Bewerbungsschluss |
22.09.2017, 11:00
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Städtebauliche Projekte |
Art der Leistung | Stadt-/ Gebietsplanung / allgemeine Beratungsleistungen |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Kreisstadt Euskirchen, Euskirchen (DE) |
Aufgabe |
Die Stadt Euskirchen beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ die Leistungen für ein
— Quartiersmanagement (Fachlos 1) und für eine/n; — Quartiersarchitekten/in (Fachlos 2) an externe Dienstleister im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV zu vergeben. Die Attraktivierung des Ortsteils Kuchenheim ist eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte. Hierzu ist von 2009 bis 2012 die Rahmenplanung Kuchenheim erarbeitet worden. Aufbauend auf dieser Rahmenplanung wurde ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) entwickelt. Auf der Grundlage des IHK hat sich die Stadt 2015 bei der Bezirksregierung Köln erfolgreich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben. |
Leistungsumfang | Zielsetzung: — Aufwertung des ortstypischen Gesamterscheinungsbildes — Inszenierung der Stadtgeschichte — Aufwertung prägender Gebäude im Sinne der Stadtgeschichte Die Beratungsleistungen werden durch Stadt und Quartierbüro beworben. Für die Beratungsgespräche steht das Quartierbüro zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen und die Erstellung eines Gestaltungsleitfadens stehen im Rahmen der Städtebauförderung 120.000 EUR (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Das Honorar wird vertraglich auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich 2021. Leistung: 2.1 Beratung privater Eigentümer zu Fassaden und Freiflächen (im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms) a. Erarbeitung von grundlegenden Unterlagen für die Projektarbeit, u.a. Entwurf „Kommunaler Vergaberichtlinien“, Struktur von der Anfrage bis zur Förderung, Entwurf Musterformular. b. Öffentlichkeitsarbeit — Erarbeitung eines Informationsflyers für die Haus-und Grundeigentümer im Programmgebiet (grundlegende Infos zum Programm, zu Ansprechpartnern, motivierender Charakter) in enger Abstimmung mit der Stadt. — Vorbereitung, Mitwirkung an einer öffentlichen Informationsveranstaltung, PowerPoint-Vortrages „Stadtbildpflege“ (Beratung, Haus- und Hofprogramm), Zielgruppe: Haus- und Grundbesitzer sowie Gewerbetreibende im Programmgebiet. c. Beratungsleistungen (Gestaltungsvorschläge, Programmberatung) — Die Erfassung von Interessenten erfolgt durch die Stadtverwaltung (Erstauswertung/Weiterleitung des Erfassungsbogens, ggf. Ergänzung Fotomaterial für Ersteinschätzung). Ausarbeitung der Vorher-/Nachhersituation pro Projekt. — Beratungsgespräch mit Interessenten; Erläuterung des Umgestaltungsvorschlags; Klärung von Fragen zum Raumprogramm etc; Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen — Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms. Kosten und Zeitraum: Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000EUR/Jahr (brutto) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Süd (01.01.2018 – 31.12.2019) und 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Nord (01.01.2020-31.12.2021) ergibt sich eine Obergrenze von 40.000 EUR/Teilbereich=80.000 EUR. Hinweis: Die Beauftragung der Position 2.1 / Teilbereich Kuchenheim Nord steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber. Pos. 2.2 Beratung privater Eigentümer zu Modernisierung/Instandsetzung Leistungen: a. Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Überprüfung der Voraussetzungen, Vorbereitung der Abstimmung mit den Eigentümern u. Nutzungsberechtigten, Vorbereitung der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Erstellung eines Zeitplanes für das Objekt. (Erfassung von Interessenten durch die Stadtverwaltung). b. Moderation des Beratungsgespräches mit Interessenten; Ausarbeitung von Vorher-/Nachher-Darstellungen für ausgewählte Objekte; Erläuterung der Mängel bzw. Missstände, Aufzeigen der Sanierungsaspekte, Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeit u. vertraglichen Inhalte, Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen. c. Beratungsgespräch mit den lmmobilieneigentümern. d. Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms. Kosten: Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Zeitraum: 01.01.2018 – 31.12.2021 Pos. 2.3 Gestaltungsleitfaden (Broschüre) Zu bearbeiten sind u. a. folgende Themen: — Äußere Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen (Dächer u. Dachaufbauten; Fassaden) — Fassadengliederung; Haustüren, Fenster u. Schaufenster; Materialien — Farbgestaltung; Fassadenbeleuchtung etc.; Werbung und Werbeanlagen (z. B. Schriftzüge, Ausleger); Sondernutzungen (Außengastronomie u. Mobiliar; Einzelhandel). Kosten: Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Zeitraum: 2018. |
Adresse des Bauherren | DE-53879 Euskirchen |
TED Dokumenten-Nr. | 328817-2017 |
Deutschland-Euskirchen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2017/S 159-328817
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.euskirchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Euskirchen-Kuchenheim.
