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  • DE-53879 Euskirchen
  • 22.09.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-275622)

Quartiersmanagement Euskirchen-Kuchenheim.


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 22.09.2017, 11:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung / allgemeine Beratungsleistungen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Kreisstadt Euskirchen, Euskirchen (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Euskirchen beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ die Leistungen für ein
    — Quartiersmanagement (Fachlos 1) und für eine/n;
    — Quartiersarchitekten/in (Fachlos 2) an externe Dienstleister
    im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV zu vergeben.
    Die Attraktivierung des Ortsteils Kuchenheim ist eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte. Hierzu ist von 2009 bis 2012 die Rahmenplanung Kuchenheim erarbeitet worden. Aufbauend auf dieser Rahmenplanung wurde ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) entwickelt. Auf der Grundlage des IHK hat sich die Stadt 2015 bei der Bezirksregierung Köln erfolgreich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben.
    Leistungsumfang
    Zielsetzung:
    — Aufwertung des ortstypischen Gesamterscheinungsbildes
    — Inszenierung der Stadtgeschichte
    — Aufwertung prägender Gebäude im Sinne der Stadtgeschichte
    Die Beratungsleistungen werden durch Stadt und Quartierbüro beworben. Für die Beratungsgespräche steht das Quartierbüro zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen und die Erstellung eines Gestaltungsleitfadens stehen im Rahmen der Städtebauförderung 120.000 EUR (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Das Honorar wird vertraglich auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich 2021.
    Leistung:
    2.1 Beratung privater Eigentümer zu Fassaden und Freiflächen (im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms)
    a. Erarbeitung von grundlegenden Unterlagen für die Projektarbeit, u.a. Entwurf „Kommunaler Vergaberichtlinien“, Struktur von der Anfrage bis zur Förderung, Entwurf Musterformular.
    b. Öffentlichkeitsarbeit
    — Erarbeitung eines Informationsflyers für die Haus-und Grundeigentümer im Programmgebiet (grundlegende Infos zum Programm, zu Ansprechpartnern, motivierender Charakter) in enger Abstimmung mit der Stadt.
    — Vorbereitung, Mitwirkung an einer öffentlichen Informationsveranstaltung, PowerPoint-Vortrages „Stadtbildpflege“ (Beratung, Haus- und Hofprogramm), Zielgruppe: Haus- und Grundbesitzer sowie Gewerbetreibende im Programmgebiet.
    c. Beratungsleistungen (Gestaltungsvorschläge, Programmberatung)
    — Die Erfassung von Interessenten erfolgt durch die Stadtverwaltung (Erstauswertung/Weiterleitung des Erfassungsbogens, ggf. Ergänzung Fotomaterial für Ersteinschätzung). Ausarbeitung der Vorher-/Nachhersituation pro Projekt.
    — Beratungsgespräch mit Interessenten; Erläuterung des Umgestaltungsvorschlags; Klärung von Fragen zum Raumprogramm etc; Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen
    — Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms.
    Kosten und Zeitraum:
    Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000EUR/Jahr (brutto) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Süd (01.01.2018 – 31.12.2019) und 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Nord (01.01.2020-31.12.2021) ergibt sich eine Obergrenze von 40.000 EUR/Teilbereich=80.000 EUR.
    Hinweis:
    Die Beauftragung der Position 2.1 / Teilbereich Kuchenheim Nord steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.
    Pos. 2.2 Beratung privater Eigentümer zu Modernisierung/Instandsetzung
    Leistungen:
    a. Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Überprüfung der Voraussetzungen, Vorbereitung der Abstimmung mit den Eigentümern u. Nutzungsberechtigten, Vorbereitung der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Erstellung eines Zeitplanes für das Objekt. (Erfassung von Interessenten durch die Stadtverwaltung).
    b. Moderation des Beratungsgespräches mit Interessenten; Ausarbeitung von Vorher-/Nachher-Darstellungen für ausgewählte Objekte; Erläuterung der Mängel bzw. Missstände, Aufzeigen der Sanierungsaspekte, Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeit u. vertraglichen Inhalte, Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen.
    c. Beratungsgespräch mit den lmmobilieneigentümern.
    d. Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms.
    Kosten:
    Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung.
    Zeitraum:
    01.01.2018 – 31.12.2021
    Pos. 2.3 Gestaltungsleitfaden (Broschüre)
    Zu bearbeiten sind u. a. folgende Themen:
    — Äußere Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen (Dächer u. Dachaufbauten; Fassaden)
    — Fassadengliederung; Haustüren, Fenster u. Schaufenster; Materialien
    — Farbgestaltung; Fassadenbeleuchtung etc.; Werbung und Werbeanlagen (z. B. Schriftzüge, Ausleger); Sondernutzungen (Außengastronomie u. Mobiliar; Einzelhandel).
    Kosten:
    Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung.
    Zeitraum:
    2018.
    Adresse des Bauherren DE-53879 Euskirchen
    TED Dokumenten-Nr. 328817-2017

