Bewerbungsschluss |
04.09.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 4 - max. 10 |
Gebäudetyp | Technische Infrastruktur |
Art der Leistung | Objektplanung Ver-/ Entsorgung / Umweltverträglichkeitsstudie |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | 50Hertz Transmission GmbH, Berlin (DE) |
Aufgabe |
Erbringung von Umweltplanungsleistungen im Bereich von Höchstspannungsleitungen (Umspannwerke und Schaltanlagen).
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Leistungsumfang | Erbringung von Umweltplanungsleistungen im Bereich von Höchstspannungsleitungen (Umspannwerke und Schaltanlagen) Umfang: 15 % des Gesamtbedarfes (ca. 3 UW-Projekte) Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. |
Adresse des Bauherren | DE-10557 Berlin |
TED Dokumenten-Nr. | 309195-2017 |
Deutschland-Berlin: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2017/S 149-309195
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltplanungsleistungen Umspannwerke / Schaltanlagen (Aktennotiz des Auftraggebers: A-T10 009 17).
Erbringung von Umweltplanungsleistungen im Bereich von Höchstspannungsleitungen (Umspannwerke und Schaltanlagen).
Los 1: Umweltplanungsleistungen UW / SA
Versorgungsgebiet der 50Hertz Transmission GmbH (Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg,
Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg) und das Bundesland Schleswig-Holstein.
Erbringung von Umweltplanungsleistungen im Bereich von Höchstspannungsleitungen (Umspannwerke und Schaltanlagen)
Umfang: 35 % des Gesamtbedarfes (ca. 8 UW-Projekte)
Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet.
Einmaliges Optionsrecht des Auftraggebers zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber.
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Es werden maximal 100 Punkte je Bewerber für die Referenzen „Umweltplanungsleistungen“ und maximal 50 Punkte für die Referenzen „ökologische Baubetreuung“ vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von jeweils 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können (Bereich „ökologische Baubetreuung“: herausragend: 50 Punkte, sehr gut: 40 Punkte, gut: 30 Punkte, befriedigend: 20 Punkte, nicht ausreichend: 10 Punkte und weniger). Der Auftraggeber behält sich vor, nur die insgesamt besten 4 bis 8 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 10 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde. Die angegebene Mindest- bzw. Höchstzahl an Bewerbern ist die Gesamtanzahl für alle Lose.
Bitte geben Sie im Anschreiben an, für welches Los / für welche Lose Sie sich bewerben.
Wenn ein Bieter nach Auswertung der in den Vergabeunterlagen angegeben Zuschlagskriterien mehr als ein Los erhalten würde, wird ihm das bestmögliche Los zugeteilt.
Los 2: Umweltplanungsleistungen UW / SA
Versorgungsgebiet der 50Hertz Transmission GmbH (Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg,
Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg) und das Bundesland Schleswig-Holstein.
Erbringung von Umweltplanungsleistungen im Bereich von Höchstspannungsleitungen (Umspannwerke und Schaltanlagen)
Umfang: 25 % des Gesamtbedarfes (ca. 6 UW-Projekte)
Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet.
Einmaliges Optionsrecht des Auftraggebers zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber.
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Es werden maximal 100 Punkte je Bewerber für die Referenzen „Umweltplanungsleistungen“ und maximal 50 Punkte für die Referenzen „ökologische Baubetreuung“ vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von jeweils 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können (Bereich „ökologische Baubetreuung“: herausragend: 50 Punkte, sehr gut: 40 Punkte, gut: 30 Punkte, befriedigend: 20 Punkte, nicht ausreichend: 10 Punkte und weniger). Der Auftraggeber behält sich vor, nur die insgesamt besten 4 bis 8 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 10 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde. Die angegebene Mindest- bzw. Höchstzahl an Bewerbern ist die Gesamtanzahl für alle Lose.
Bitte geben Sie im Anschreiben an, für welches Los / für welche Lose Sie sich bewerben.
Wenn ein Bieter nach Auswertung der in den Vergabeunterlagen angegeben Zuschlagskriterien mehr als ein Los erhalten würde, wird ihm das bestmögliche Los zugeteilt.
Los 3: Umweltplanungsleistungen UW / SA
Versorgungsgebiet der 50Hertz Transmission GmbH (Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg,
Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg) und das Bundesland Schleswig-Holstein.
Erbringung von Umweltplanungsleistungen im Bereich von Höchstspannungsleitungen (Umspannwerke und Schaltanlagen)
Umfang: 25 % des Gesamtbedarfes (ca. 6 UW-Projekte)
Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet.
Einmaliges Optionsrecht des Auftraggebers zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber.
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Es werden maximal 100 Punkte je Bewerber für die Referenzen „Umweltplanungsleistungen“ und maximal 50 Punkte für die Referenzen „ökologische Baubetreuung“ vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von jeweils 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können (Bereich „ökologische Baubetreuung“: herausragend: 50 Punkte, sehr gut: 40 Punkte, gut: 30 Punkte, befriedigend: 20 Punkte, nicht ausreichend: 10 Punkte und weniger). Der Auftraggeber behält sich vor, nur die insgesamt besten 4 bis 8 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 10 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde. Die angegebene Mindest- bzw. Höchstzahl an Bewerbern ist die Gesamtanzahl für alle Lose.
Bitte geben Sie im Anschreiben an, für welches Los / für welche Lose Sie sich bewerben.