Die Stadt Euskirchen beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ die Leistungen für ein
— Quartiersmanagement (Fachlos 1) und für eine/n;
— Quartiersarchitekten/in (Fachlos 2) an externe Dienstleister
im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV zu vergeben.
Die Attraktivierung des Ortsteils Kuchenheim ist eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte. Hierzu ist von 2009 bis 2012 die Rahmenplanung Kuchenheim erarbeitet worden. Aufbauend auf dieser Rahmenplanung wurde ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) entwickelt. Auf der Grundlage des IHK hat sich die Stadt 2015 bei der Bezirksregierung Köln erfolgreich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben.
Quartiersmanagement
Stadt Euskirchen; Kölner Straße 75; 53879; Euskirchen; Persönliche Präsenz im Quartierbüro in Euskirchen Kuchenheim ist Leistungsbestandteil.
Zielsetzung:
— Aufwertung des Stadtteilimages;
— Einbindung der lokalen Akteure;
— Aufwertung prägender Gebäude im Sinne der Stadtgeschichte.
Pos. 1.1 Schwerpunkt Kommunikation, Motivation, Vernetzung
Ein Instrument, welches anhand professioneller Vorgehensweisen auf eine möglichst ganzheitliche und nachhaltig erfolgsorientierte Attraktivierung sowie Belebung zentraler Lagen bzw. Einkaufsbereiche abzielt und damit die Maßnahmen der öffentlichen Hand sinnvoll ergänzt, ist das Quartiersmanagement. Die praktische Durchführung erfordert in der Regel den Einsatz eines Quartiersmanagers, der sich in Vollzeit oder auch tageweise vor Ort mit den Belangen des betreffenden Standortes beschäftigt und zudem als Moderator alle wichtigen Akteursgruppen (u. a. Einzelhändler, Immobilieneigentümer, Verwaltung, Politik, Bürger, evtl. Vereine und kulturelle Initiativen) für einen gemeinsamen, aktiv gelebten Entwicklungsprozess gewinnt. Über diesen Weg werden Projekte angestoßen, welche im Rahmen der üblicherweise ehrenamtlichen Arbeit von klassischen Werbegemeinschaften im Umfeld eines zunehmenden Standortwettbewerbs kaum geleistet bzw. erwartet werden können.
Das Spektrum des Quartiersmanagements reicht von Werbemaßnahmen bis hin zu gestalterischen Maßnahmen. Als Prozess muss die Kommunikation der Einzelhändler mit der Gemeindeverwaltung, aber auch der Einzelhändler untereinander funktionieren. Hier liegt die besondere Herausforderung für den Quartiersmanager. Typische Themenfelder, um welche sich City-/Quartiersmanagement-Initiativen kümmern, sind:
Einzelhandelsförderung, Standortimage- und -markenbildung, Leerstandsabbau und Branchenmixsteuerung, Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen und nicht zuletzt der Anschub von Maßnahmen zur funktionalen sowie optischen Standortattraktivierung (Optimierung der Erreichbarkeit, Verbesserung der Aufenthalts- und Verweilqualität etc.).
