Die Ausloberin beabsichtigt, die an den Brückenkopf Nord nordöstlich angrenzende Grundstücksfläche an einen Investor oder Bauträger zu veräußern. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 3 ha. In einem Realisierungsteil von mind. 20 000 m2 sollen auf dem Grundstück überwiegend Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen ergänzt durch Wohn- und Einzelhandelsnutzung geplant werden. Im angrenzenden Ideenteil mit einer Größe von ca. 1 ha sollen ein öffentliches P+R –Parkhaus und ein Mobilpunkt mit Fernbusbahnhof und weiteren Mobilitätsangeboten geplant werden.
Das zur Verfügung stehende Grundstück liegt direkt am Brückenkopf Nord, einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der Stadt Konstanz. Aufgrund der exponierten Lage wurden in den letzten Jahren die südwestlich gelegenen Grundstücke weiterentwickelt und neu bebaut und sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Durch die geplante Neubebauung soll das gesamte Umfeld städtebaulich weiter aufgewertet und ein angemessener Auftakt für den Verkehr aus Richtung Schweiz und Deutschland kommend geboten werden. In diesem Zusammenhang soll der Standort zu einem zentralen Mobilpunkt weiterentwickelt werden.
Für die Umsetzung wird durch die Stadt Konstanz ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt, bei dem von den beteiligten Teams aus Investoren, Architekten und Landschaftsarchitekten ein Nutzungskonzept sowie ein Bebauungsvorschlag zu entwickeln ist. Dabei soll auch die Gestaltung der öffentlich zugängigen Freiräume, Grünstrukturen und Erschließungsbereiche qualitätsvoll berücksichtigt werden. Das Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Konstanz ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Die GFZ wird als Richtwert mit 3,0 definiert. Eine höhere Ausnutzung des Grundstücks ist bei einer überzeugenden städtebaulichen Qualität möglich. Berechnungsgrundlage für die bauliche Ausnutzung bildet die, für den Realisierungsteil vorgesehene Fläche von mindestens 20 000 m2, daraus ergibt sich eine BGF von 60 000 m2.
Als Orientierung kann ein Gewerbeanteil von mindestens 50 % der nicht für das Parken vorgesehenen BGF angenommen werden. Die restlichen 50 % verteilen sich auf die weiteren Nutzungen, wobei die Fläche für Einzelhandel und Gastronomie 25 % nicht überschreiten sollte und der Einzelhandelsanteil mit der Gesamtverkaufsfläche unter 10 000 m2 bleiben soll. Die Gesamtverkaufsfläche ist auf mindestens 3 unabhängige Einheiten zu verteilen, wobei die größte Einheit eine Verkaufsfläche von 4 000 m2 nicht überschreiten soll.
Das Grundstück soll zu einem Festpreis /m2 Grundstück veräußert werden, der sich aus dem vorgeschlagenen Nutzungsmix errechnet. Als Beispielrechnung auf Grundlage der folgenden Nutzungsverteilung:
50 % Gewerbe (30 000 m2 BGF)
30,3 % Wohnen (18 180 m2 BGF)
19,7 % Handel (11 820 m2 BGF), davon max. 10 000 m2 Einzelhandel
errechnet sich ein Kaufpreis von 540 EUR/m2 Grundstück (Realisierungsteil)
Bei einer alternativen Berechnung mit wertrelevanten GFZ von 3,5 und einem Nutzungsmix von 50 % Gewerbe, 10 % Handel und 40 % Wohnen ergibt sich ein Wert von 650 EUR/m2.
Primäres Ziel des Verfahrens ist es, ein adäquates städtebauliches, architektonisches und freiraumplanerisches Konzept für das zur Verfügung stehende Grundstück und den engeren Umgriff zu erhalten und die Erzielung eines angemessenen Kaufpreises.
Es werden folgende Zuschlagskriterien und Gewichtungen festgelegt:
45 % Wettbewerbsergebnis
10 % Weiterentwicklungsfähigkeit
45 % Kaufpreis.