11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangt werden:
a) Eigenerklärungen und ggf. Nachweise zur finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, z. B. dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet:
Eigenerklärung des Bewerbers im Formblatt 133-F/333a-F -"Eigenerklärung Eignung national" oder Angabe über den Eintrag in ein PQ-Verzeichnis.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall können die Eignungskriterien durch das andere Unternehmen erfüllt werden. Der Bewerber muss hierzu jeweils das Formblatt 392-F (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) und jeweils das Formblatt 393-F (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen/der Nachunternehmer) ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Siehe Teilnahmeunterlagen
b) Eigenerklärung und ggf. Nachweise des Unternehmens zur Zuverlässigkeit:
Eigenerklärung des Bewerbers im Formblatt 133-F/333a-F -"Eigenerklärung Eignung national" oder Angabe über den Eintrag in ein PQ-Verzeichnis.
Siehe Teilnahmeunterlagen
c) Eigenerklärung und ggf. Nachweise zur fachlichen Eignung:
Eigenerklärung des Bewerbers im Formblatt 133-F/333a-F - "Eigenerklärung Eignung national" oder Angabe über den Eintrag in ein PQ-Verzeichnis.
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren, Wichtung 80%
Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Kalenderjahren (2012 bis 2016 und dem Jahr 2017) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Wertes (netto Baukosten), des Erbringungszeitpunktes sowie den Kontaktdaten der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Vergleichbare Dienstleistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert:
Tätigkeit als SiGeKo beim Neubau eines Massivbauwerkes im Hoch-, Ingenieur- bzw. im Wohnungsbau, jeweils mit TGA oder vorzugsweise im Wasserbau mit technischer Ausrüstung, oder der Grundsanierung entsprechender Bauwerke. Unter technischer Ausrüstung im Wasserbau ist folgendes zu verstehen: Antriebe (EHZ), Steuerung (SPS), Fernwirktechnik, Nachrichtentechnik, Signaltechnik, Beleuchtung, Sicherheitsausstattung, Sprechanlagen, Beschilderung auch radarwirksam, Festmacheinrichtungen, Anfahrschutzeinrichtungen, Steigeinrichtungen, Rettungstechnik, Luftsprudelanlagen.
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt:
SiGeKo-Tätigkeit bei großen Bauvorhaben, z.B. Gewerbebauprojekten (>10 Mio. € netto Baukosten) mit hohen Anforderungen an die sicherheits- und gesundheitstechnische Betreuung in der Planungs- und Durchführungsphase. Gefährdungsanalyse und weitere Zuarbeiten zur Validierung der Anlage erbracht, z.B. chemotechnische Produktionsanlage, Logistikbetrieb mit zentral gesteuertem Hochregallager, Reinraumproduktionsanlage, Schiffshebewerke mit Wassersparkammern oder auch Krankenhaus mit Zentrumsfunktion.
4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
SiGeKo-Tätigkeit, bei großen Bauvorhaben, z.B. bei Gewerbeobjekten (>5,0 bis 10,0 Mio. € netto Baukosten), Produktionsstätten mit komplexer Produktionstechnik und Gebäudetechnik, z.B. Ventilatoren-Produktion mit Metallgussanlage und Bürogebäude oder Schleusenanlage mit mehrstufigen Wassersparkammern, etc.
3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt:
SiGeKo-Tätigkeit bei größeren Bauvorhaben, z.B. des Wohnungsbaues (>3,0 bis 5,0 Mio. € netto Baukosten) mit umfangreichen, technischen Ausrüstungen auch für integrierte Gewerbebereiche ( Kühlanlagen, Gewerbeküchen, Lastenaufzüge, Brandschutztechnik, Löschwasseranlagen, Fernwirktechnik, Überwachungstechnik), oder bei einer Wasserbaustelle, z.B. Umbauarbeiten an einer Schleuse oder an einem Wehr
2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
SiGeKo-Tätigkeit, bei Bauvorhaben (>1,0 bis 3,0 Mio. € netto Baukosten) im Wohnungsbau, Ingenieurbau mit gehobener technischer Ausrüstung (Bus-Steuerung, Personenaufzug, Beschattungstechnik, Automatiktüren und -Tore)
1 Punkt: Kriterium noch erfüllt:
SiGeKo-Tätigkeit bei kleineren (0,2 bis 1,0 Mio. € netto Baukosten), technisch einfachen Bauvorhaben mit geringen technischen Ausrüstungen ( Heizung, elektrische Anlage)
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt:
Keine praktischen Erfahrungen bei der Ausübung der SiGeKo-Tätigkeit.
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, welche im Mittel mit mindestens einem Punkt bewertet werden können. Wenn die Mindestanforderung nicht erfüllt ist, wird der Bewerber ausgeschlossen.
Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre, Wichtung 20%
Es wird ausschließlich das jährliche Mittel der Beschäftigten abgefragt.
Beschäftigte im Sinne dieses Eignungskriteriums sind in Vollzeit tätige Arbeitnehmer (1 Vollzeitbeschäftigter wird mit 40 Wochenstunden angenommen), sowie Teilzeitarbeitskräfte, mitarbeitende Unternehmer sowie freie Mitarbeiter, die über feste Stundenkontingente (Teilzeitkräfte, Anteilige Berücksichtigung, z.B. 8 Std/Woche entspricht 8/40=1/5=0,2 Beschäftigte) vertraglich an den Bewerber gebunden sind.
5 Punkte: 6 Beschäftigte, oder mehr
4 Punkte: 5 Beschäftigte
3 Punkte: 4 Beschäftigte
2 Punkte: 3 Beschäftigte
1 Punkt: 2 Beschäftigte
0 Punkte: Weniger als 2 Beschäftigte
Mindestanforderungen:
Die Mindestzahl von 2 Beschäftigten ist nachzuweisen. Wenn die Mindestanforderung nicht erfüllt ist, wird der Bewerber ausgeschlossen.
Siehe Teilnahmeunterlagen