Bei der Kalkulation ist eine Ersteinrichtung des Quartiersbüros mit zu kalkulieren. (Siehe auch Hinweise bei 1.3).
Leistungen:
40 Wochen mit je einem festen Tag Anwesenheit vor Ort (Quartiersbüro), zusätzlich zehn flexible Tage für Sonderveranstaltungen an Wochenenden, inkl. zusätzliche Leistungen im Büro etc. Bei der Kalkulation ist eine Ersteinrichtung des Quartiersbüros mit zu kalkulieren (siehe auch Hinweise bei 1.3).
Kosten:
Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 50 000 EUR/Jahr (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Obergrenze von 150 000 EUR.
Zeitraum: 1.1.2018-31.12.2020
Pos. 1.2 Schwerpunkt: Leerstands- und Flächenmanagement, Aufbau von Strukturen
Zur Belebung und Attraktivierung der Ortsmitte von Kuchenheim wird ein Quartiersmanagement eingerichtet, dass die Maßnahmen der öffentlichen Hand sinnvoll ergänzt. Aufbauend auf der in den ersten Jahren geleisteten Kommunikation und Motivationsarbeit geht es nach Verfestigung der Handlungsstrukturen darum, ein Immobilienmanagement aufzubauen mit den Schwerpunkten Einzelhandelsförderung, Standortimage- und markenbildung sowie Leerstandsabbau und Branchenmixsteuerung. Zudem wird eine deutliche Schwerpunktsetzung hinsichtlich Bauberatung bestehen. Leistungen: 40 Wochen mit je einem festen Tag Anwesenheit vor Ort (Quartiersbüro), zusätzlich zehn flexible Tage für Sonderveranstaltungen an Wochenenden, inkl. zusätzliche Leistungen im Büro etc.
Kosten:
Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 50 000 EUR/Jahr (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Obergrenze von 150 000 EUR.
Zeitraum:
1.1.2021-31.12.2023
Hinweis:
Die Beauftragung der Position 1.2 steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.
Pos. 1.3 Schwerpunkt: Quartiersbüro
Miete, Mietnebenkosten und Nebenkosten der Leistungen (Drucke, Plakate, Einladungen, ...) werden von Stadt übernommen.
Leistungen:
Erstausstattung
Zeitraum:
1.1.2018-31.12.202.
Hinweis: Die Beauftragung der Position 1.2 steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.
Quartiersarchitekt/in
Stadt Euskirchen; Kölner Straße 75; 53879; Euskirchen; Persönliche Präsenz im Quartierbüro in Euskirchen Kuchenheim ist Leistungsbestandteil.
Zielsetzung:
— Aufwertung des ortstypischen Gesamterscheinungsbildes
— Inszenierung der Stadtgeschichte
— Aufwertung prägender Gebäude im Sinne der Stadtgeschichte
Die Beratungsleistungen werden durch Stadt und Quartierbüro beworben. Für die Beratungsgespräche steht das Quartierbüro zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen und die Erstellung eines Gestaltungsleitfadens stehen im Rahmen der Städtebauförderung 120.000 EUR (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Das Honorar wird vertraglich auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich 2021.
Leistung:
2.1 Beratung privater Eigentümer zu Fassaden und Freiflächen (im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms)
a. Erarbeitung von grundlegenden Unterlagen für die Projektarbeit, u.a. Entwurf „Kommunaler Vergaberichtlinien“, Struktur von der Anfrage bis zur Förderung, Entwurf Musterformular.
b. Öffentlichkeitsarbeit
— Erarbeitung eines Informationsflyers für die Haus-und Grundeigentümer im Programmgebiet (grundlegende Infos zum Programm, zu Ansprechpartnern, motivierender Charakter) in enger Abstimmung mit der Stadt.