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Euskirchen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2017/S 159-328817

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Euskirchen- Fachbereich 9 Stadtentwicklung und Bauordnung
      Kölner Straße 75
      Euskirchen
      53879
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      Telefon: +49 2251-14512
      E-Mail: MTN3c3A9YnJwaGZvYGViaythYg==
      Fax: +49 2251-14322
      NUTS-Code: DEA28

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.euskirchen.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXQ1YYLYMSL
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Stadt Euskirchen – Submissionsstelle – zur Ablage bei der Poststelle
      Kölner Str. 75
      Euskirchen
      53879
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      Telefon: +49 2251-14512
      E-Mail: MjIwZmJfLFFhX1dVXk9UUVoaUFE=
      NUTS-Code: DEA28

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.euskirchen.de

      Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Quartiersmanagement Euskirchen-Kuchenheim.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 09/1001/17
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die Stadt Euskirchen beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ die Leistungen für ein

      — Quartiersmanagement (Fachlos 1) und für eine/n;

      — Quartiersarchitekten/in (Fachlos 2) an externe Dienstleister

      im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV zu vergeben.

      Die Attraktivierung des Ortsteils Kuchenheim ist eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte. Hierzu ist von 2009 bis 2012 die Rahmenplanung Kuchenheim erarbeitet worden. Aufbauend auf dieser Rahmenplanung wurde ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) entwickelt. Auf der Grundlage des IHK hat sich die Stadt 2015 bei der Bezirksregierung Köln erfolgreich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 350 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
      Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Quartiersmanagement

       

      Los-Nr.: 1
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71400000
      71410000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DEA28
      Hauptort der Ausführung:

       

      Stadt Euskirchen; Kölner Straße 75; 53879; Euskirchen; Persönliche Präsenz im Quartierbüro in Euskirchen Kuchenheim ist Leistungsbestandteil.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Zielsetzung:

      — Aufwertung des Stadtteilimages;

      — Einbindung der lokalen Akteure;

      — Aufwertung prägender Gebäude im Sinne der Stadtgeschichte.

      Pos. 1.1 Schwerpunkt Kommunikation, Motivation, Vernetzung

      Ein Instrument, welches anhand professioneller Vorgehensweisen auf eine möglichst ganzheitliche und nachhaltig erfolgsorientierte Attraktivierung sowie Belebung zentraler Lagen bzw. Einkaufsbereiche abzielt und damit die Maßnahmen der öffentlichen Hand sinnvoll ergänzt, ist das Quartiersmanagement. Die praktische Durchführung erfordert in der Regel den Einsatz eines Quartiersmanagers, der sich in Vollzeit oder auch tageweise vor Ort mit den Belangen des betreffenden Standortes beschäftigt und zudem als Moderator alle wichtigen Akteursgruppen (u. a. Einzelhändler, Immobilieneigentümer, Verwaltung, Politik, Bürger, evtl. Vereine und kulturelle Initiativen) für einen gemeinsamen, aktiv gelebten Entwicklungsprozess gewinnt. Über diesen Weg werden Projekte angestoßen, welche im Rahmen der üblicherweise ehrenamtlichen Arbeit von klassischen Werbegemeinschaften im Umfeld eines zunehmenden Standortwettbewerbs kaum geleistet bzw. erwartet werden können.

      Das Spektrum des Quartiersmanagements reicht von Werbemaßnahmen bis hin zu gestalterischen Maßnahmen. Als Prozess muss die Kommunikation der Einzelhändler mit der Gemeindeverwaltung, aber auch der Einzelhändler untereinander funktionieren. Hier liegt die besondere Herausforderung für den Quartiersmanager. Typische Themenfelder, um welche sich City-/Quartiersmanagement-Initiativen kümmern, sind:

      Einzelhandelsförderung, Standortimage- und -markenbildung, Leerstandsabbau und Branchenmixsteuerung, Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen und nicht zuletzt der Anschub von Maßnahmen zur funktionalen sowie optischen Standortattraktivierung (Optimierung der Erreichbarkeit, Verbesserung der Aufenthalts- und Verweilqualität etc.).

