung in der Kategorie „Junge Büros“ müssen alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser die Kammerurkunde einreichen.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten, in den Partnerstädten Hamburgs sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner bzw. Architekt oder Landschaftsarchitekt tätig zu werden.

      Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten mit Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Die Auswahl der Arbeitsgemeinschaften erfolgt mittels eines Bewerbungsverfahrens anhand der in II.2.1 aufgeführten Eignungskriterien. Vorgesehen sind zwei Bewerberkategorien: Die Kategorien „Arrivierte Büros“ und „Junge Büros“. Insgesamt werden mindestens 6 und maximal 8 Büros ausgewählt: bis zu 6 „Arrivierte Büros“ und bis zu 3 „Junge Büros“, insgesamt jedoch nicht mehr als 8 Büros. Bei gleicher Eignung behält sich die Auftraggeberin vor zu losen oder das Teilnehmerfeld zu erhöhen.

      Zur Kategorie „Junges Büro“ zählen Bewerber, deren Ersteintrag in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste in einer Architektenkammer frühestens ab dem 1.1.2007 vermerkt ist. Im Falle einer Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft gilt diese Anforderung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gleichermaßen.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Wettbewerblicher Dialog
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 29/08/2017
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 29/09/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Verzeichnis der Anlagen:

      Anlage 1: Bewerbungsbogen,

      Anlage 2: Dokumentation Phase I,

      Anlage 3: Dokumentation Phase II,

      Anlage 4: vorläufiges Leistungsbild,

      Anlage 5: Zuschlagskriterien,

      Anlage 6: Beschreibung der Formate,

      Anlage 7: voraussichtliche Terminkette.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
      Neuenfelder Straße 19
      Hamburg
      21109
      Deutschland
      Fax: +49 40427310499
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      27/07/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 31.07.2017
Ergebnis veröffentlicht 01.06.2018
Zuletzt aktualisiert 02.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-273395 Status Kostenpflichtig
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