— Bewerber müssen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Teilnahmeanträge und Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke können, etwa für Referenzen, mehrfach verwendet werden. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Wird die bei den Referenzen vorgegebene Seitenzahl überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt,
— Das Anschreiben „Teilnahmeantrag“ ist an der dafür gekennzeichneten Stelle im Original zu unterzeichnen. Teilnahmeanträge, die nicht im Original unterzeichnet sind, werden nicht weiter berücksichtigt. Auch Angebote, die nicht unter Verwendung des bereitgestellten Angebotsschreibens erstellt wurden, werden gleichfalls nicht weiter berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen führen in der Regel zum Ausschluss,
— Die Teilnahmeanträge müssen spätestens zu dem unter IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Teilnahmeantrag bei der unter I.1.genannten Kontaktadresse vorliegen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt,
— Die Teilnahmeanträge sind wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen: „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zur Vergabe von Planungsleistungen für das BV ‚Wohnungsneubau Quartier Albert-Schweitzer-Straße‘ – Nicht öffnen“. Es muss deutlich sein, auf welches Los oder welche Lose sich der Teilnahmeantrag bezieht,
— Eine Einreichung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Angebotsunterlagen werden nicht zurückgeschickt,
— Ein Bieter darf in der zweiten Stufe jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter / Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren,
— Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der Auftraggeber den Bieter auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen. Eine Korrektur fehlerhafter unternehmensbezogener oder leistungsbezogener Nachweise ist nicht zulässig. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Preisangaben.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKQYVPH.