Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalplanung zum Umbau von Gebäuden der ehem. Hammersmith-Kaserne zur Unterbringung von Studierenden der FHF NRW.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Fachhochschule für Finanzen (FHF) NRW eröffnet zum 1.9.2017 einen neuen Standort in Herford mit zunächst rund 160 Studierenden sowie 14 Lehrenden. Ab 2018 sollen weitere Studiengänge hinzukommen, sodass im 2. Jahr von ca. 490 Studierenden und Lehrenden auszugehen ist. Die für die Unterbringung der FHF erforderlichen Räumlichkeiten werden der FHF von der Hansestadt Herford bereitgestellt, die wiederum die Auftraggeberin als ihre 100%ige Tochtergesellschaft mit der Planung und Umsetzung aller erforderlichen Herrichtungsmaßnahmen beauftragt hat.
Für die Erweiterung des FHF-Standortes sollen mehrere Gebäude der ehemaligen Hammersmith-Kaserne in Herford hergerichtet werden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der hierzu erforderlichen Planungsleistungen als Generalplanungsauftrag (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71222000
71247000
71242000
71243000
71244000
71245000
71315000
71315210
71321000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA43
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford die beiden gegenüberliegenden ehemaligen militärischen Liegenschaften Wentworth-Kaserne und Hammersmith-Kaserne an der Liststraße und Vlothoer Straße. Im Zuge der Entwicklung der Wentworth-Kaserne zum BildungsCampus Herford konnte die FHF NRW als erster Nutzer gewonnen werden. Die FHF nimmt mit der ersten Entwicklungsstufe ihren Betrieb zum 1.9.2017 mit 160 Studierenden und 14 Dozenten auf. In einer zweiten Entwicklungsstufe sollen zum 1.9.2018 insgesamt 323 weitere Studierende bzw. Lehrende folgen. Die sich aus der zweiten Entwicklungsstufe ergebenden Bedarfe an Wohnunterkünfte sollen in Bestandsgebäuden der Hammersmith-Kaserne untergebracht werden. Diese Gebäude befinden sich derzeit noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sie sollen schnellstmöglich durch die Hansestadt Herford angekauft werden. Der Beginn der Planungs- und Bauarbeiten wird durch die kurzfristige Anmietung der Objekte ermöglicht.
Im Rahmen des Planungsauftrags sind vom Auftragnehmer Varianten zu erstellen, welche der 6 zur Verfügung stehenden Gebäude für die erforderliche Anzahl an Appartements tatsächlich genutzt werden sollen. Die Varianten sollen in Abstimmung mit der Auftraggeberin unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und funktionalen Aspekte (bspw. Einbeziehung Dachgeschosse) abgewogen werden.
Ziel ist es die größtmögliche Anzahl an Einzelzimmern mit mindestens 17 m2 Wohnfläche und 3 m2 Sanitärbereich in den Gebäuden unterzubringen. Doppelzimmer sollen nur in begründeten Einzelfällen geplant werden.
Maßnahmen zur energetischen Sanierung sollen basierend auf der voraussichtlich im Oktober 2017 vorliegenden Energiebilanzierung der Bestandsgebäude entwickelt und in Abstimmung mit der Auftraggeberin konkretisiert werden.
Die Barrierefreiheit ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben herzustellen.
In Abstimmung mit der Auftraggeberin sind erforderliche Gemeinschafts- und Nebenräume sowie ein Speisesaal mit multifunktionaler Nutzung in die Planung einzubeziehen.
Maßnahmen an den Außenanlagen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und herzustellen.
Der Auftrag umfasst die Generalplanung der Umbaumaßnahmen für alle hierfür benötigten Gebäude. Wegen des sehr engen Zeitfensters – bedingt durch die notwendige Bereitstellung der Räumlichkeiten zum 1.9.2018 und die erst kurzfristig mögliche Entscheidung auf Landesebene zur Erweiterung des Standortes Herford – und wegen der engen Verzahnung der Leistungsbilder, insbesondere der Gebäudeplanung und der TGA-Planung, im Rahmen der Bestandsertüchtigung sollen die Planungsleistungen als Generalplanungsauftrag vergeben werden.
Der Auftrag umfasst namentlich die Objektplanung für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen und die Fachplanung für die Leistungsbilder Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Elektrotechnik, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen und Feuerlöschtechnik); außerdem Beratungsleistungen in den Bereichen Bauphysik (Raumakustik) und Brandschutz sowie Übernahme der Aufgaben und Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß BaustellV.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/10/2017
Ende: 31/08/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in. Zur Nachweisführung siehe III.2.1.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen des Büros für vergleichbare Generalplanungsleistungen für den Umbau oder die Modernisierung eines Bestandsgebäudes, bei denen jeweils mindestens die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung bearbeitet wurden, bei letzterem Leistungsbild mindestens die Anlagengruppen 1 bis 4 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Starkstromanlagen), und zwar jeweils in den LPhen 2 bis 6 und 8 (bei der TGA-Fachplanung genügt die Bearbeitung der LPh 4 in Anlagengruppen 1 und 3). Weitere Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit sind die Einordnung des Objekts beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude mindestens in die Honorarzone III und beim Leistungsbild Fachplanung TGA mindestens in die Honorarzone II (für alle zuvor genannten Anlagengruppen) sowie ferner eine Baukostensumme nach aktuellem Stand der Kostenermittlung in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens 5 Mio. EUR (ohne MwSt.); außerdem muss sich das Vorhaben in der Bauausführung befinden oder fertiggestellt sein.
2. Angabe der jeweiligen Anzahl (Vollzeitstellen-Äquivalent) von Architekten (m/w) und Ingenieuren (m/w) im Bereich Fachplanung technische Ausrüstung (gegliedert nach den Bereichen HLS und ELT).
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bieter müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt. Die Benennung passender Referenzen zu den Ziffern 3 und 5 ist keine Mindestanforderung an die Eignung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Zum Nachweis sind entweder entsprechende Studiennachweise oder Bescheinigungen über die Kammermitgliedschaft einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das Original ist auf Verlangen vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Verpflichtungserklärung gemäß TVgG NRW zur Zahlung eines Entgelts mindestens in Höhe des allgemeinen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern) sowie zur gleichen Entlohnung von Leiharbeitnehmern und regulär Beschäftigten bei gleicher Tätigkeit im Rahmen der Ausführung von Leistungen, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht werden.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
Die genannten Erklärungen sind von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, nach Aufforderung durch den AG vorzulegen. Die Frist hierfür wird mind. 3 und max. 5 Werktage betragen. Die zugehörigen Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW bzw. RVO TVgG NRW werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2017
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/09/2017
Ortszeit: 15:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse MjEzaVhlWlRVWGZnWF9fWDNqYl9nWGUgW2JjY1hhVVhlWiFXWA== unter Angabe des Betreffs „5614/17: Generalplanung FHF-Erweiterung Herford “ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/08/2017