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  • DE-60547 Frankfurt am Main
  • 04.10.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-277141)

GU-Leistung Parkhaus für ca. 9000 Stellplätze


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 04.10.2017, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Bauleitung, Objektüberwachung / Technische Ausrüstung / Bauleistung / Generalunternehmerleistung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Fraport AG, Frankfurt/Main (DE)
    Aufgabe
    Im Rahmen des Neubaus des Terminals 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen wird das Parkhaus des Terminals für ca. 9 000 PKW Stellplätze errichtet. Die Errichtung des Parkhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten. Die Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts soll vor der Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts erfolgen.
    Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungen ab der Leistungsphase 4 und die schlüsselfertige Errichtung des Parkhauses mit ca. 9 000 PKW Stellplätzen.
    Leistungsumfang
    Die Leistungen stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:
    Planung:
    — Genehmigungsplanung,
    — Ausführungsplanung.
    Erstellung des schlüsselfertigen (gebrauchsfertigen) Parkhauses für das Terminal 3.
    Der Leistungsumfang bzw. die Anforderungen wird wie folgt, beschrieben:
    — Offene Bauweise, ca. 8 Parketagen,
    — Systembauweise,
    — Anbindung an Umgebungsstraßen, Anschluss an Verbindungsbrücken zum Hauptgebäude T3.
    Auszuführende Gewerke bzw. herzustellende technische Anlagen, u. a.:
    — Straßenbau,
    — Systembau,
    — Fassade,
    — Fahrbahnoberflächen,
    — Außenanlagen, Begrünung,
    — Technische Gebäudeausrüstung,
    — Elektromobil-Stromverteilung/-Ladestationen,
    — Parkierungstechnik,
    — Beschilderung.
    Folgende Kennzahlen beschreiben den Gesamt-Umfang:
    — BGF ca. 240 000 m²,
    — ca. 8 Parketagen (oberste Parketage überdacht),
    — ca. 9 000 Stellplätze (1. BA + 2. BA),
    — Erschließung über ca. 4 Rampenspindeln und innenliegenden Rampen,
    — Wetterschutzfassade (offenes Parkhaus gem. GaVO).
    Folgende Kennzahlen beschreiben den Umfang des 1. BA:
    — Teilerrichtung ca. 25 % als 1.BA,
    — Anzahl Stellplätze: ca. 2 200,
    — Inbetriebnahme 1. Quartal 2020.
    Folgende Kennzahlen beschreiben den Umfang des 2. BA:
    — Erweiterung des 1.BA um ca. 75 % als 2.BA,
    — Anzahl Stellplätze: ca. 6 800,
    — Inbetriebnahme 4. Quartal 2020.
    Sonstige Anforderungen:
    Betriebsbüro (service point) mit Kunden-counter, Kasse, Automaten, PCArbeitsplätze. Mehrere getrennte Ein- und Ausfahrten, Stromladeplätze, Büroräume für Autovermieter, Nebenräume, WC-Anlage, Einrichtung separater Parkzonen für unterschiedliche Nutzer und variable Tarif-Auslegung.
    Adresse des Bauherren DE-60547 Frankfurt am Main
    TED Dokumenten-Nr. 349259-2017

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    •  

      Deutschland-Frankfurt am Main: Bau von Parkhäusern

      2017/S 170-349259

      Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren

      Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

      Bauauftrag

      Richtlinie 2014/25/EU

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Fraport Ausbau Süd GmbH, im Namen und für Rechnung der Fraport AG
      Gebäude 664, Raum 3685
      Frankfurt am Main
      60547
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Abteilung FAS-EV
      E-Mail: MjE0U2dlZVVaZFdbVGdgWTJYZFNiYWRmH1NnZVRTZx9lZ1dWIFZX
      NUTS-Code: DE712

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.fraport.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.vergabe.rib.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.6)Haupttätigkeit(en)
      Flughafenanlagen

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      GU-Leistung Parkhaus für ca. 9000 Stellplätze.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0964-17 FAS
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      45213312
      II.1.3)Art des Auftrags
      Bauauftrag
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Im Rahmen des Neubaus des Terminals 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen wird das Parkhaus des Terminals für ca. 9 000 PKW Stellplätze errichtet. Die Errichtung des Parkhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten. Die Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts soll vor der Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts erfolgen.

      Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungen ab der Leistungsphase 4 und die schlüsselfertige Errichtung des Parkhauses mit ca. 9 000 PKW Stellplätzen.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE712
      Hauptort der Ausführung:

       

      Frankfurt am Main Flughafen.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die Leistungen stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

      Planung:

      — Genehmigungsplanung,

      — Ausführungsplanung.

      Erstellung des schlüsselfertigen (gebrauchsfertigen) Parkhauses für das Terminal 3.

      Der Leistungsumfang bzw. die Anforderungen wird wie folgt, beschrieben:

      — Offene Bauweise, ca. 8 Parketagen,

      — Systembauweise,

      — Anbindung an Umgebungsstraßen, Anschluss an Verbindungsbrücken zum Hauptgebäude T3.

      Auszuführende Gewerke bzw. herzustellende technische Anlagen, u. a.:

      — Straßenbau,

      — Systembau,

      — Fassade,

      — Fahrbahnoberflächen,

      — Außenanlagen, Begrünung,

      — Technische Gebäudeausrüstung,

      — Elektromobil-Stromverteilung/-Ladestationen,

      — Parkierungstechnik,

      — Beschilderung.

      Folgende Kennzahlen beschreiben den Gesamt-Umfang:

      — BGF ca. 240 000 m²,

      — ca. 8 Parketagen (oberste Parketage überdacht),

      — ca. 9 000 Stellplätze (1. BA + 2. BA),

      — Erschließung über ca. 4 Rampenspindeln und innenliegenden Rampen,

      — Wetterschutzfassade (offenes Parkhaus gem. GaVO).

      Folgende Kennzahlen beschreiben den Umfang des 1. BA:

      — Teilerrichtung ca. 25 % als 1.BA,

      — Anzahl Stellplätze: ca. 2 200,

      — Inbetriebnahme 1. Quartal 2020.

      Folgende Kennzahlen beschreiben den Umfang des 2. BA:

      — Erweiterung des 1.BA um ca. 75 % als 2.BA,

      — Anzahl Stellplätze: ca. 6 800,

      — Inbetriebnahme 4. Quartal 2020.

      Sonstige Anforderungen:

      Betriebsbüro (service point) mit Kunden-counter, Kasse, Automaten, PCArbeitsplätze. Mehrere getrennte Ein- und Ausfahrten, Stromladeplätze, Büroräume für Autovermieter, Nebenräume, WC-Anlage, Einrichtung separater Parkzonen für unterschiedliche Nutzer und variable Tarif-Auslegung.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Preis
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 30
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:

      Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessenbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung sowie der Aufforderung zur Interessensbestätigung.

      Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3.).

      1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.

       

      III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Anträgen auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
      Tag: 04/10/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Ablauf des Verfahrens:

      1. Phase – Interessenbekundung: Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.debekunden.

      Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase – Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.

      Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO).

      Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.

      2. Phase – Interessensbestätigung: Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber- / Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages:

      — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“,

      — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil B“ (Formblätter Teilnahmeantrag),

      — die informatorischen Vergabeunterlagen,

      sowie einen Link, über den diese frei zugänglich abrufbar sind.

      3. Phase: Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.

      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes / der Interessensbestätigungsphase zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      01/09/2017
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.09.2017
Zuletzt aktualisiert 06.09.2017
Wettbewerbs-ID 2-277141 Status Kostenpflichtig
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