— Vorbereitung, Mitwirkung an einer öffentlichen Informationsveranstaltung, PowerPoint-Vortrages „Stadtbildpflege“ (Beratung, Haus- und Hofprogramm), Zielgruppe: Haus- und Grundbesitzer sowie Gewerbetreibende im Programmgebiet.
c. Beratungsleistungen (Gestaltungsvorschläge, Programmberatung)
— Die Erfassung von Interessenten erfolgt durch die Stadtverwaltung (Erstauswertung/Weiterleitung des Erfassungsbogens, ggf. Ergänzung Fotomaterial für Ersteinschätzung). Ausarbeitung der Vorher-/Nachhersituation pro Projekt.
— Beratungsgespräch mit Interessenten; Erläuterung des Umgestaltungsvorschlags; Klärung von Fragen zum Raumprogramm etc; Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen
— Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms.
Kosten und Zeitraum:
Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000EUR/Jahr (brutto) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Süd (01.01.2018 – 31.12.2019) und 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Nord (01.01.2020-31.12.2021) ergibt sich eine Obergrenze von 40.000 EUR/Teilbereich=80.000 EUR.
Hinweis:
Die Beauftragung der Position 2.1 / Teilbereich Kuchenheim Nord steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.
Pos. 2.2 Beratung privater Eigentümer zu Modernisierung/Instandsetzung
Leistungen:
a. Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Überprüfung der Voraussetzungen, Vorbereitung der Abstimmung mit den Eigentümern u. Nutzungsberechtigten, Vorbereitung der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Erstellung eines Zeitplanes für das Objekt. (Erfassung von Interessenten durch die Stadtverwaltung).
b. Moderation des Beratungsgespräches mit Interessenten; Ausarbeitung von Vorher-/Nachher-Darstellungen für ausgewählte Objekte; Erläuterung der Mängel bzw. Missstände, Aufzeigen der Sanierungsaspekte, Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeit u. vertraglichen Inhalte, Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen.
c. Beratungsgespräch mit den lmmobilieneigentümern.
d. Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms.
Kosten:
Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung.
Zeitraum:
01.01.2018 – 31.12.2021
Pos. 2.3 Gestaltungsleitfaden (Broschüre)
Zu bearbeiten sind u. a. folgende Themen:
— Äußere Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen (Dächer u. Dachaufbauten; Fassaden)
— Fassadengliederung; Haustüren, Fenster u. Schaufenster; Materialien
— Farbgestaltung; Fassadenbeleuchtung etc.; Werbung und Werbeanlagen (z. B. Schriftzüge, Ausleger); Sondernutzungen (Außengastronomie u. Mobiliar; Einzelhandel).
Kosten:
Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung.
Zeitraum:
2018.
Hinweis: Die Beauftragung der Position 2.1b steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/in“ und/oder „Architekt/-in“ berechtigt sind oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner und/oder Architekt/-in tätig zu werden.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, deren bevollmächtigter Vertreter nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/in“ und/oder „Architekt/-in“ berechtigt sind oder berechtigt sind, in derBundesrepublik Deutschland als Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in tätig zu werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn derbevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die nachfolgend aufgeführten Angaben / Nachweise / Erklärungen sind durch den Bewerber zu erbringen. (Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Ausführung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmer zubedienen, müssen für diese ebenfalls sämtliche Nachweise geführt werden.):
1. Allgemeine Angaben zum Bewerber: Bewerbung als Einzelbieter oder als Arbeitsgemeinschaft; Name,Vorname / Büroname (bei nat. Personen); Name und Rechtsform der Gesellschaft (bei jur. Personen); Name,Vorname, Kammermitgliedsnummer des bevollmächtigten Vertreters; Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Homepage
1.1. Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen desMitgliedsstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen; nicht älterals 6 Monate; Stichtag = Tag der Bekanntmachung)
1.2. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/in“ und/oder „Architekt/in“ durch Bescheinigung der Architektenkammer oder Befähigungsnachweis im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (Kopie ausreichend)
2. Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend): Gemeinsame Erklärung aller Mitglieder der Gemeinschaft, dass alle Mitglieder im Falle der Auftragsvergabe gesamtschuldnerisch haften und Benennung des bevollmächtigten Vertreters
3. Erklärung des Nachunternehmers (falls zutreffend), dass er im Falle der Auftragsvergabe für die von ihm zubenennenden Leistungsbilder zur Verfügung steht
