Bewerbungsschluss |
19.09.2017, 11:00
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Staatliche und kommunale Bauten |
Art der Leistung | Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 3.800.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Berlin (DE), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Berlin (DE), Bonn (DE) |
Aufgabe |
Siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung.
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Leistungsumfang | 1.Angaben zur Baumaßnahme — Allgemeine Beschreibung: Der Berliner Dienstsitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der Fasanenstraße 87 in Berlin-Charlottenburg soll in den kommenden Jahren im Rahmen des Bauunterhalts instandgesetzt werden. In diesem Zuge sollen die Elektroanlagen und Nachrichtentechnischen Anlagen der Liegenschaft umfassend modernisiert werden. Die Liegenschaft befindet sich in weiten Teilen in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Gebäude wurden Anfang des 20. Jahrhunderts, bzw. in den 20er und 50er Jahren errichtet und stehen denkmalrechtlich unter Ensembleschutz. Die Gebäude sind überwiegend 6- bis 7-geschossig, abgesehen vom „Cranzbau“ mit 2 bzw. 3 Stockwerken. Um der Nutzung als moderner Verwaltungs- und Bürostandort für ca. 600 Mitarbeiter/innen weiterhin gerecht zu werden, und um den Zustand sowie die Funktionalität der Liegenschaft zu verbessern, sollen bauliche und technische Sanierungsmaßnahmen geplant und abschnittsweise durchgeführt werden. Zurzeit wird ein planerisches Gesamtkonzept für die Liegenschaft erstellt. Es liegen Machbarkeitsstudien und Gutachten zur Bewertung der Liegenschaft vor, auf deren Grundlage ein architektonisches und planerisches Gesamtkonzept erstellt und sukzessive – über mehrere Jahre verteilt – umgesetzt werden soll. Die elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen befinden sich in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand. Sie sind funktionsfähig und nicht akut abgängig. In einzelnen Bauteilen wurden die elektronischen Anlagen bereits erneuert (z. B. Erneuerung Elektro-Hauptverteilung). Im Hinblick auf eine langfristige und nachhaltige Modernisierung der Liegenschaft soll die TGA im Rahmen der Planung überprüft werden und etwaiger Erneuerungsbedarf festgestellt werden. Jede Erneuerung von TGA soll „mit Augenmaß“ erfolgen, so dass die historischen Bestandsgebäude nicht mehr als nötig strapaziert werden und der Betrieb in der Liegenschaft während der Maßnahmen aufrechterhalten werden kann. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen in 5 Bauabschnitten vorgesehen. Der zu bearbeitende Bauabschnitt wird dazu jeweils freigezogen. Zunächst ist die Beauftragung bis einschließlich Lph 4 für die gesamte Liegenschaft vorgesehen. Für die weiteren Leistungsphasen ist ein Leistungsabruf in Abhängigkeit der von der BImA bereitgestellten Haushaltsmittel, den zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen und des Baufortschritts beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. — Gebäudenutzung: Bürogebäude, Verwaltung — Art der Baumaßnahme: Sanierung — BGF: ca. 46 000 m2 — Leistungsbereich: TA der Anlagengruppen 4 + 5 — Leistungsbild: Leistungsphasen 2 bis 9, mehrere Objekte, Honorarzone II — Projektkosten (netto): für KG 440 und 450 gem. DIN 276 ca. 3 800 000 EUR netto — Projektdauer: ab Auftragserteilung (ab ca. 4. Quartal 2017), Dauer ca. 6 Jahre — Auftraggeber/Nutzer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Bundesamt für Bauordnung und Raumwesen — Gebäudenutzung: Bürogebäude, Verwaltung — Art der Baumaßnahme: Sanierung — BGF: 46 000 m² — Projektkosten (netto) für KG 440+450 gem. DIN 276: 4 500 000 — Projektdauer: 6 Jahre 2. Gegenstand des Auftrages — Leistungsbereich: Technische Ausrüstung § 53 HOAI, Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) + 5 (Fernmelde und Informationstechnische Anlagen), KG 440+450 — Leistungsbild: LPH 2-9, Ausführung in 5 Bauabschnitten — Beginn/Ende der Leistungserbringung: Ca. IV Quartal 2017 – IV. Quartal 2022 72 Monate (ab Beauftragung) + LPH 9, Gesamt: 120 Monate Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. |
Adresse des Bauherren | DE-10623 Berlin |
TED Dokumenten-Nr. | 328821-2017 |
Deutschland-Berlin: Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
2017/S 159-328821
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung/Modernisierung der technischen Ausstattung des Berliner Dienstsitzes der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI, Anlagengruppe 4 und 5, LPH 2-9.
Siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung.
Fasanenstraße 87, 10623 Berlin.
1.Angaben zur Baumaßnahme
— Allgemeine Beschreibung:
Der Berliner Dienstsitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der Fasanenstraße 87 in Berlin-Charlottenburg soll in den kommenden Jahren im Rahmen des Bauunterhalts instandgesetzt werden. In diesem Zuge sollen die Elektroanlagen und Nachrichtentechnischen Anlagen der Liegenschaft umfassend modernisiert werden.
Die Liegenschaft befindet sich in weiten Teilen in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Gebäude wurden Anfang des 20. Jahrhunderts, bzw. in den 20er und 50er Jahren errichtet und stehen denkmalrechtlich unter Ensembleschutz. Die Gebäude sind überwiegend 6- bis 7-geschossig, abgesehen vom „Cranzbau“ mit 2 bzw. 3 Stockwerken. Um der Nutzung als moderner Verwaltungs- und Bürostandort für ca. 600 Mitarbeiter/innen weiterhin gerecht zu werden, und um den Zustand sowie die Funktionalität der Liegenschaft zu verbessern, sollen bauliche und technische Sanierungsmaßnahmen geplant und abschnittsweise durchgeführt werden. Zurzeit wird ein planerisches Gesamtkonzept für die Liegenschaft erstellt. Es liegen Machbarkeitsstudien und Gutachten zur Bewertung der Liegenschaft vor, auf deren Grundlage ein architektonisches und planerisches Gesamtkonzept erstellt und sukzessive – über mehrere Jahre verteilt – umgesetzt werden soll.
Die elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen befinden sich in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand. Sie sind funktionsfähig und nicht akut abgängig. In einzelnen Bauteilen wurden die elektronischen Anlagen bereits erneuert (z. B. Erneuerung Elektro-Hauptverteilung).
Im Hinblick auf eine langfristige und nachhaltige Modernisierung der Liegenschaft soll die TGA im Rahmen der Planung überprüft werden und etwaiger Erneuerungsbedarf festgestellt werden. Jede Erneuerung von TGA soll „mit Augenmaß“ erfolgen, so dass die historischen Bestandsgebäude nicht mehr als nötig strapaziert werden und der Betrieb in der Liegenschaft während der Maßnahmen aufrechterhalten werden kann.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen in 5 Bauabschnitten vorgesehen. Der zu bearbeitende Bauabschnitt wird dazu jeweils freigezogen. Zunächst ist die Beauftragung bis einschließlich Lph 4 für die gesamte Liegenschaft vorgesehen. Für die weiteren Leistungsphasen ist ein Leistungsabruf in Abhängigkeit der von der BImA bereitgestellten Haushaltsmittel, den zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen und des Baufortschritts beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
— Gebäudenutzung: Bürogebäude, Verwaltung
— Art der Baumaßnahme: Sanierung
— BGF: ca. 46 000 m2
— Leistungsbereich: TA der Anlagengruppen 4 + 5
— Leistungsbild: Leistungsphasen 2 bis 9, mehrere Objekte, Honorarzone II
— Projektkosten (netto): für KG 440 und 450 gem. DIN 276 ca. 3 800 000 EUR netto
— Projektdauer: ab Auftragserteilung (ab ca. 4. Quartal 2017), Dauer ca. 6 Jahre
— Auftraggeber/Nutzer: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch das Bundesamt für Bauordnung und Raumwesen
— Gebäudenutzung: Bürogebäude, Verwaltung
— Art der Baumaßnahme: Sanierung
— BGF: 46 000 m²
— Projektkosten (netto) für KG 440+450 gem. DIN 276: 4 500 000
— Projektdauer:
6 Jahre
2. Gegenstand des Auftrages
— Leistungsbereich:
Technische Ausrüstung § 53 HOAI, Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) + 5 (Fernmelde und Informationstechnische Anlagen), KG 440+450
— Leistungsbild:
LPH 2-9, Ausführung in 5 Bauabschnitten
— Beginn/Ende der Leistungserbringung:
Ca. IV Quartal 2017 – IV. Quartal 2022
72 Monate (ab Beauftragung) + LPH 9, Gesamt: 120 Monate
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a). Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. – siehe III.1.1) Punkt 6 -.