      Bei der Kalkulation ist eine Ersteinrichtung des Quartiersbüros mit zu kalkulieren. (Siehe auch Hinweise bei 1.3).

      Leistungen:

      40 Wochen mit je einem festen Tag Anwesenheit vor Ort (Quartiersbüro), zusätzlich zehn flexible Tage für Sonderveranstaltungen an Wochenenden, inkl. zusätzliche Leistungen im Büro etc. Bei der Kalkulation ist eine Ersteinrichtung des Quartiersbüros mit zu kalkulieren (siehe auch Hinweise bei 1.3).

      Kosten:

      Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 50 000 EUR/Jahr (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Obergrenze von 150 000 EUR.

      Zeitraum: 1.1.2018-31.12.2020

      Pos. 1.2 Schwerpunkt: Leerstands- und Flächenmanagement, Aufbau von Strukturen

      Zur Belebung und Attraktivierung der Ortsmitte von Kuchenheim wird ein Quartiersmanagement eingerichtet, dass die Maßnahmen der öffentlichen Hand sinnvoll ergänzt. Aufbauend auf der in den ersten Jahren geleisteten Kommunikation und Motivationsarbeit geht es nach Verfestigung der Handlungsstrukturen darum, ein Immobilienmanagement aufzubauen mit den Schwerpunkten Einzelhandelsförderung, Standortimage- und markenbildung sowie Leerstandsabbau und Branchenmixsteuerung. Zudem wird eine deutliche Schwerpunktsetzung hinsichtlich Bauberatung bestehen. Leistungen: 40 Wochen mit je einem festen Tag Anwesenheit vor Ort (Quartiersbüro), zusätzlich zehn flexible Tage für Sonderveranstaltungen an Wochenenden, inkl. zusätzliche Leistungen im Büro etc.

      Kosten:

      Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 50 000 EUR/Jahr (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Obergrenze von 150 000 EUR.

      Zeitraum:

      1.1.2021-31.12.2023

      Hinweis:

      Die Beauftragung der Position 1.2 steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.

      Pos. 1.3 Schwerpunkt: Quartiersbüro

      Miete, Mietnebenkosten und Nebenkosten der Leistungen (Drucke, Plakate, Einladungen, ...) werden von Stadt übernommen.

      Leistungen:

      Erstausstattung

      Zeitraum:

      1.1.2018-31.12.202.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/01/2018
      Ende: 31/12/2023
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Hinweis: Die Beauftragung der Position 1.2 steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.

       

      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Quartiersarchitekt/in

       

      Los-Nr.: 2
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71210000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DEA28
      Hauptort der Ausführung:

       

      Stadt Euskirchen; Kölner Straße 75; 53879; Euskirchen; Persönliche Präsenz im Quartierbüro in Euskirchen Kuchenheim ist Leistungsbestandteil.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Zielsetzung:

      — Aufwertung des ortstypischen Gesamterscheinungsbildes

      — Inszenierung der Stadtgeschichte

      — Aufwertung prägender Gebäude im Sinne der Stadtgeschichte

      Die Beratungsleistungen werden durch Stadt und Quartierbüro beworben. Für die Beratungsgespräche steht das Quartierbüro zur Verfügung. Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen und die Erstellung eines Gestaltungsleitfadens stehen im Rahmen der Städtebauförderung 120.000 EUR (brutto inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Das Honorar wird vertraglich auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich 2021.

      Leistung:

      2.1 Beratung privater Eigentümer zu Fassaden und Freiflächen (im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms)

      a. Erarbeitung von grundlegenden Unterlagen für die Projektarbeit, u.a. Entwurf „Kommunaler Vergaberichtlinien“, Struktur von der Anfrage bis zur Förderung, Entwurf Musterformular.

      b. Öffentlichkeitsarbeit

      — Erarbeitung eines Informationsflyers für die Haus-und Grundeigentümer im Programmgebiet (grundlegende Infos zum Programm, zu Ansprechpartnern, motivierender Charakter) in enger Abstimmung mit der Stadt.

