Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
Arbeitspaket 1: Darstellung der notwendigen Kenntnisse für erfolgreiche Energieberatungen
Eine bestandene Qualifikationsprüfung soll den bisherigen Weg der Zulassung von Energieberatern in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi (über einen Berufsabschluss bzw. Studiengang und anschließender Weiterbildung) erweitern.
Daher soll der Auftragnehmer
Erstens für die Durchführung von Energieberatungen in den entsprechenden Förderprogrammen des BMWi alle erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten an Hand von Erfahrungen des Auftragnehmers und von Stakeholdern ermitteln
Zweitens ausgehend von den Anforderungen der Beratungskunden an die unterschiedlichen Energieberatungsprodukte Fähigkeiten und Fachkenntnisse bestimmen, über die Berater jeweils verfügen müssen. Weiterhin ist der Beratungsumfang (fachlich und zeitlich) zu beschreiben, den Beratungskunden als geboten erachten, um die Beratung als hochwertig und zielführend zu empfinden.
Arbeitspaket 2: Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Förderprogrammen tätig werden können
Ziel ist es, eine Auflistung der Angebote zu erhalten, mit denen sich Experten bisher qualifizieren, d.h. hier sollen bereits bestehende und erprobte Prüfsysteme betrachtet werden.
Der Auftragnehmer soll hierfür eine Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, vornehmen. Die Aufstellung muss u.a. vermittelten Ausbildungsinhalte, die darauf entfallenden Weiterbildungszeiten und ggf. vorhandene Zulassungshürden enthalten.
Es soll überprüft werden, inwiefern der erfolgreiche Abschluss der ermittelten Ausbildungen, Studiengänge, Lehrgänge und verliehenen Fachtitel die in AP1 identifizierten Fachkenntnisse jeweils belegt.
Arbeitspaket 3: Entwicklung einer Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“
Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1 und AP 2 ist ein geeignetes Modell für ein Prüfungssystem für den Wohngebäudebereich zu erarbeiten, d. h. es ist eine Qualifikationsprüfung für das Programm „Energieberatung in Wohngebäuden“ im Detail zu erarbeiten und praxistauglich auszugestalten
Hierfür sind sowohl diverse inhaltliche Aspekte als auch die Rahmenbedingungen der Qualifikationsprüfung zu klären.
Arbeitspaket 4: Projekt zur Demonstration der Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“
Das Prüfkonzept soll in einem Demonstrationsprojekt erprobt und daraufhin optimiert werden. Es soll eine Strategie zur Übertragung der Prüfung auf ganz Deutschland entwickelt werden. Ergebnis des Arbeitspakets ist also eine praktikable, zielführende und belastbare Prüfung zur Zulassung als Berater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“.