loading
  • DE-65760 Eschborn
  • 11/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-276921)

Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 27.11.2017 Entscheidung
    Verfahren Offenes Verfahren
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Energieplanung/ -beratung / Studien, Gutachten / Forschung, Entwicklung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn (DE)
    Aufgabe
    Das BfEE-Projekt 12/2017 „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ soll eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater entwickeln, die die bisherigen Zulassungsanforderungen in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw. Studienganges und anschließender Weiterbildung verzichtet.
    Gegenstand des Projekts soll sein:
    — die Analyse und Zusammenstellung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die für die einzelnen Energieberatungsprodukte in den Bundesförderprogrammen notwendig sind;
    — der Abgleich der Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Weiterbildungen und Studienfächer mit den ermittelten Fachkenntnissen und Fähigkeiten;
    — die Konzeption einer Qualifikationsprüfung für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ und
    — die anschließende Erprobung der Prüfung in einem Demonstrationsprojekt.
    Leistungsumfang
    Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
    Arbeitspaket 1: Darstellung der notwendigen Kenntnisse für erfolgreiche Energieberatungen
    Eine bestandene Qualifikationsprüfung soll den bisherigen Weg der Zulassung von Energieberatern in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi (über einen Berufsabschluss bzw. Studiengang und anschließender Weiterbildung) erweitern.
    Daher soll der Auftragnehmer
    Erstens für die Durchführung von Energieberatungen in den entsprechenden Förderprogrammen des BMWi alle erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten an Hand von Erfahrungen des Auftragnehmers und von Stakeholdern ermitteln
    Zweitens ausgehend von den Anforderungen der Beratungskunden an die unterschiedlichen Energieberatungsprodukte Fähigkeiten und Fachkenntnisse bestimmen, über die Berater jeweils verfügen müssen. Weiterhin ist der Beratungsumfang (fachlich und zeitlich) zu beschreiben, den Beratungskunden als geboten erachten, um die Beratung als hochwertig und zielführend zu empfinden.
    Arbeitspaket 2: Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Förderprogrammen tätig werden können
    Ziel ist es, eine Auflistung der Angebote zu erhalten, mit denen sich Experten bisher qualifizieren, d.h. hier sollen bereits bestehende und erprobte Prüfsysteme betrachtet werden.
    Der Auftragnehmer soll hierfür eine Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, vornehmen. Die Aufstellung muss u.a. vermittelten Ausbildungsinhalte, die darauf entfallenden Weiterbildungszeiten und ggf. vorhandene Zulassungshürden enthalten.
    Es soll überprüft werden, inwiefern der erfolgreiche Abschluss der ermittelten Ausbildungen, Studiengänge, Lehrgänge und verliehenen Fachtitel die in AP1 identifizierten Fachkenntnisse jeweils belegt.
    Arbeitspaket 3: Entwicklung einer Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“
    Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1 und AP 2 ist ein geeignetes Modell für ein Prüfungssystem für den Wohngebäudebereich zu erarbeiten, d. h. es ist eine Qualifikationsprüfung für das Programm „Energieberatung in Wohngebäuden“ im Detail zu erarbeiten und praxistauglich auszugestalten
    Hierfür sind sowohl diverse inhaltliche Aspekte als auch die Rahmenbedingungen der Qualifikationsprüfung zu klären.
    Arbeitspaket 4: Projekt zur Demonstration der Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“
    Das Prüfkonzept soll in einem Demonstrationsprojekt erprobt und daraufhin optimiert werden. Es soll eine Strategie zur Übertragung der Prüfung auf ganz Deutschland entwickelt werden. Ergebnis des Arbeitspakets ist also eine praktikable, zielführende und belastbare Prüfung zur Zulassung als Berater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“.
    Adresse des Bauherren DE-65760 Eschborn
    TED Dokumenten-Nr. 347061-2017
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Deutschland-Eschborn: Dienstleistungen im Energiebereich

      2017/S 169-347061

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
      Frankfurter Str. 29-35
      Eschborn
      65760
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Referat 114
      Telefon: +49 6196-9082322
      E-Mail: MTNfYnBgZV5jY3JrZD1fXmNeK19ya2ErYWI=
      NUTS-Code: DE71A

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.bafa.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=171094
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=171094
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: Referat 114 / Projekt BfEE 12/2017
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71314000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Das BfEE-Projekt 12/2017 „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ soll eine einheitliche Qualifikationsprüfung für Energieberater entwickeln, die die bisherigen Zulassungsanforderungen in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw. Studienganges und anschließender Weiterbildung verzichtet.

      Gegenstand des Projekts soll sein:

      — die Analyse und Zusammenstellung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die für die einzelnen Energieberatungsprodukte in den Bundesförderprogrammen notwendig sind;

      — der Abgleich der Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Weiterbildungen und Studienfächer mit den ermittelten Fachkenntnissen und Fähigkeiten;

      — die Konzeption einer Qualifikationsprüfung für das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ und

      — die anschließende Erprobung der Prüfung in einem Demonstrationsprojekt.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE71A
      Hauptort der Ausführung:

       

      Eschborn.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.

