Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nach III.1.2) Nr. 2 „Spezifischer“ Jahresumsatz. Gewichtung 15 v. H.
Mindestanforderung: Mindestumsatz pro Jahr 400 000 EUR; wird der Mindestumsatz nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung.
Technische Leistungsfähigkeit aus der fachlichen Eignung:
2.Nach III.1.3) Nr. 1 Referenzen. Gewichtung 45 v. H.
Projekte mit vergleichbaren Leistungen nach Aufgabenbeschreibung und unter besonderer Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange.
3. Nach III.2.3) Nr. 2 Verantwortliches Personal, Fachkräfte, Gewichtung 30 v. H.
Mindestanforderung: Angabe der Berufserfahrung der Projektleitung (mind. 10 Jahre) und dessen Vertreter (mind. 6 Jahre), und Bauleiter zur Projektüberwachung (mind. 6 Jahre) mit beruflichen Qualifikations-, Studien und ausbildungsnachweisen. Das verantwortliche Personal wird nach Angabe der Mitwirkung an den vorgelegten Referenzen beurteilt.
4. Nach III. 2.3) Nr. 3 Anzahl der Beschäftigten. Gewichtung 10 v. H.
Mindestanforderungen: Mindestens 8 technische Beschäftigte und davon 2 Führungskräfte.
Bewertung der Kriterien:
— 5 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit vollumfänglich und in jeder Beziehung zutreffend (Mindestanforderungen),
— 4 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit zutreffend,
— 3 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit weitgehend erbracht, jedoch mit Einschränkungen,
— 2 Punkte: Nachweis zur Leistungsfähigkeit nur bedingt zutreffend bzw. einschlägig,
— 1 Punkt: Nachweis mangelhaft bzw. nicht einschlägig.