Der Auslober erwartet eine überzeugende funktionale städtebauliche und architektonische Leistung. Diese erfordern Erfahrungen in der Bauleitplanung, im Hochbau; idealerweise in der Museumsplanung und Planung von öffentlichen Gebäuden, sowie Erfahrung in der Freianlagenplanung insb. des Hochwasserschutzes.
Der Wettbewerb wird als zweistufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit bis zu 15 Teilnehmern und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren in Form eines kombinierten Auswahl- und Losverfahrens ausgeschrieben. Es werden bis zu 15 Bewerber als Wettbewerbsteilnehmer zugelassen.
Die Bewerbungen bestehend aus dem Teilnahmeantrag mit den darin geforderten Nachweisen sind in einem verschlossenen Umschlag DIN A 4 mit Angabe des Kennwortes „VgV-Verfahren Angerinsel Nittenau“ bei der vorherigen genannten Adresse des Auftraggebers einzureichen.
Hinweis: Das vom Auftraggeber vorgegebene Bewerbungsformblatt ist der Bewerbung zwingend ausgefüllt beizufügen. Das Formblatt kann ebenso von der Homepage der Stadt Nittenau heruntergeladen werden.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
Die erste Stufe des Verfahrens beschränkt sich auf den Teilnahmewettbewerb (Prüfung nach Auswahlkriterien).
Für die Wettbewerbsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden bis zu 15 teilnehmende Büros, die nicht aufgrund der formalen Kriterien o. der Nichterfüllung der Auswahlkriterien ausgeschlossen werden, ausgewählt.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch eine externe Fachbegleitung.
Werden mehr Teilnahmeanträge als 15 mögliche Teilnehmer am Wettbewerb abgegeben, erfolgt eine Auswahl durch ein Losverfahren unter Aufsicht einer unabhängigen Rechtsperson.
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
+ Angaben zu Name, Adresse und Kontaktdaten
+ Angaben zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB
+ Angaben zu Rechtsform und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV
+ Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit nach § 45 VgV
+ von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben;
— Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft u. des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie der Erklärung, dass die Mitglieder im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die nachweisen,
1. dass eine Berufsqualifikation als „Architekt/in“, „Stadtplaner/in“ , Landschaftsarchitekt vorliegt und erklären,
2. dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und erklären,
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenen Bewerber nach den nachfolgenden Auswahlkriterien:
1. Nachweis von Referenzen aus den jeweiligen Leistungsbildern Städtebau (Honorarzone III) bzw. Gebäude und Innenräume (Honorarzone IV) der letzten 10 Jahre (d. h. die Leistungen (LPh 1 – 5) wurden zwischen Januar 2007 und Januar 2017 erbracht), jeweils mit Angabe:
— der Art des Projekts, beauftragte Leistung und Umfang,
— des Auftraggebers (mit Kontaktdaten),
— des Leistungsanteils, Größe des Objekts (Kosten und Flächen),
— der Honorarzone (falls im Anwendungsbereich der HOAI),
— des Ausführungszeitraums (Zeitraums der Leistungserbringung) und
— von zusätzlichen individuellen Beschreibungen (je Referenz gesondert, auf max. 2 DN A 4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen).
Die Höchstpunktzahl kann bereits mit nur einer Referenz erreicht werden, die beide Kriterien vollständig erfüllt.
Sie wird:
— im Leistungsbild ab einem Leistungsanteil von 100 %, Gewichtung 75 % und
— bei maximaler Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen, Gewichtung 25 %
erreicht.
Weiteres siehe Homepage Stadt.