Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die in der Bekanntmachung angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers bzw. Generalunternehmers für selbst erbrachte Leistungen gewertet:
Für den Bewerber bzw. Generalunternehmer. Je Kriterium I, II, III werden maximal 3 Referenzen gewertet. Alle Referenzen sollten im Zeitraum 1.8.2010 bis 1.8.2017 fertiggestellt und abgenommen worden sein.
I. Schlüsselfertige Planung und Ausführung eines vergleichbaren Gebäudes als Generalunternehmer mit Leistungen analog den Leistungsbildern:
— Objektplanung (§ 34 HOAI),
— Tragwerksplanung (§ 51 HOAI),
3 / 7
— Technische Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI).
1. Planung auf Basis FLB ab* LP 5 HOAI 5 Punkte oder
Planung auf Basis FLB ab* LP 2 und/oder 3 HOAI
und höher (also mindestens LP 3+4+5 HOAI) 15 Punkte.
2. Baukosten 0 bis 10 000 000 EUR brutto (KGR 200-500) 0 Punkte oder
über 10 bis 15 000 000 EUR brutto (KGR 200-500) 10 Punkte oder
über 15 bis 20 000 000 EUR brutto (KGR 200-500) 15 Punkte oder
über 20 000 000 EUR brutto (KGR 200-500) 20 Punkte.
*: „ab“ LP bedeutet immer „inkl.“ der genannten Leistungsphase.
Die Punkte 1. – 2. werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 35 Punkte, für 3 Referenzen 105 Punkte. Referenzen ohne Planungsanteil ab LP5 analog HOAI werden nicht gewertet.
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung. Je Kriterium und Leistungsbild werden maximal 3 Referenzen gewertet. Die Punkte werden je Leistungsbild und Referenz vergeben. Die Planung in der Referenz sollte in den Leistungsphasen 3, 4 und 5 erfolgt sein.
II. Planung und Objektüberwachung eines vergleichbaren Gebäudes:
1. Vergleichbarkeit der Referenz hinsichtlich der Größe der Nutzfläche des ausgeschriebenen Projektes
mit NUF mehr als 1 000 m² – 2 000 m² 1 Punkt oder
mit NUF mehr als 2 000 m² – 3 000 m² 2 Punkte oder
mit NUF mehr als 3 000 m² – bis 4 000 m² 3 Punkte oder
mit NUF mehr als 4 000 m² 5 Punkte.
2. wenn die Referenz die Planung von 2 Bauabschnitten beinhaltet 3 Punkte:
Die Punkte 1.-2. werden pro Referenz vergeben u. addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 8 Pkt.
Für alle Fachplaner (2 Disziplinen) insgesamt 48 Pkt. (8x3x2=48).
Der Bewerber hat für sich und jeden Fachplaner jeweils die 3 zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage ggü. der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, werden die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festgelegt.