Der Auftraggeber fasst die zu vergebenden Leistungen in die einzeln zu beauftragenden Phasen 1 und 2 zusammen.
Phase 1 (wird fest beauftragt): Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans
Die Durchführung der Sanierungsuntersuchung umfasst folgende wesentliche Arbeitsschritte:
— Grundlagenermittlung,
— Aufstellung eines begründeten schriftlichen Untersuchungskonzeptes einschl. Terminplan und Kostenschätzung,
— Aufstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes (gemäß DGUV Regel 101-004),
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von erforderlichen Fremdleistungen (Feldarbeiten, Analytik etc.) gemäß Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB) in Abstimmung mit dem AG,
— Terminierung, Koordination und fachliche Begleitung der Standortuntersuchungen,
— Auswertung und Dokumentation der durchgeführten Standortuntersuchungen,
— Definition von Sanierungszielen und Festlegung von Sanierungszonen unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Nutzung,
— Prüfung und Vorauswahl grundsätzlich geeigneter Sanierungsvarianten und Erarbeitung standortspezifischer Sanierungsszenarien einschl. Kostenschätzungen,
— Erstellung des Abschlussberichtes zur SU mit präferiertem Sanierungsvorschlag gemäß § 13 BBodSchG und § 6 BBodSchV i. V. m. Anhang 3 Nr. 1 BBodSchV.
Aufbauend auf der Sanierungsuntersuchung ist ein genehmigungsfähiger Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG zu erarbeiten. Der Sanierungsplan umfasst:
— Darstellung der Ausgangslage,
— Textliche und zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung,
— Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen,
— Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung,
— Darstellung des Zeitplans und der Kosten,
— Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes nach DGUV Regel 101-004 und eines vorläufigen SiGe-Plans für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen,
— Fertigung des SP für die Verbindlichkeitserklärung der zuständigen Behörden einschließlich aller erforderlichen Angaben und Unterlagen für die mit eingeschlossenen behördlichen Entscheidungen.
Phase 2 (Option): Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung.
Optional sollen auch die Gutachterleistungen im Rahmen der Sanierung (Phase 2) angeboten und ggfs. beauftragt werden. Die gutachterlichen Leistungen in Phase 2 umfassen u. a. folgende Teilaufgaben: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Projektsteuerung und Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung, SiGe-Koordination, Dokumentation. Die Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Phase 2 kann erst nach Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Standortsanierung erfolgen.