Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 31.08.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von Projektmanagement Mitte, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MjIwZltSVVpTUVosTV9gXk0aTVBZVVoaT1Q=, URL www.astra.admin.ch
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, zu Hdn. von N02, 100028, SENTI LÄRM / Projektverfasser Phasen DP, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, Schweiz, Telefon: +41 58 482 75 11, Fax: +41 58 482 75 90, E-Mail: MTFhZHJiZ2BlZXRtZi15bmVobWZkbT9gcnNxYC1gY2xobS1iZw==
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 15.09.2017
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 22.09.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.09.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 20.10.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 27.10.2017, Ort: Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- N02, 100028, SENTI LÄRM, Sentibrücken Erweiterung Lärmschutz / Projektverfasser Phasen DP, Ausschreibung und Realisierung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- 100028
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- Das Teilstück der Nationalstrasse A2 Reussegg - Grosshof wurde 1974 eröffnet. Zwischen den beiden Tunneln Reusshof und Sonnenberg überquert die Nationalstrasse die Reuss über die Sentibrücken und ist hier offen geführt. Die Quartiere Sentimatt und Luegisland sind von den Lärmemissionen dieses offenen Abschnitts besonders betroffen. Im Ausführungsprojekt „Senti Lärm“ wurden deshalb Massnahmen zur Lärmreduktion (Ersatz der bestehenden Lärmschutzwände und dem Schliessen von Öffnungen) definiert, welche auch den gestalterischen Ansprüchen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Vogelwarte Sempach entsprechen. Es ist mit Realisierungskosten von ca. 11 Mio. CHF zu rechnen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden die Projektverfasser- und Bauleiterleistungen für die Phasen Detailprojekt, Ausschreibung, Realisierung und Abschluss beschafft. Zudem sind auch Bauherrenunterstützungsaufgaben enthalten.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Die Erbringung von objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, ÖV-Anbietern, etc.) sowie die Bauleitung erfolgt jeweils vor Ort in der Region Luzern; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Zofingen, in der ASTRA-Zentrale Ittigen oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Leistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
- Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen
- Nein
-
2.10 Zuschlagskriterien
- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN; Gewichtung 35 %
Qualifikation bezüglich der Anforderungen im Projekt/in den Projekten.
unterteilt in:
- ZK1.1: Qualifikation des Projektleiters; Gewichtung 15 %
- ZK1.2: Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters; Gewichtung 10 %
- ZK1.3: Qualifikation des Bauleiters; Gewichtung 10 %
Die Schlüsselperson Bauleiter kann zugleich die Funktion des Projektleiters oder des stellvertretenden Projektleiters innehaben, oder eine dritte Person sein.
Der Projektleiter und stellvertretende Projektleiter erbringen den Nachweis mit 1 bis max. 2 Referenzen, welche die Planungsphase MP/DP, die Phase Ausschreibung und die Phase Realisierung abdecken. Der Bauleiter erbringt den Nachweis mit einem Referenzprojekt, welches die Phasen Ausschreibung und Realisierung abdeckt.
Bewertet werden Erfahrung der Schlüsselpersonen, Komplexität, Vergleichbarkeit und Kontext der Referenzprojekte, Vergleichbarkeit der Funktion im Projekt, abgedeckte abgeschlossene Phasen.
ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT UND RISIKOANALYSE; Gewichtung 25 %
unterteilt in:
- ZK2.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag; Gewichtung 15 %
Bewertet werden Beschreibung des Projektverständnisses, Erläuterung wichtiger Aufgaben im Projekt, Aufzeigen der Abwicklung des Projektes, Darstellung und Erläuterung wichtiger Prozesse und Abläufe u.a. unter Einbezug der Projektorganisation, Aufzeigen der Einflüsse auf Umweltthemen und deren Umsetzung, Erläuterung der Schnittstellen und Koordinationsaufgaben.
- ZK2.2: QM-Konzept und Risikoanalyse; Gewichtung 10 %
Bewertet werden Qualitätssicherung im Projekt, Stellungnahme zum Projekt bezüglich Herausforderungen / Risiken und Chancen, Anbringen von Lösungsvorschlägen.
