18.08.2017|Projekt-ID 158619|Meldungsnummer 978843|Ausschreibungen
Ausschreibung
Publikationsdatum Simap: 18.08.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MjE5Z1xTVltUUlstTmBhX04bTlFaVlsbUFUZE1tPYF0o URL www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von N01, 160065, 6S AAO BIR / PV Trasse und KuBa, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MTFhZHJiZ2BlZXRtZi15bmVobWZkbT9gcnNxYC1gY2xobS1iZw==
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
08.09.2017
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 15.09.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.09.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
Datum: 09.10.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während der Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während der Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
12.10.2017, Ort: Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWST) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers
Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
N01, 160065, 6S AAO BIR, Aarau-Ost - Birrfeld 6-Streifenausbau / Ingenieurleistungen im Bereich Trasse und Kunstbauten (inkl. FlaMa) sowie Federführung des Gesamtdossiers
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
160065
2.4 Aufteilung in Lose?
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
Das Projekt „Aarau Ost – Birrfeld 6-Streifenausbau“ ist Bestandteil des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (PEB). Das Projekt sieht einen Ausbau der N1 vom Anschluss Aarau Ost (50, inkl. Anschluss T5) bis und mit der Verzweigung Birrfeld (53) auf 2×3 Fahrstreifen vor. Der Ausbau erstreckt sich über eine Länge von ca. 13 km und umfasst auch die Anschlüsse Lenzburg und Mägenwil.
Das vorliegend ausgeschriebene Mandat beinhaltet die Projektierung Trasse und Kunstbauten (inkl. FlaMa) sowie die Federführung des Gesamtdossiers im genannten Projekt.
Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Ingenieurleistungen für die Phasen Generelles Projekt (GP) und Ausführungsprojekt (AP; optional).
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
Standortgebundene Dienstleistungen (wie z. B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Zofingen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z. B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
69 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: - Phase Ausführungsprojekt (AP) - Phase Erhaltungskonzept (EK) - Phase Massnahmenkonzept (MK) - Allfällige Projektanpassungen/-erweiterungen
2.10 Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK: PREIS; Gewichtung 40 %
- Bereinigte Angebotssumme
ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN; Gewichtung 35 %
Qualifikation bezüglich der Anforderungen im Projekt
Als Schlüsselpersonen gelten Projektleiter und Projektleiter Stv.
Bewertet werden die projektspezifische Berufserfahrung, die projektrelevanten Fachkenntnisse sowie die Aus- und Weiterbildung der angebotenen Schlüsselpersonen. Die Angaben zur Bewertung sind mittels je maximal 2 Referenzprojekten und ergänzendem Lebenslauf darzulegen.
ZK3: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE; Gewichtung 25 %
Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag
Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben
- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts und zu weiteren Projektbeteiligten
- Planung des eigenen Vorgehens in Abstimmung mit der Terminplanung sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten
QM-Konzept / Risikoanalyse
Risikoanalyse und Massnahmen in Bezug auf die eigene Tätigkeit in der Phase Generelles Projekt auf Basis des Q-Lenkungsplans.
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?
Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin
Bemerkungen: Beginn: 01.01.2018 / Ende: 30.09.2023 (GP) bzw. 31.03.2025 (Option AP)
Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN
Publikation 18.08.2017
Bezug der Angebotsunterlagen 18.08.2017 bis 09.10.2017
Begehung keine
Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 08.09.2017
Beantwortung der Fragen 15.09.2017
Eingabe des Angebotes 09.10.2017 (für vorbefasste 29.09.2017)
Allfällige Verhandlungen November 2017
Voraussichtlicher Vergabetermin Dezember 2017
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten Januar 2018
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen
CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der Bauherrenunterstützung.
3.4 Einzubeziehende Kosten
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft
Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer
Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN
Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument Angebotsunterlagen.
3.7 Eignungskriterien
aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualitätsmanagement
EK4: Qualifikation Projektleiter und Projektleiter Stv.
EK5: Verfügbarkeit Projektleiter und Projektleiter Stv.
EK6: Leistungsanteil Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise
aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Neu- oder Ausbau/Unterhalt einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
- Fachbereiche Trasse/Umwelt und Kunstbauten
- Investitionsvolumen mindestens 100 Mio. CHF (exkl. MWST)
- Phase GP/EK oder AP/MK nach NSG/NSV oder vergleichbar
Kann der Nachweis über die Arbeiten, die Komplexität und die Tätigkeit in sämtlichen Fachbereichen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.
EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
EK3: QUALITÄTSMANAGEMENT
Für den Anbieter: Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig (mindestens der federführenden Unternehmung).
EK4: QUALIFIKATION PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv.: je 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Neu- oder Ausbau/Unterhalt einer Hochleistungsstrasse (richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung)
- Investitionsvolumen mindestens 50 Mio. CHF (exkl. MWST)
- Koordination mehrerer Fachbereiche und Beteiligter
- Phase GP/EK oder AP/MK nach NSG/NSV oder vergleichbar
EK5: VERFÜGBARKEIT PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv.: Nachweis, dass Verfügbarkeit > erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
EK6: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 18.08.2017 bis 09.10.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Verhandlungen
Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
1. Begehung findet keine statt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2017 und nach einem Abgleich der im Jahr 2018 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Helbling Beratung + Bauplanung AG und Jauslin Stebler AG sowie mit diesen juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Folgende Firmen erarbeiten derzeit Studien für die Abteilung Strassennetze, welche mit vorliegendem Mandat im Zusammenhang stehen:
– Los 1, Weiterentwicklung N1 Kt. AG:
Rapp Trans AG, Hochstrasse 100, 4018 Basel und Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG, Neue Bahnhofstrasse 160, 4132 Muttenz
– Los 2, ZMB N1 Kt. AG:
Basler & Hofmann AG, Forchstrasse 395, 8032 Zürich
– Los 3, Verkehrsmodell:
Transoptima GmbH, Dr.-Ing. Milenko Vrtic, Friedaustrasse 18, 4600 Olten
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch diese Firmen (respektive allfällige Mutter-, Tochter- oder Schwesterfirmen) oder Bietergemeinschaft, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 29.09.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen Rapp Trans AG, Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG, Basler & Hofmann AG und Transoptima GmbH im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist.
Liegt eine Firma als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten (siehe Ziffer 4 des Dokuments 02 „Projektbeschrieb und Pflichtenheft“) an erster Stelle, fällt der Auftraggeber in Rücksprache mit den betroffenen Anbietern respektive Mitgliedern von Bietergemeinschaften den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten.
9. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV Abs. 1 lit. d GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
10. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
4.6 Offizielles Publikationsorgan
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.7 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.