Der Jahreshonorarumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich TA Elektrotechnik und Nachrichtentechnik
mindestens >= 100 000 EUR netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
— siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01/2007 (Planungsbeginn) realisiert worden sein und die Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI muss spätestens mit dem Tag der Veröffentlichung abgeschlossen sein. Es müssen jeweils mindestens die Leistungsphasen 3 und 5 – 8 erbracht worden sein.
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Auftraggeber, Entwurfsverfasser/Architekt, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, BGF, Projektkosten, Leistungsphasen und Anlagengruppen, Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der Projektabwicklung (projektbezogene Aussagen zu Kosten-, Termin- und Qualitätssicherung)
Hinweis: Berufung auf Zertifizierung nach EN DIN ISO 9001 oder gleichgestellte Verfahren genügt nicht, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 einseitig bedruckte DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in Papierform einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams – Projektleiter, Projektmitarbeiter,
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter, einschließlich des Büroinhabers, sind in Kopie vorzulegen
4. Mit der Unterschrift unter diesen Bewerbungsbogen erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1.
Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 4
Davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (Dipl.-Ing. TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Anlagegruppen 4 und 5 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 3.
Zu 2.
Es sind zwei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01/2007 (Planungsbeginn) realisiert worden sein und die Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI muss spätestens mit dem Tag der Veröffentlichung abgeschlossen sein. Es müssen jeweils mindestens die Leistungsphasen 3 und 5 – 8 erbracht worden sein.
Davon:
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich Verwaltung bzw. Büronutzung.
Mindestens ein Projekt aus dem Bereich Sanierung oder Umbau des vorhandenen Bestandes.
Mindestens jeweils ein Projekt bei dem die Leistungen der Anlagengruppen 4 und 5 bearbeitet wurden.
Mindestens ein Projekt mit Projektkosten mit mindestens 2 Mio. EUR netto der KGR 440 + 450 nach DIN 276.
Zu 3.
Projektleiter (PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (Dipl.-Ing. TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Anlagegruppen 4 + 5.
Projektmitarbeiter (stellv. PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (Dipl.-Ing. TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Anlagegruppen 4 + 5.
Projektmitarbeiter (PM) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (Dipl.-Ing. TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Das Projektteam muss sich aus mindestens 3 Personen zusammensetzen.
Dabei muss mind. 1 Mitarbeiter über einen Abschluss im Bereich Elektrotechnik (Anlagegruppe 4) (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) und mind. 1 Mitarbeiter über einen Abschluss im Bereich Nachrichtentechnik (Anlagegruppe 5) (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) verfügen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter sind nicht möglich.
(siehe Hinweise III.1.1).
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de erhältlich.
Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. Der unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen in einem verschlossenen Umschlag an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; Vergabereferat A 4.1; Straße des 17. Juni 112; 10623 Berlin.
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist im Raum W.001 erfolgen.
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem beigefügten „Aufkleber“
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über MjEwbFtoXVdYWyRYW2hiX2Q2WFhoJFhrZFokWls= erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind, laufend unter www.evergabe-online.de veröffentlicht.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Internet-Adresse:http://bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes; Villemombler Str. 76; 53123 Bonn; Tel.: +49 228/9499-0; Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Internet-Adresse:http://www.bbr.bund.de
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Ausschreibung veröffentlicht | 22.08.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 18.08.2021 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-275665 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 67 |
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