      Arbeitspaket 1: Darstellung der notwendigen Kenntnisse für erfolgreiche Energieberatungen

      Eine bestandene Qualifikationsprüfung soll den bisherigen Weg der Zulassung von Energieberatern in den Energieberatungsförderprogrammen des BMWi (über einen Berufsabschluss bzw. Studiengang und anschließender Weiterbildung) erweitern.

      Daher soll der Auftragnehmer

      Erstens für die Durchführung von Energieberatungen in den entsprechenden Förderprogrammen des BMWi alle erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten an Hand von Erfahrungen des Auftragnehmers und von Stakeholdern ermitteln

      Zweitens ausgehend von den Anforderungen der Beratungskunden an die unterschiedlichen Energieberatungsprodukte Fähigkeiten und Fachkenntnisse bestimmen, über die Berater jeweils verfügen müssen. Weiterhin ist der Beratungsumfang (fachlich und zeitlich) zu beschreiben, den Beratungskunden als geboten erachten, um die Beratung als hochwertig und zielführend zu empfinden.

      Arbeitspaket 2: Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Förderprogrammen tätig werden können

      Ziel ist es, eine Auflistung der Angebote zu erhalten, mit denen sich Experten bisher qualifizieren, d.h. hier sollen bereits bestehende und erprobte Prüfsysteme betrachtet werden.

      Der Auftragnehmer soll hierfür eine Aufstellung einschlägiger formaler Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge, mit denen Energieberater in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, vornehmen. Die Aufstellung muss u.a. vermittelten Ausbildungsinhalte, die darauf entfallenden Weiterbildungszeiten und ggf. vorhandene Zulassungshürden enthalten.

      Es soll überprüft werden, inwiefern der erfolgreiche Abschluss der ermittelten Ausbildungen, Studiengänge, Lehrgänge und verliehenen Fachtitel die in AP1 identifizierten Fachkenntnisse jeweils belegt.

      Arbeitspaket 3: Entwicklung einer Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“

      Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1 und AP 2 ist ein geeignetes Modell für ein Prüfungssystem für den Wohngebäudebereich zu erarbeiten, d. h. es ist eine Qualifikationsprüfung für das Programm „Energieberatung in Wohngebäuden“ im Detail zu erarbeiten und praxistauglich auszugestalten

      Hierfür sind sowohl diverse inhaltliche Aspekte als auch die Rahmenbedingungen der Qualifikationsprüfung zu klären.

      Arbeitspaket 4: Projekt zur Demonstration der Qualifikationsprüfung für die „Energieberatung in Wohngebäuden“

      Das Prüfkonzept soll in einem Demonstrationsprojekt erprobt und daraufhin optimiert werden. Es soll eine Strategie zur Übertragung der Prüfung auf ganz Deutschland entwickelt werden. Ergebnis des Arbeitspakets ist also eine praktikable, zielführende und belastbare Prüfung zur Zulassung als Berater im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 30
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

      Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:

      — (R1) Ausreichend Erfahrung im Bereich Energieeffizienz,

      (Hierfür bedarf es des Nachweises von mind. drei wissenschaftlichen Studien).

      — (R2) Ausreichend Erfahrung in Projekten über die (Gestaltung der) politischen Rahmenbedingungen der geförderten Energieberatung in Deutschland

      (Hierfür bedarf es des Nachweises von drei entsprechenden Projekten).

      — (R3) überdurchschnittliche Expertise in der Ausbildung oder Fortbildung im Themenfeld Energieberatung

      (Hierfür bedarf es des Nachweises von drei entsprechenden Projekten).

      — (R4) Ausreichend Erfahrung im Bereich Erstellung von Prüfsystemen für Aus-, Fort- oder Weiter-bildungen in Branchen mit Beratungsdienstleistungen

      (Hierfür bedarf es des Nachweises von drei entsprechenden Projekten).

      Zur Prüfung der o.g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

      — Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers

      Hinweis: Es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.

      Ein Referenzprojekt kann zugleich zur Erfüllung mehrerer der unter (R1) bis (R4) geforderten Referenzen angegeben werden. Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe, die die Geheimhaltung begründen; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem ange-gebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Siehe III.1.1).

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Siehe III.1.1).

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Offenes Verfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 26/10/2017
      Ortszeit: 23:59
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/12/2017
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 27/10/2017
      Ortszeit: 08:00
      Ort:

       

      Eschborn.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.dedurchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagenund die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
      Villemombler Straße 76
      Bonn
      53123
      Deutschland
      E-Mail: MThuYzhabWZcXWtjWWpsXWRkWWVsJlptZlwmXF0=
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

      einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      31/08/2017
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 05.09.2017
Ergebnis veröffentlicht 22.12.2017
Zuletzt aktualisiert 22.12.2017
Wettbewerbs-ID 2-276921 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 251