      — Vorbereitung, Mitwirkung an einer öffentlichen Informationsveranstaltung, PowerPoint-Vortrages „Stadtbildpflege“ (Beratung, Haus- und Hofprogramm), Zielgruppe: Haus- und Grundbesitzer sowie Gewerbetreibende im Programmgebiet.

      c. Beratungsleistungen (Gestaltungsvorschläge, Programmberatung)

      — Die Erfassung von Interessenten erfolgt durch die Stadtverwaltung (Erstauswertung/Weiterleitung des Erfassungsbogens, ggf. Ergänzung Fotomaterial für Ersteinschätzung). Ausarbeitung der Vorher-/Nachhersituation pro Projekt.

      — Beratungsgespräch mit Interessenten; Erläuterung des Umgestaltungsvorschlags; Klärung von Fragen zum Raumprogramm etc; Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen

      — Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms.

      Kosten und Zeitraum:

      Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000EUR/Jahr (brutto) zur Verfügung. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Süd (01.01.2018 – 31.12.2019) und 2 Jahren für den Bereich Kuchenheim Nord (01.01.2020-31.12.2021) ergibt sich eine Obergrenze von 40.000 EUR/Teilbereich=80.000 EUR.

      Hinweis:

      Die Beauftragung der Position 2.1 / Teilbereich Kuchenheim Nord steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.

      Pos. 2.2 Beratung privater Eigentümer zu Modernisierung/Instandsetzung

      Leistungen:

      a. Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Überprüfung der Voraussetzungen, Vorbereitung der Abstimmung mit den Eigentümern u. Nutzungsberechtigten, Vorbereitung der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Erstellung eines Zeitplanes für das Objekt. (Erfassung von Interessenten durch die Stadtverwaltung).

      b. Moderation des Beratungsgespräches mit Interessenten; Ausarbeitung von Vorher-/Nachher-Darstellungen für ausgewählte Objekte; Erläuterung der Mängel bzw. Missstände, Aufzeigen der Sanierungsaspekte, Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeit u. vertraglichen Inhalte, Durchführung in Blöcken von mind. zwei Gesprächen.

      c. Beratungsgespräch mit den lmmobilieneigentümern.

      d. Begleitende Beratung der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Abwicklung des Programms.

      Kosten:

      Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung.

      Zeitraum:

      01.01.2018 – 31.12.2021

      Pos. 2.3 Gestaltungsleitfaden (Broschüre)

      Zu bearbeiten sind u. a. folgende Themen:

      — Äußere Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen (Dächer u. Dachaufbauten; Fassaden)

      — Fassadengliederung; Haustüren, Fenster u. Schaufenster; Materialien

      — Farbgestaltung; Fassadenbeleuchtung etc.; Werbung und Werbeanlagen (z. B. Schriftzüge, Ausleger); Sondernutzungen (Außengastronomie u. Mobiliar; Einzelhandel).

      Kosten:

      Für die ausgeschriebenen Beratungsleistungen stehen im Rahmen der Städtebauförderung 20.000 EUR (brutto) zur Verfügung.

      Zeitraum:

      2018.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 100 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/01/2018
      Ende: 31/12/2021
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Hinweis: Die Beauftragung der Position 2.1b steht unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Fördermittelgeber.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/in“ und/oder „Architekt/-in“ berechtigt sind oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner und/oder Architekt/-in tätig zu werden.

      Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, deren bevollmächtigter Vertreter nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/in“ und/oder „Architekt/-in“ berechtigt sind oder berechtigt sind, in derBundesrepublik Deutschland als Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in tätig zu werden.

      Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn derbevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

      Die nachfolgend aufgeführten Angaben / Nachweise / Erklärungen sind durch den Bewerber zu erbringen. (Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Ausführung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmer zubedienen, müssen für diese ebenfalls sämtliche Nachweise geführt werden.):

      1. Allgemeine Angaben zum Bewerber: Bewerbung als Einzelbieter oder als Arbeitsgemeinschaft; Name,Vorname / Büroname (bei nat. Personen); Name und Rechtsform der Gesellschaft (bei jur. Personen); Name,Vorname, Kammermitgliedsnummer des bevollmächtigten Vertreters; Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Homepage

      1.1. Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen desMitgliedsstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen; nicht älterals 6 Monate; Stichtag = Tag der Bekanntmachung)

      1.2. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/in“ und/oder „Architekt/in“ durch Bescheinigung der Architektenkammer oder Befähigungsnachweis im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (Kopie ausreichend)

      2. Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend): Gemeinsame Erklärung aller Mitglieder der Gemeinschaft, dass alle Mitglieder im Falle der Auftragsvergabe gesamtschuldnerisch haften und Benennung des bevollmächtigten Vertreters

      3. Erklärung des Nachunternehmers (falls zutreffend), dass er im Falle der Auftragsvergabe für die von ihm zubenennenden Leistungsbilder zur Verfügung steht

      4. Verbindliche unterschriebene Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §123 und §124 GWB.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      5. Nachweis über das Bestehen bzw. den Abschluss und die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Auftragsfall nach §45 (1) 3. VgV; Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn seine Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist, mindestens 2 Schadensfälle je Kalenderjahr abgedeckt sind und die Deckungssummen je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 0,5 Mio. Euro für sonstige Schäden betragen. – Eigenerklärung

      6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz für vergleichbare Aufgaben (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nach §45 (1) 1. VgV.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Die Mindeststandards und die Richtung der Kriterien ist den Auftragsunterlagen beigefügt.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      7. Aufstellung der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten, fest angestellten Mitarbeiter. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte / Büroinhaber und Architekten / Stadtplaner (einschl. Bachelor und Master) – Eigenerklärung

      8.1 Nachweis von Referenzprojekten Quartiersmanagement

      8.1.1 Referenzliste zum Quartiersmanagement mit kurzen Projektbeschreibung

      8.1.2 Referenzdarstellung zum Quartiersmanagement mit zwei Projektdarstellung auf max. 2 DIN A4 Seiten oder 1 DIN A3 Seite zuzügl. eine A4 Seite mit Kurzbeschreibung

      8.2 Nachweis von Referenzprojekten Quartiersarchitekt/in

      8.2.1 wie 8.1.1

      8.2.2 wie 8.1.2

      Gewertet werden Referenzen, bei denen der Zeitpunkt der Fertigstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt(Stichtag = Tag der Bekanntmachung).

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Die Wichtung der Kriterien ist den Auftragsunterlagen beigefügt.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in berechtigt sind oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in tätig zu werden.

      Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, deren bevollmächtigter Vertreter nach Architektengesetzen der Länder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in berechtigt ist oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner/in und/oder Architekt/-in tätig zu werden.

      Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ist durch eine Bescheinigung der Architektenkammer (oder vergleichbar) zu erbringen.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      Im Rahmen der Angebotsabgabe sind durch die ausgewählten Bewerber folgende weitere Erklärungenabzugeben:

      — Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen gemäß Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)

      — Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß §19 TVgG-NRW

      Darüberhinaus behält sich der Auftraggeber vor, Auszüge aus dem Bundeszentralregister und dem Korruptionsregister NRW einzuholen.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 22/09/2017
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 09/10/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Die Bewerbung muss bestehen aus einem unterzeichneten Teilnahmeantrag, mit den aufgeführten Angaben / Nachweise / Erklärungen. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die geforderten Angaben / Nachweise / Erklärungen auch von diesen erbracht werden. Weitere als die geforderten Unterlagen werden nicht bewertet.

      Ein Bewerbungsbogen, der als Vordruck für die geforderten Angaben und Erklärungen dient, wird unter der Adresse des Vergabemarktplatzes NRW kostenlos zum Download bereitgestellt. (Vollständiger Link siehe I.3 Kommunikation)

      Rückfragen zum Bewerbungsverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes NRW (http://www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden ausschließlich über die Vergabeplattform allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber /Fragensteller bleiben dabei anonym.

      Alle Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht per Post oder per Bote bei der Submissionsstelle der Stadt Euskirchen einzureichen (Dienststelle der ZVS). Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des beigefügten Kennzettels (Anlage 6) und unter Angabe des Kennwortes „Euskirchen-Kuchenheim“ einzureichen. Digitale Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.

      Später eingegangene, sowie per Fax oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Bestätigungen/ Unterlagen/ Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind in beglaubigter und übersetzter Form vorzulegen.

      Im Falle einer Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch.

      Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYMSL.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
      Zeughausstraße 2-10
      Köln
      50606
      Deutschland
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn

      — der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,

      — der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, – der Antragsteller Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derAngebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,

      — nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17/08/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.08.2017
Zuletzt aktualisiert 19.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-275622 Status Kostenpflichtig
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