4. Verbindliche unterschriebene Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §123 und §124 GWB.
5. Nachweis über das Bestehen bzw. den Abschluss und die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Auftragsfall nach §45 (1) 3. VgV; Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn seine Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist, mindestens 2 Schadensfälle je Kalenderjahr abgedeckt sind und die Deckungssummen je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 0,5 Mio. Euro für sonstige Schäden betragen. – Eigenerklärung
6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz für vergleichbare Aufgaben (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nach §45 (1) 1. VgV.
Die Mindeststandards und die Richtung der Kriterien ist den Auftragsunterlagen beigefügt.
7. Aufstellung der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten, fest angestellten Mitarbeiter. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte / Büroinhaber und Architekten / Stadtplaner (einschl. Bachelor und Master) – Eigenerklärung
8.1 Nachweis von Referenzprojekten Quartiersmanagement
8.1.1 Referenzliste zum Quartiersmanagement mit kurzen Projektbeschreibung
8.1.2 Referenzdarstellung zum Quartiersmanagement mit zwei Projektdarstellung auf max. 2 DIN A4 Seiten oder 1 DIN A3 Seite zuzügl. eine A4 Seite mit Kurzbeschreibung
8.2 Nachweis von Referenzprojekten Quartiersarchitekt/in
8.2.1 wie 8.1.1
8.2.2 wie 8.1.2
Gewertet werden Referenzen, bei denen der Zeitpunkt der Fertigstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt(Stichtag = Tag der Bekanntmachung).
Die Wichtung der Kriterien ist den Auftragsunterlagen beigefügt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in berechtigt sind oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in tätig zu werden.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, deren bevollmächtigter Vertreter nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in berechtigt ist oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in tätig zu werden.
Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ist durch eine Bescheinigung der Architektenkammer (oder vergleichbar) zu erbringen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind durch die ausgewählten Bewerber folgende weitere Erklärungenabzugeben:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen gemäß Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)
— Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß §19 TVgG-NRW
Darüberhinaus behält sich der Auftraggeber vor, Auszüge aus dem Bundeszentralregister und dem Korruptionsregister NRW einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung muss bestehen aus einem unterzeichneten Teilnahmeantrag, mit den aufgeführten Angaben / Nachweise / Erklärungen. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die geforderten Angaben / Nachweise / Erklärungen auch von diesen erbracht werden. Weitere als die geforderten Unterlagen werden nicht bewertet.
Ein Bewerbungsbogen, der als Vordruck für die geforderten Angaben und Erklärungen dient, wird unter der Adresse des Vergabemarktplatzes NRW kostenlos zum Download bereitgestellt. (Vollständiger Link siehe I.3 Kommunikation)
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes NRW (http://www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden ausschließlich über die Vergabeplattform allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber /Fragensteller bleiben dabei anonym.
Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht per Post oder per Bote bei der Submissionsstelle der Stadt Euskirchen einzureichen (Dienststelle der ZVS). Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des beigefügten Kennzettels (Anlage 6) und unter Angabe des Kennwortes „Euskirchen-Kuchenheim“ einzureichen. Digitale Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Später eingegangene, sowie per Fax oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Bestätigungen/ Unterlagen/ Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind in beglaubigter und übersetzter Form vorzulegen.
Im Falle einer Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYMSL.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, – der Antragsteller Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derAngebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Ausschreibung veröffentlicht | 22.08.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 19.12.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-275622 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 188 |
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