Wenn ein Bieter nach Auswertung der in den Vergabeunterlagen angegeben Zuschlagskriterien mehr als ein Los erhalten würde, wird ihm das bestmögliche Los zugeteilt.
Los 4: Umweltplanungsleistungen UW / SA
Versorgungsgebiet der 50Hertz Transmission GmbH (Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg,
Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg) und das Bundesland Schleswig-Holstein.
Erbringung von Umweltplanungsleistungen im Bereich von Höchstspannungsleitungen (Umspannwerke und Schaltanlagen)
Umfang: 15 % des Gesamtbedarfes (ca. 3 UW-Projekte)
Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet.
Einmaliges Optionsrecht des Auftraggebers zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber.
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Es werden maximal 100 Punkte je Bewerber für die Referenzen „Umweltplanungsleistungen“ und maximal 50 Punkte für die Referenzen „ökologische Baubetreuung“ vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von jeweils 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können (Bereich „ökologische Baubetreuung“: herausragend: 50 Punkte, sehr gut: 40 Punkte, gut: 30 Punkte, befriedigend: 20 Punkte, nicht ausreichend: 10 Punkte und weniger). Der Auftraggeber behält sich vor, nur die insgesamt besten 4 bis 8 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bis zur Höchstzahl von 10 zu erweitern, wenn es sachgerechte Gründe gibt und jedenfalls die Mindestpunktzahl erreicht wurde. Die angegebene Mindest- bzw. Höchstzahl an Bewerbern ist die Gesamtanzahl für alle Lose.
Bitte geben Sie im Anschreiben an, für welches Los / für welche Lose Sie sich bewerben.
Wenn ein Bieter nach Auswertung der in den Vergabeunterlagen angegeben Zuschlagskriterien mehr als ein Los erhalten würde, wird ihm das bestmögliche Los zugeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) + VI.3) der Bekanntmachung
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Aktueller Handelsregisterauszug,
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen,
c ) schriftliche Erklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift folgenden Inhalts: Erklärung, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten Auftrags sowie die Dokumentation in deutscher Sprache sicherzustellen,
d) Darstellung der Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte/Niederlassungen, Eigentümerstruktur)
Alle aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
Allgemeine Erläuterungen
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) + VI.3) der Bekanntmachung
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (im Bewerberfragebogen anzugeben),
b) Aktuelle Bescheinigung der Mitgliedschaft in einem Berufsregister,
c) Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung: 2 000 000 EUR pro Schadenfall (2-fach maximiert pro Jahr) für Sach-, Personen und Vermögensschäden; ersatzweise (vom Bewerber zu begründen) eine Bescheinigung einer Versicherung, dass eine derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bewerber bestehen wird,
d) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten ) (nicht älter als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
e) Eigenerklärung über Anzahl festangestellter Beschäftigter (im Bewerberfragebogen anzugeben)
Alle aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
Allgemeine Erläuterungen
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) + VI.3) der Bekanntmachung
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
a) Referenzangaben vergleichbarer Leistungen im Bereich Umwelt- und Landschaftsplanung/Naturschutz der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit,
b) Referenzangaben vergleichbarer Leistungen im Bereich ökologische Baubetreuung der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit
Es sind mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen für abgeschlossenen oder laufende, jedoch mindestens bereits 2 Jahre laufende, Projekte nachgewiesen werden, die nicht älter als 3 Jahre sind.
Alle aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
Allgemeine Erläuterungen
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
A) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichnetes Anschreiben
(2) ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberfragebogen
(3) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu a) und b)
(4) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(5) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(6) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unter VI.3)) b) (2)
(7) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unter VI.3)) b) (1)
Weiter Formvorschriften: siehe „VI.3) Zusätzliche Angaben“.
Zahlungsverkehr in EURO.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch, schriftlich und zudem auf einem lesbaren Datenträger in einem geschlossenen Umschlag vorzulegen. Der Umschlag muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die von der EU vergebene Nummer der Bekanntmachung muss aufgetragen sein. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Bei Zweifelsfragen gilt die schriftliche Version des Teilnahmeantrags,
b) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung unter Verwendung des bei der Vergabestelle abzurufenden Formblatts abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht (im Formblatt erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(2) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird.
c) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist per Mail mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten,
d) Vergabeunterlagen: Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO),
e) Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge:
(1) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge zunächst in formaler Hinsicht:
Er behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich unzureichende und inhaltlich unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen. Er behält sich vor, Bewerbern, die derart fehlerhafte Teilnahmeanträge vorgelegt haben, maximal zweimal eine Korrektur zu ermöglichen. Auf solche Korrekturen besteht kein Anspruch. Wenn die Nachfrage um Korrektur erfolgt, hat der Bewerber innerhalb der vorgegebenen Frist wie nachgefragt zu korrigieren.
(2) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge danach inhaltlich:
Er prüft die generelle Eignung in einer Gesamtschau mit Blick auf die nachgefragten bzw. vorgelegten Eignungsnachweis. Er behält sich vor, andere als die vorgelegten Informationen für die Eignungsprüfung heranzuziehen.
(3) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge schließlich auf Qualifikation zur Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Prüfung der Bewerber dahingehend, ob sie zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, richtet sich nach dem in II.2.9) Bekanntmachung bezeichneten Verfahren.
Internet-Adresse:http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
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Ausschreibung veröffentlicht | 07.08.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 16.04.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-274183 | Status | Kostenpflichtig |
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