Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Städtebau:
— Städtebauliche Einbindung,
— Gestaltung im städtebaulichen Kontext,
— Erschließung / Eingänge,
— Freiflächengestaltung.
Architektonische Gestaltung:
— Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit,
— Konstruktion, Material,
— Fassadengestaltung,
— Architektonische Gestaltung der Innenräume,
— Gestaltung der Erdgeschosseinheiten.
Funktion:
— Erschließung (außen und innen),
— Anordnung und Funktionalität der,
Erdgeschosseinheiten.
— Gebäudeorganisation, Grundrisstypologien und –vielfalt,
— Grundrissqualität, Funktionalität.
— Räumliche Qualität der Wohnungen,
Raumzuschnitte:
— Belichtung, Belüftung,
— Funktionale Zuordnung und Anbindungen,
— Berücksichtigung der Nebenflächen,
— Tageslicht, Raumklima.
Realisierbarkeit:
— Programmerfüllung,
— Nachhaltigkeit, Energieeffizienz,
— Barrierefreiheit,
— Genehmigungsfähigkeit,
— Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb.