Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden Anlage „E_17_D_0933_Bewertungsmatrix“.
Bewertungsmaßstab für Punktezuordnung:
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem angewendet.
Für einzelne Kriterien wird ein Bewertungsmaßstab eine Punktezuordnung von 1/0 angewendet.
1 = Kriterium erfüllt,
0 = Kriterium nicht erfüllt.
Für die einzelnen, weiteren Kriterien werden jeweils 0 – 5 Punkte vergeben.
5 Punkte, der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt.
4 Punkte, Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
3 Punkte, Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen.
2 Punkte, Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen. Das Angebot enthält nur wenige wertungsfähige Aussagen.
1 Punkt, Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen.
0 Punkte, Punkte-Abzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind. Das Angebot enthält nur wenige wertungsfähige Aussagen.
Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.