ZK3: PREIS; Gewichtung 40 %
Bereinigte Angebotssumme
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin
- Beginn 22.01.2018 und Ende 31.12.2020
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN
Publikation 31.08.2017
Bezug der Angebotsunterlagen ab 31.08.2017 bis 20.10.2017
Begehung keine
Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 15.09.2017
Beantwortung der Fragen 22.09.2017
Eingabe des Angebotes 20.10.2017
Eingabe des Angebotes vorbefasster Firmen 10.10.2017
Allfällige Verhandlungen: keine vorgesehen
Voraussichtlicher Vergabetermin 01.12.2017
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 22.01.2018
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen
- CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten
- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft
- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer
- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN
Die Unternehmung kann sich Teile der Planung oder der Bauleitungsaufgaben bei Subunternehmern beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument „1 Angebotsunterlagen für Planerleistungen“.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Referenz der Unternehmung
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualitätssicherung
EK4: Referenzen der Schlüsselpersonen
EK5: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK6: Nachweis bezüglich Subunternehmer
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK1: Referenz der Unternehmung
Ein bis maximal zwei Referenzprojekt(e) über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität aus dem Fachbereich K. Alle Phasen (DP/MP, Ausschreibung und Realisierung) müssen dabei abgedeckt werden.
Als vergleichbar gilt: Phasen MP/DP, Ausschreibung, Realisierung abgeschlossen; Kontext NS / kantonale HLS; Realisierungskosten mind. 3 Mio. CHF (exkl. MWST); Referenzprojekt beinhaltet mindestens den Fachbereich K mit Anpassungen an Befestigungssystemen wie Fahrzeugrückhaltesysteme, Signalbrücken, Lärmschutzwänden; Bauen unter Verkehr.
Kann der Nachweis über die abgeschlossenen Arbeiten, die Komplexität und/oder die Tätigkeit im Fachbereich K nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann das zweite Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise (mit der Einreichung des Angebotes bestätigt der Anbieter, dass die zugehörenden Verpflichtungen eingehalten sind):
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
2. Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
3. Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
4. Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
5. Nachweis des Jahresumsatzes: Nachweis durch Angabe der Umsatzzahlen für die Jahre 2015 und 2016.
6. Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise (allesamt nicht älter als 3 Monate) gemäss Anhang 3 VöB einzuverlangen.
EK3: Qualitätssicherung
Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertigem Managementsystem beilegen.
EK4: Referenzen der Schlüsselpersonen
Ein bis maximal zwei Referenzprojekt(e) pro Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleicher oder stellvertretender Funktion mit vergleichbarer Komplexität aus dem Fachbereich K. Alle Phasen (DP/MP, Ausschreibung und Realisierung) müssen dabei abgedeckt werden. Die Referenzen sind separat zu erbringen für:
EK4.1: Projektleiter
EK4.2: Stellvertretender Projektleiter
Als vergleichbar gilt: Phasen MP/DP, Ausschreibung, Realisierung abgeschlossen; Kontext NS / kantonale HLS; Realisierungskosten mind. 3 Mio. CHF (exkl. MWST); Referenzprojekt beinhaltet mindestens den Fachbereich K mit Anpassungen an Befestigungssystemen wie Fahrzeugrückhaltesysteme, Signalbrücken, Lärmschutzwänden; Bauen unter Verkehr.
Kann der Nachweis über die abgeschlossenen Arbeiten, die Komplexität und die Tätigkeit im gleichen Fachbereich nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann das zweite Referenzprojekt pro Schlüsselperson ergänzend beigebracht werden.
EK5: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während zweier Jahre ab geplantem Beginn der Arbeiten gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung unter Berücksichtigung der übrigen Projekte und Erläuterung zur Organisation der Einsatzplanung.
EK6: Nachweis bezüglich Subunternehmer
Nachweis, dass maximal 50 % der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (detaillierte Auflistung der allfällig vorgesehenen Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteile).
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 31.08.2017 bis 20.10.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen
- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Verhandlungen
- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- 1. Es findet keine Begehung statt.
2. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Die R+R Burger und Partner AG (5401 Baden) sowie mit dieser juristisch und/oder persönlich eng verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die folgenden Firmen, waren mit der Ausarbeitung des Ausführungsprojekts beauftragt:
dsp Ingenieure & Planer AG (8606 Greifensee); Planteam GHS AG (6203 Sempach-Station); Emch+Berger WSB AG (6020 Emmenbrücke); Ernst Basler und Partner AG (8702 Zollikon).
Sie gelten daher als vorbefasst. Die Frist zur Einreichung einer Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 10.10.2017. Für alle anderen Anbieter endet die Frist zur Einreichung einer Offerte am 20.10.2017 (vgl. Ziff. 1.4). Gestützt auf diese Massnahmen werden die obengenannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
Die durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt.
Akteneinsicht:
Die Plangenehmigung liegt vor. Sie enthält keine projektrelevanten Auflagen. Die PGV kann bis zum Termin Fragebeantwortung an den Werktagen zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr in der ASTRA-Filiale Zofingen eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung unter +41 58 482 75 11 mindestens drei Arbeitstage im Voraus ist Bedingung dafür.
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
4.6 Offizielles Publikationsorgan
- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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